Hallo,
was nützt einem Pauschalreisebuchenden im Falle einer Insolvenz seines Reiseveranstalters noch der Versicherungsanspruch gegen die Zurich Insurance plc , wenn dessen Kasse nach der Thomas Cook - Pleite leer ist?
Im Sicherungsschein steht u.a.:
„Die vorstehende Haftung des Kundengeldabsicherers ist gemäß § 651 k BGB (ab dem 01.07.2018 gem. § 651 r BGB) begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro.“
Gruß
Pontius