Was ist in Kiel los?

Während wir noch mit dem Finger auf Polen zeigen, weil die dortige Justizreform den politischen Einfluss auf die Justiz verstärke, und seitens der EU sogar Rufe nach Sanktion laut werden (Die EU-Kommission hat die polnische Regierung unter neuen Drohungen zu einem sofortigen Stopp der umstrittenen Justizreform aufgefordert), scheint man den Vorgängen in deutschen Parlamenten wenig Bedeutung beizumessen.

In immer mehr Landtagen hat die AfD ihre Arbeit aufgenommen. Und wie man zum Beispiel in Düsseldorf oder Stuttgart sieht, dann betriebt sie erfolgreiche Oppositionspolitik, solange man die Verärgerung der Altparteien über die Kritik an ihrer „alternativlosen“ Politik als Gradmesser heranziehen kann. In Kiel haben die Parlamentarier jetzt die Immunität ihres demokratisch gewählten Kollegen von der AfD aufgehoben, was die Durchsuchung seines Abgeordnetenbüros durch einen offenbar sehr eifrigen Staatsanwalt zur Folge hatte. Durchsuchungen von Abgeordnetenbüros sind - wenngleich im Kieler Fall mit Einschränkungen versehen - eher die Ausnahme.

Ach ja, worum ging’s eigentlich? Dabei soll es sich um einen geteilten und damit weiter verbreiteten Facebook-Eintrag handeln, in dem die Antifa mit der Sturmabteilung der Nazis (SA) gleichgesetzt wurde. Dabei soll auch ein verbotenes SA-Symbol genutzt worden sein.

Ist das vorauseilender Gehorsam in Anbetracht des Maas’schen Netzwerksdurchsetzungsgesetzes? Oder sucht man schon nach vermeintlichen Beweisen gegen die AfD, um die Basis für spätere Einschränkungen (zB Beobachtung durch den Verfassungsschutz) zu legen? Dass das Symbol offenbar maximal deswegen verwendet wurde, um Parallelen zwischen den heutigen Linksfaschisten und den Faschisten von damals aufzuzeigen, ist wohl zweitrangig…

Was EU-vertraglich hypothetisch zulässig ist. Wogegen Polen vor dem EuGH klagen könnte.

Was absolut zulässig ist. Der Staatsanwalt wird auch seine Gründe gehabt haben, um die Immunitätsaufhebung zu beantragen. Der betroffene Abgeordnete scheint ebenfalls seiner Ansicht zu sein.

„Es war notwendig, um das zu klären“

Wobei ich nicht abschätzen kann, ob der Staatsanwalt die Strafwürdigkeit der konkreten Verwendung des Symbols richtig oder falsch einschätzte.

Nee, das würde ich nicht so sehen. Genau darum wird es wohl später vor Gericht gehen.

Übrigens sieht die AfD überhaupt kein Problem wie man an ihrem Abstimmungsverhalten sehen kann.

Du hingegen erinnerst mich mit Deiner Quengelei (die zumindest diesmal unbegründet ist) schwer an Muslime, die behaupten, dass sie die „neuen Juden“ wären, die heutzutage verfolgt würden.

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Ja, nachdem bereits Ermittlungen angelaufen sind. Man möchte eine Klärung herbeiführen. Dass die Parlamentsarbeit der Fraktion durch die Angelegenheit zumindest gestört wird, kann man ja nun nicht mehr verhindern. Überdies ist in einer Enthaltung keine Zustimmung zu sehen.

Du vermutest also, da habe jemand die SA verherrlicht und Schnurrbusch - oder eine andere Person im Umfeld - habe dies bei F******* geteilt? Darauf deutet wenig hin: Hintergrund ist ein auf der Facebook-Seite der AfD Schleswig-Holstein übernommener Post aus Bayern, in dem die Antifa mit der nationalsozialistischen SA gleichgesetzt worden sein soll.

Erinnert ein wenig an das durchgestrichene Hakenkreuz, das erst in höherer Instanz als das gewertet wurde, was es war, nämlich eine Ablehnung.

Auf deine Provokationen lasse ich mich - auch dieses Mal - nicht ein. Better luck next time.

