Es geht um eine Frage zur privaten KV - was sind denn bitte Übertragungswertmitteilungen der Privaten KV ? Was besagt der Wert, der dort drin steht ?
Vielen Dank für Eure Antworten !
Es geht um eine Frage zur privaten KV - was sind denn bitte Übertragungswertmitteilungen der Privaten KV ? Was besagt der Wert, der dort drin steht ?
Vielen Dank für Eure Antworten !
Altersrücklagen sind übertragbar für Krankenversicherungsbeiträgen bei Vertragsabschluss ab 2009. Für Pflegeversicherung ohne Zeitbegrenzung.
Im Gegenzug wurden die Krankenversicherungsbeiträge ab 2009 erhöht.
Gruß Merger
Ich bin für Versicherungen nicht zutändig - hab keine Ahnung davon. Aber gugst du im Internet:
So verhält sich das
Hallo leodade,
die PKV kalkulieren in der Vollversicherung sogenannte Alterungsrückstellungen ein. Hierdurch wird erreicht, dass nur auf Grund zunehmenden Alters keine Beitragserhöhungen erforderlich sind. Ein großer Teil des monatlich zu entrichtenden Beitrages wird hierfür verwendet. Wechsel(te), der Kunde das (PKV-) Unternehmen so verbleiben diese Rückstellungen beim bisherigen Unternehmen und müssen den Alterungsrückstellungen der verbleibenden Kunden gut geschrieben werden - sie sind für den Wechselwilligen unwiederbringlich verloren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für PKV Vollversicherte, die erstmals ab 1.1.2009 eine Vollversicherung abgeschlossen haben - diese Alterungsrückstellungen - allerdings nur im Umfang des sogenannten Basistarifes - bei einem Wechsel des PKV-Unternehmens mitgenommen werden - sie führen dort dann zu einer entsprechenden Beitragsreduzierung. Über diesen Teil der Alterungsrückstellungen - genannt Übertragungswert - muss der Kunden alle x Jahre informiert werden - in Form der „Übertragungswertmitteilung“.
Zur Privaten Pflegepflichtversicherung gilt, unabhängig vom Eintritt in die PKV vor oder nach 2009 - das die Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel „übertragen“ werden (können).
Interessant dabei…die zusätzliche Zuschreibung zu den Alterungsrückstellungen durch sogenannte „Wechselgewinne“ war bis Ende 2008 auch durch die Unternehmen bei der Beitragskalkulation einkalkuliert. Der Beitrag für Personen, die ab 2009 in die eintreten bzw. eingetreten sind ist etwas höher als bei den - vor 2009 eingetretenen Personen…
Gruß J.K.
Sorry,
der Link - Tip ist gut gemeint. Die dort stehende Antwort miserabel.
Gruß J.K.
Es handelt sich um den Betrag der Alterungsrückstellung, der bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen mitgenommen werden kann.
Gruss
Barmer
Ich danke Dir / Euch !