Was ist eine Kostendämpfungspauschale, Beihilfe

Hallo…
vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten?!
Ich bin Beihilfeberechtigt unf festehe die Kostendämpfungspauschale nicht!
Wenn ich jetzt chronisch Krank bin und jedes quatal zum Arzt muß sowie teure Medikamenten einnehmen muß, habe ich da immer ein Eigenanteil zu leisten? z.B. bei Gehaltsstufe A7, 150 Euro im Jahr?! Oder darf ich erst bei einen bestimmten Gesamtbetrag im Jahr (glaub bei mir ist es 200 Euro) die Rechnungen einsenden um dann das Geld wieder zu bekommen?! Unter diesen 200 Euro bezahle ich alles selbst! Über einen Betrag von 200 Euro werden mir 200 Euro und das darüber liegende Ausgezahlt?! … oder immer nur das was darüber liegt?!
Welche Beihilfestelle ist für mich als „Stadt“-Beamter zuständig? Immer die in der Stadtverwaltung? …das ist bei Lehreren und Polizei anders, oder?!
Danke im voraus.

Hallo
kurz vorab es gibt Landesbeihilfe und Bundesbeihilfe - Lehrer z,B. unterliegen meist der Landesbeihilfe immer -zum Thema Kostenpauschale würde ich gerne morgen schreiben - ich habe im Büro für 2013 das aktuelle Beihilferecht liegen und kann dann genau mehr dazu sagen- wenn das Okay ist- welche Landesbeihilfe bekommen sie denn?
Dann wird es konkreter bei nachschlagen?
Doch gehen Sie davon aus das sie die SB von 200 € immer haben werden - dazu ist es wichtig das sie alle Rechnungen einreichen, nur so erkennt mann das Sie ihr Eigenanteil bereits gezahlt haben.
Mfg
E.Riehl.Müller

Hallo,
welches Beihilferecht gilt denn? Beihilferecht ist Ländersache und je nach Land gibt es Abweichungen. Um evtl. einen Hinweis auf die zuständige Beihilfestelle geben zu können wäre ferner die genaue Angabe der Dienststelle sinnvoll.

Gruß J.K.

Hallo,

ich antworte mal aus Sicht eines Hessischen Beamten. Gem. Hessischer Beihilfenverordnung sollen Anträge erst ab einem Wert von 250 € bearbeitet werden. Die Bearbeitung von Anträgen darunter ist wohl unwirtschaftlich oder sowas. Das heisst aber nicht das die Aufwendungen nicht beihilfefaehig sind. Man muss lediglich so lange rechnungen sammeln bis man den mindestbetrag zusammen hat. Schafft man das nicht innerhalb eines jahres kann man natürlich auch schon früher einreichen. (Verjährungsfrist beachten) einen eigenanteil im sinne des wortes gibt es bei privat versicherten nicht. Abgesehen von Medikamenten, fahrtkosten und bestimmten Hilfsmitteln. Je medikament werden 4.50 € eigenanteil abgezogen. Bei krankenfahrten 10 € je strecke.

Lange rede kurzer sinn. Du bekommst nicht nur das wieder was über 200 euro liegt, sondern sollst lediglich Rechnungen sammeln bis die antragsmindestgrenze erreicht ist. Polizisten, lehrer also landesbeamte erhalten ihre beihilfe von den beihilfestellen des jeweiligen landes. woher kommunalbeamte die beihilfe bekommen weiß ich nicht sicher. Frag am besten bei der stelle nach von der fu deine Bezüge bekommst.

Hallo,

man kann zu dieser Kostendämpfungspauschale auch Selbstbehalt sagen.Heisst ab diesen Selbstbehalt zahlt die Versicherung. Bis zu dieser Summe (z.B. 200 EUR) zahlen Sie die Rechnungen.Wichtig ist dieser Selbstbehalt gilt für ein gesamtes Jahr und beginnt jedes Jahr im Januar neu. Wenn Sie Rechnungen einsenden die unter dem Selbstbehalt liegen werden diese abgelehnt mit dem Hinweis ihr SB ist noch nicht ausgeschöpft. Deshalb Rechnungen sammeln und dann einreichen wenn es Sinn macht. Denn Sie bekommen Beiträge wieder wenn Sie nichts einreichen. Das heisst man muss rechnen ab wann es ich lohnt Rechnungen einzureichen.

VG Niels

Hallo,

ich versuche mal deine Fragen zu beantworten:

In den Gehaltsgruppen A7 - A11 beträgt die Kostendämpfungspauschale in den meisten Bundesländern 150,00 €

Dies bedeutet, dein Beihilfeträger zahlt entsprechend des Beihilfesatzes den Anteil abzüglich 150 € pro Kalenderjahr.

Wichtig:
Die Kostendämpfungspauschale errechnet sich nach den persönlichen Verhältnissen zum Zeit-punkt der ersten Antragstellung im Kalenderjahr.
Wer z. B. keine Bezüge erhält, zahlt keine Kosten-dämpfungspauschale (Beurlaubung, Elternzeit).
Es kann sich also lohnen, mit dem Beihilfeantrag zu warten, z. B. bei bevorstehender Beurlaubung oder Geburt eines Kindes (Verminderung der Pauschale).

Deine Rechnungen musst Du bei deinem Dienstherrn, also bei der Gemeinde (Kommunalverwaltung) einreichen.
Entsprechend deines Beihilfesatzes: Beamte mit max. einem Kind erhalten in den meisten Bundesländer (Ausnahme Hessen + Bremen)
50 % Beihilfe + mit mindestens 2 Kindern (70 % Beihilfe)

Ein Beispiel dazu:

  1. Einrichung im Kalenderjahr - gesammelte Rechnungen = Gesamtbetrag von 300 € + Beihilfesatz von 50 %
    = 50 % von 300 = 150 abzüglich Kostendämpfungspauschale von 150 € = 0 also würde nichts gezahlt werden.

Also nachrechnen und erst etwas einreichen, wenn man auch eine Zahlung erhalten kann.

Bei Lehrern ist der Dienstherr immer das jeweilige Land,
also müssen diese ihre Beihilfe auch dort immer einreichen.

Bei Polizisten kann der Dienstherr das Land oder der Bund sein.

Aber bei dir, als Kommunalbeamter ist es immer die Gemeinde, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung.

Viele Grüße!

Merger


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