Hallo!
Ich bin seit kurzem Kleinunternehmer (IT-Dienstleistungen) und frage mich, was steuerlich günstiger ist, wenn der Kunde bspw. Software benötigt, die ich ihm installieren soll. Es gibt ja prinzipiell zwei Möglichkeiten:
- Ich besorge die Software und gebe sie auf meiner EÜR bei den Ausgaben sowie auf der von mir ausgestellten Rechnung als Position an
- Der Kunde besorgt sich die Software selber
Natürlich, der Normalfall und kundenfreundliche Fall ist 1., keine Frage. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das für mich ein Verlustgeschäft ist, wenn ich den Artikel ohne Aufschlag weiterverkaufe. (Will nur an der Dienstleistung Gewinn machen)
Danke und einen schönen Sonntag! Alex