Was ist eine ungenehmigte Liegestelle?

Hallo,

in der Binnenschiffahrtsstraßenordnung steht, dass unter bestimmten Vorraussetzungen das stillliegen von Kleinfahrzeugen bis zu einem Tag an ungenehmigten Liegestellen zulässig ist.
Was ist eine ungenemigte Liegestelle? Was wären Beispiele für so etwas?

Hier fand ich, dass eine Liegestelle ein
„außerhalb eines Hafens zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer Wasserstraße am Ufer mit oder ohne Landzugang, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können“ sei.
http://wiki.baw.de/de/index.php/Liegestelle

Da stellt sich mir die Frage, wie eine Liegestelle am Ufer im Fahrwasser liegen kann.

Wenn man ankert, ist man dann an einer Liegestelle?
Oder sind Liegestellen immer mit dem Ufer verbunden?

Grüße

Eben nicht, meist aber schon.
Ohne Landverbindung wären schlicht Pfahlreihen (Dalben) im Fahrwasserrand oder einer Ausweichstelle.
Und die haben meist keinen Steg Richtung Land dran (zu weit).
An den Pfählen kann man sich festmachen und muss ggf. mit Beiboot an Land fahren.

Ankern ist kein Liegeplatz im Sinne der Verkehrsordnung. Man liegt zwar vor Anker, ist ein Ankerlieger. Aber meist ankert man ja eben gerade nicht an offiziellen Liegeplätzen sondern außerhalb und zwar i.,d. R. wegen einer Störung oder Gefahr.

Du darfst nur an genehmigten (Offiziellen) Anlegestellen anlegen. Ausnahme bis 1 Tag auch an allen anderen Stellen die geeignet und nicht durch besondere Schilder verboten wären.

MfG
duck313

verstehe, ankern ist also keine ungenehmigte Liegestelle

Wie lange darf ich unbemannt ankern?
Ich fand das
„Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt.“
§ 7.08 BinSchStrO

Wenn ich mein Gefährt mit zwei Ankern sicher anker, kann ich dann umbemannt stillliegen? und wenn ja wie lange?

Es hängt nicht an der Zahl der Anker sondern am Ankerplatz selbst ob man das Schiff unbemannt sich selbst überlassen kann.
Also nach der Örtlichkeit, im Hauptfahrwasser oder am Rand es Fahrwasser sicher nicht, aber abseits in einem geschützten Seitenarm schon.
Zur Dauer kann ich dir nichts sagen.