…bereich)? Wie ist sie charakterisiert? Ich finde mich in den Richtsatztabellen für Kirchenmusiker nicht zurecht, weil ich nicht weiß welche Zeile (bspw. in http://www.kirchenmusik-wue.de/upload/Richtsatzt.201…) zutreffend ist. Kennt sich jemand aus? Danke Euch!
noch nie gehört
Hallo,
genau kann ich dir das auch nicht sagen, Du kannst aber im Gemeindeamt mal nachfragen. Die sollten da aufklären können. Ich weiß nur, daß die Sätze unterschiedlich nach Befähigungsnachweis gelten, sprich, welche Kirchenmusikerprüfung man hat, die geringste ist die C-Prüfung, man bekommt aber auch was ohne Prüfung.
Ich hoffe, daßich ein wenig helfen konnte.
Gruß
Simone Lukas
Hallo tlgtlg,
da scheint es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen zu geben. Wenn ich die Tabelle aus dem Link richtig verstehe, dann werden Studenten der Kimu nach G3 bezahlt, nach bestander Zwicshenprüfung zum B-Studium dann G2 und bei A-Studium entsprechend G1. Bei uns in Bayern ist das sehr übersochtlich geregelt, da heißt es ganz klar, mit D-Prüfung bekommst du soviel, mit C-Prüfung soviel usw. Angerechnet werden hier bei den Nebenamtlichen auch noch die Dienstjahre. Um genau zu erfahren war das bei dir bedeutet, kannst du dich an den Kirchenmusikerverband in deinem Bundesland wenden oder an den Landeskirchenmusikdirektor. Sicher kann dir auch dein Kantor (hauptamtlich) vor Ort Auskunft geben. Hoffentlich konnte ich dir etwasweiter helfen
Hi tlgtlg,
ich hab noch nie von G1-3 Stellen gehört. Aber aus der Tabelle und den Infos drum herum spekuliere (!) ich wie folgt:
G1-Stellen könnten Stellen sein die planmäßig mit hauptamtlichen Kirchenmusikern mit B-Prüfung besetzt werden.
G2-Stellen könnten Stellen sein die planmäßig mit hauptamtlichen Kirchenmusikern mit A-Prüfung besetzt werden.
G3-Stellen könnten Stellen sein die planmäßig mit hauptamtlichen Kirchenmusikern mit A-Prüfung und mit weiteren besonderen Fähigkeiten besetzt werden.
Bei uns in der Landeskirche ist das etwas „einfacher“ - da gibt es A-, B-, C-Stellen und A-, B-, C-Kirchenmusiker. Und wir werden immer nur als das bezahlt, was wir sind - auch wenn ich als C-ler einen A-ler vertrete der auf einer B-Stelle sitzt: Ich krieg C-Gehalt.
In Württemberg scheint es mir so zu sein, dass ich dann zumindest B-Gehalt bekäme (?).
Grüße,
Schibbi
soweit ich weiß, hängt die Vergütung von der Größe der Gemeinde und des Aufgabengebietes ab. Ich kannte die Unterscheidung bisher als A-, B- und C-Stellen, wobei C-Stellen nebenamtliche Stellen sind. Vermutlich teilen sich die hauptamtlichen Stellen nicht nur in zwei, sondern in drei Gruppen. Ich habe nur die C-Prüfung, daher kenne ich mich bei den hauptamtlichen Stellen nicht gut aus.
Gruß
Tut mir leid, diese Einteilung ist mir nicht bekannt!
Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen
Sorry
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat vor ca. 5 Jahren das A und B-System (also nur für die hauptamtlichen Stellen), das bis dato gültig war, abgeschafft und durch das G1, G2 und G3-Stellen-System ersetzt. Durch das neue System ist eine viel feingliedrigere Einstufung möglich. Alle Arbeitsfelder eines Kantorats werden mit Punkten bewertet. Leider hat meines Wissens bisher keine weitere Landeskirche dieses System übernommen. Die Stellen für nebenberufliche Organisten, die C-Stellen sind davon unberührt.
Beispiel Vorher: eine B-Stelle
Nachher: Ausgehend, dass diese Stelle zunächst als einfache G1-Stelle bewertet wurde, erbrachte die Punkte-Zählung für die tatsächlich 2005 bestehende kirchenmusikalische Arbeit, dass die Stelle aufgewertet wurde zur G2-Stelle (1 Gehaltsstufe höher).
Unangetastet bleibt davon die dienstliche Inanspruchnahme in Prozent.
Die jeweiligen Gehaltshöhen und die Punkteschemata mit den Bewertungsmaßstäben sind mir leider unbekannt.
Hallo!
Frag doch mal direkt bei den Württembergern nach! Ich bin zwar von Haus aus von dort, arbeite aber in einer andern Landeskirche. Auskunft müsste dir eigentlich jeder Bezirkskantor in Württemberg geben können, oder das Büro von LKMD Bernhard Reich
Viele Grüße,
Christoph
Hallo - Kirchenmusikstellen G1,G2,G3 dürften identisch sein mit der in Österreich üblichen Bezeichnung A,B,C. In den Konservatorien für Kirchenmusik, in einigen Landeshauptstädten Österreichs, ist die Ausbildungsstufe C die Grundausbildung, B die nächst höhere Ausb.stufe, A nach Hochschulstudium. Die Tarifsätz z.B. für Organisten sind zur Zeit z.B. C-Musiker 15,-, B 25,A-Musiker 30,- Euro pro Messe. Der Ausbildungsstand ist meist in größeren Kirchen vorgeschrieben, die Tarife mit der jeweiligen Pfarre verhandelbar (z.B. pro Messe, Aufführung oder Probe).
Wie ist sie charakterisiert? Ich finde mich in
den Richtsatztabellen für Kirchenmusiker nicht zurecht, :weil ich nicht weiß welche Zeile (bspw. in
http://www.kirchenmusik-wue.de/upload/Richtsatzt.201…)
zutreffend ist. Kennt sich jemand aus? Danke Euch!
Darüber bin ich auch nicht informiert (Sachsen).