Du verkennst, dass die beleidigten Muslime auf simple Kritik reagieren, weil die Anhänger ihrer Religion bestimmte Dinge tun. Eine völlig legitime und notwendige Kritik also. Dieses Beleidigtsein hat wenig mit meiner Kritik zu tun, denn ich habe nicht bezweifelt, dass sich die AfD der sachlichen Auseinandersetzung stellen muss. Wenn jedoch zum Beispiel - wie von dir selbst neulich angeführt - dabei Neutralitätspflichten verletzt werden oder die Ebene der Sachlichkeit verlassen wird, dann sollte man sich dagegen aussprechen, weil es demokratische Grundpfeiler berührt.

Aber wem sage ich das? Du suchst nur nach Ausflüchten dafür, dass du auch dieses Jahr wieder deine Stimme einer der Altparteien gibst, die das politische Versagen repräsentieren.

Doch. Es ist übliich, durch die Enthaltung faktisch stillschweigendes Einverständnis zu signalisieren. Eine Ausnahme hiervon ist der Bundesrat.

Die AfD hat mit ihrem Abstimmungsverhalten sogar die politisch-moralische Topvariante gewählt, indem sie deutlich bekundete, völlig neutral der Sache gegenüber sein zu wollen, also gerade nicht parteilich.

Und? Ist nach einer halben Stunde durch und nur eine minimale Störung für die Fraktion. Die arbeitet nämlich in Sitzungsräumen und nicht Kleinbüros.

Ich vermute, dass es, sollte der Vorgang vor Gericht enden, darum gehen wird, die Intention der Verwendung zu klären.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/06/3-486-06.php

(1). Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst. (BGHSt)

und

(3). Bei der Feststellung des Sinngehalts einer Darstellung können nur sehr fern liegende, theoretische Deutungsmöglichkeiten eine sonst gegebene Eindeutigkeit der Darstellung nicht in Frage stellen.

Ich unterstelle eben gerade keine verherrlichende Intention.

Aber der Staatsanwalt wird schon allein deswegen gründlich ermitteln müssen, damit am Ende keine von den beleidigten Leberwürsten (aus der linken Ecke) einen neuen Grund hat, um herumzuplärren, dass der Staat „die Faschisten“ schütze.

Die hier aber eben von keinem verlassen wurde. Ausser von dem sicher mit bestimmten pol. Motiven versehenen Anzeigenden. Aus Deinem letzten Link geht doch hervor, dass ermittelt werden muss. Und es ist normal, dass bei einer Aufhebung der Immunität, die auch für Räumlichkeiten gilt, zuvor das Parlament entscheiden muss.

Es ist ebenso normal, dass das Parlament der (vorübergehenden und sachbezogenen) Aufhebung der Immunität zustimmt.

Ach, die übliche-lahme Ultradialektik, wenn Du einfach nur zugeben müsstest, dass Du eine Sache mal überbewertet dargestellt hast.

Da unterscheidet Dich nichts von bspw. den „Politkommissaren“, die jüngst verkündeten, dass links immer gewaltfrei wäre.

Und wer nicht für die Aufnahme aller ist, ist ein Rassist, oder? Klingt für mich jedenfalls gleichermaßen logisch und sachlich wie Deine (Aus)Fluchttheorie.

Politisches Versagen hat auch die AfD bereits deutlich vorgeführt.

Ich wähle vor allem gegen RG und R2G.

Die Staatsanwaltschaft kann es auch ablehnen, den Anfangsverdacht einer Straftat zu erkennen. Dann ist die gesamte - aus deiner Sicht unausweichliche - Kette Ermittlungen > Aufhebung der Immunität > Durchsuchung obsolet.

Aber du hast recht. Da wollte die AfD wohl einen Rohrkrepierer mitnehmen. Am Ende wird die Einstellung stehen, was man wieder so oder so aufnehmen können wird.

Herzlichen Dank. Das hilft wirklich. Denn du wirst uns RG oder R2G ersparen, was im Endeffekt an der Einheitspolitik mit minimalen farblichen Nuancen à la RG / R2G / GK / SG / Ampel / Jamaika / Kenia seehr viel ändern wird.

Gemeinsamkeiten hübsch herausgearbeitet!

Der politische Rechtsruck in D ist ungebremst. Von Petry bis Maas.
Ihr zwei seid typische und „rechts“ wählende Stellvertreter für dieses Phänomen der Begrenzung von Freiheiten durch Legislative, Exekutive und Judikative.

Sagt später nicht, ihr hättet dies nicht geahnt.

Franz