Kann jemand erläutern, was es ganz genau bedeutet? In Bezug auf Zeitschriften, Online-Medien bzw. Werbeplattformen? Hinzukommt kommt der Begriff „Schieberecht“ den ich in AGB von Verlagen im selben Absatz wie Gestaltungs- und Redaktionshoheit entdeckt habe.
Ich bedanke mich und hoffe auf Hilfe
Grüße
Hi,
Schieberecht weiß ich nicht.
Redaktionshoheit: das haben die wo sagen dürfen was in der Zeitung drinstehen tun darf.
Gestaltungshoheit: das haben die wo sagen dürfen wie die Zeitung aussehen soll
die Franzi,
grad kein Bock auf gutes Deutsch
Hallo,
Schieberecht weiß ich nicht.
Redaktionshoheit: das haben die wo sagen dürfen was in der
Zeitung drinstehen tun darf.
Gestaltungshoheit: das haben die wo sagen dürfen wie die
Zeitung aussehen soll
Schieberecht bedeutet, dass der Verlag frei ist, darüber zu entscheiden, ob er den Artikel/ die Anzeige am Montag auf Seite 1 oder am Dienstag auf Seite drei abdruckt.
grad kein Bock auf gutes Deutsch
HiHi, darf ich dir das irgendwann mal unter die Nase reiben?
MfG Cleaner
vielen vielen Dank für eure Antworten… Ihr habt mir sehr geholfen. Supi
bedeutet Schieberecht dann eigentlich auch, dass man in einer Zeitschrift, also in einer Ausgabe, die Anzeige gegebenenfalls an einer anderen Stelle platzieren darf? Eher nicht, oder? Oder vielleicht doch, wenn der Auftraggeber keinen besonderen Platzierungswunsch hatte? Oder fällt das dann wieder unter Gestaltungs- und Redaktionshiheit?
achso ohje, entschuldigung, die Frage habe ich ganz vergessen:
Bei folgendem Satz, wer ist da mit den Onlinemedien gemeint und was bedeutet das für mich:
„Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die vom Verlag vermarkteten
Webseiten obliegt den jeweiligen Online-Medien. Der Verlag behält
sich daher in Bezug auf gebuchte Werbemittel ein Schieberecht sowie
das Recht, jederzeit die Struktur der Seiten und/oder die Bezeichnung der Bereiche zu ändern, vor.“
Ich danke danke danke euch
Liebe Grüße