Was ist eine zumutbare Entfernung/Strecke zum Arbeitsplatz bei einer Teilzeitbeschäftigung von 20 St 30min

Wie weit ist es zumutbar zum Arbeitsplatz zu fahren
bei einer Arbeitszeit von 20St 30min/Woche

Servus,

wie gesagt - zuallernächst gilt, was im Arbeitsvertrag bzw. im ggf. geltenden Tarifvertrag vereinbart ist.

In einem zweiten Schritt kann man sich, da es keine besondere gesetzliche Regelung dafür gibt, an die entsprechende Regelung aus dem SGB III anlehnen, obwohl diese eigentlich für etwas ganz anderes als die Änderung des Arbeitsortes gemacht ist: Gem. § 121 Abs. 4 S. 1 und 2 SGB III gelten für einen arbeitssuchenden Bezieher von ALG I bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden und weniger tägliche Wegezeiten von zwei Stunden als zumutbar. Das bezieht sich aber nicht auf eine Versetzung oder auf eine Änderungskündigung im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses. Dort können je nach Umständen des Einzelfalls auch längere Wegezeiten zumutbar sein.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wie oft willst Du Deine Frage noch stellen ?

Wie Du schon beantwortet bekommen hast, kommt es auf sehr viele konkrete Einzelfallumstände an - eine generelle Regelung gibt es nicht.
Seriöse Antworten kannst Du nur von einem Fachmenschen vor Ort (Fachanwalt/-Anwältin für Arbeitsrecht, gewerkschaftlicher Rechtsschutz) bekommen, der/die alle nötigen Unterlagen im Original einsehen kann.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
wer diese Arbeit haben will, faehrt weiter. Andere suchen sich nahdran eine Arbeit. Vielleicht auch beides in DER Reihenfolge.
Gruss Helmut

Na so oft, bis einmal eine Antwort kommt, die ihm gefällt. Dann Krönchen vergeben und alle freuen sich!

Das kommt weniger auf die wöchentliche Gesamtarbeitszeit,als vielmehr auf die Arbeitsdauer pro Tag an (gerade solche Teilzeitjobs konzentrieren sich ja je nach Branche gerne mal auf bestimmte Tage/Woche).
Bezüglich der zumutbaren Pendelzeiten sagt §10 SGBII,daß bei Arbeitszeiten von 6h oder weniger 2h Pendelzeit (d.h. 1h hin,1h zurück) zumutbar sind,bei mehr als 6h Arbeitszeit sinds insgesamt 2,5h Pendelzeit (d.h. 1,25h hin und genausolange zurück). In ländlichen/strukturschwachen Gebieten kann aber auch eine längere Pendelzeit zumutbar sein,solange vergleichbare Arbeitnehmer auch eine solche Pendelzeit auf sich nehmen müssen.

Hallo,

wen Du geschwiegen hättest, hättest Du einen Doppelfehler vermieden.
Dummerweise hat das BAG bereits mehrfach (zB am 17.8.2011) entschieden, daß die Pendelzeiten des SGB III (und nicht SGB II, wie Du geschrieben hast) ausdrücklich nicht auf arbeitsrechtliche Fallgestaltungen anwendbar sind. Je nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen des § 106 GewO können die Grenzen sehr viel niedriger, aber auch sehr viel höher sein.

&Tschüß
Wolfgang

Das kommt ganz drauf an, wie die Fragestellung gemeint war. Wir sind hier zwar im Arbeitsrecht-Brett, die Frage nach den zumutbaren Pendelzeiten ist aber üblicherweise eher auf die Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme bei der Firma bezogen. Insofern ist der §106 GewO hier auch irrelevant. Und in Sachen Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme gelten die Regelungen des §10 SGBII bzw §140 SGBIII.

Hallo,

bei aufmerksamen Lesen des Threads hättest du feststellen können, daß es bereits der zweite Thread der UP war zu dem Thema.

Und dann hättest Du in der Artikelanzeige des Unterforums finden können, daß der Sachverhalt bereits ausreichend geklärt war und eben nichts mit SGB zu tun hatte:

&Tschüß
Wolfgang

Oh verzeiht mir, großer Effendi Albarracin,daß ich armer Wurm die Frechheit besitze, nicht erst das ganze Forum nach doppelten Postings einzelner User zu durchforsten.

Nur keine Krokodilstränen,

dilettiere hier ruhig weiter vor Dich hin - wozu muß man sich auch unnötigerweise mit einem Sachverhalt auseindersetzen. Und wenn wieder mal ein pöser, pöser User Dich nervt, kannst du Dich ja weiterhin im ALK-Brett ausheulen.

Kleiner Tipp: Vielleicht findest Du ja auch einen Mod, der vom Fachgebiet auch keine Ahnung hat, dafür aber einen nervösen Löschfinger.

&Tschüß
Wolfgang

Ich meckere,soviel ich will. Ganz offenbar hast du dich doch angesprochen gefühlt, du Möchtegern-Forenpolizist. Wie wäre es,wenn du dich um einen Mod-Posten bewirbst ? Dann kannst du frei Schnauze alles löschen,was in deinen Augen falsch ist. Oder noch besser: mach doch einfach dein eigenes Forum auf, dann kannst du deine Allmachtsphantasien ausleben und musst dich nicht mit den bösen bösen Usern hier rumschlagen.