Was ist günstiger? Kleinunternehmer, Rechnung

Hallo!

Ich bin seit kurzem Kleinunternehmer (IT-Dienstleistungen) und frage mich, was steuerlich günstiger ist, wenn der Kunde bspw. Software benötigt, die ich ihm installieren soll. Es gibt ja prinzipiell zwei Möglichkeiten:

  1. Ich besorge die Software und gebe sie auf meiner EÜR bei den Ausgaben sowie auf der von mir ausgestellten Rechnung als Position an
  2. Der Kunde besorgt sich die Software selber

Natürlich, der Normalfall und kundenfreundliche Fall ist 1., keine Frage. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das für mich ein Verlustgeschäft ist, wenn ich den Artikel ohne Aufschlag weiterverkaufe. (Will nur an der Dienstleistung Gewinn machen)

Danke und einen schönen Sonntag! Alex

Hallo,
bin selbst seit 8 Jahren IT-Kleinunternehmer.
Es ist egal, welche Art man bevorzugt. Wichtig ist allerdings, wenn man die Software an den Kunden verkauft: Gleicher Preis wie Einkaufspreis geht nicht, da bleibt immer auf Kosten sitzen. Beispiel Hardware Grafikkarte. Verkaufe ich die Karte an den Kunden, kommt es vor das innerhalb der Garantiezeit von 2 Jahren die Karte defekt ist. Dann muss ich mich darum kümmern, Einsenden, Hinfahren, Ein-Ausbau usw… Das sind Kosten, die man vorher aufschlagen muss. Bei Software ist das nicht anders. Hat der Kunde sich das Teil gekauft, ist man auch nicht dafür verantwortlich (z. B. Unverträglichkeiten bei Betriebssystem usw.).

Danke für die Antwort und den Hinweis. Ich denke, bei der Software kann man sich überlegen, ob man sie nicht doch zum Einlaufspreis verkauft. Bei Hardware sieht es anders aus, da hast du Recht.
Wichtig war für mich nur zu wissen, ob es dann steuerlich unter dem Strich nicht ein böses Erwachen gibt.

In Sachen Selbstständigkeit kenne ich mich nicht aus.

Spätestens wenn Gewerbesteuer zu zahlen ist, schneiden Sie sich in die eigenen Finger!

Hallo,

das Verlustgeschäft wird vermieden, wenn Sie für die eingekaufte Software zum Bruttopreis weiterberechnen; aber ohne diese separat auszuweisen;
d.h. wenn Sie Software für 100 € zzgl 19 USt einkaufen, verkaufen Sie diese für 119 € zzgl. ihrer weiterer Dienstleistung.

Hallo Alex,

Du stellst hier nicht nur steuerliche Fragen sondern auch Fragen zur Unternehmensstratekie:

zu 1: Wenn Du die Software kaufts und 1:1 ( also ohne Aufschlag ) an den Kunden weiter gibst, ist dies für Dich steuerneutral.

zu 2: Wenn der Kunde die Software kauft, hast Du damit überhaupt nichts zu tun .

Aber ich habe noch folgende Überlegung:

Als Software-Berater würde ich darauf Wert legen, daß der Kunde auch nur hochwerige Ware installiert. Dies kannst Du bei eigenem Einkauf sicherstellen ( keine Raubkopien oder eifach up-dates ).

Kauft der Kunde minderwerige Ware und Du installiert sie, geht bei Probelemen der Streit los: Wer ist Schuld ???

MfG

Stefan Seidel

Hallo Stefan,

guter Punkt, da hatte ich so noch gar nicht drüber nachgedacht.

Viele Grüße, Alex

Danke für die Antwort. Klasse, also kann ich die Software selbst besorgen!