Hallo,
Um eine Förderung zur Selbständigkeit zu bekommen (nicht vom AA) heißt es in den „Bedingungen“, dass Kosten übernommen werden, jedoch keine Investitionen. Dem alten Stand nach waren Investitionen alles, was über 410 Euro Anschaffungswert war. Darunter waren es geringfügige Güter.
Nun soll es eine neue Regelung geben, da soll alles, was unter 150(?) Euro liegt geringfügig sein und was darüber liegt nicht. Dann soll es auch eine Grenze bis 1000 Euro geben wo es entschieden wird (?) was es ist. (wohl vom Steuerberater…)
Beispiel: der Kauf eines Möbelstücks von 300 Euro. Was ist das heute? Werden bis 150 Euro gefördert? Oder gilt das GANZE als Investition und muss selbst finanziert werden? Oder fällt es unter die ominöse Grenze von 1000 Euro? Was besagt diese ominöse Grenze eigentlich?
Hoffe, ich war nicht ganz so konufs
Kerstin
geringwertige Wirtschaftsgüter
Hi,
Um eine Förderung zur Selbständigkeit zu bekommen (nicht vom
AA) heißt es in den „Bedingungen“,
hier wäre hilfreich, anzugeben, wo -im Internet- man Informationen über diese Förderung nachlesen kann
dass Kosten übernommen
werden, jedoch keine Investitionen. Dem alten Stand nach waren
Investitionen alles, was über 410 Euro Anschaffungswert war.
Darunter waren es geringfügige Güter.
Nun soll es eine neue Regelung geben, da soll alles, was unter
150(?) Euro liegt geringfügig sein und was darüber liegt
nicht. Dann soll es auch eine Grenze bis 1000 Euro geben wo es
entschieden wird (?) was es ist. (wohl vom Steuerberater…)
Beispiel: der Kauf eines Möbelstücks von 300 Euro. Was ist das
heute? Werden bis 150 Euro gefördert? Oder gilt das GANZE als
Investition und muss selbst finanziert werden? Oder fällt es
unter die ominöse Grenze von 1000 Euro? Was besagt diese
ominöse Grenze eigentlich?
klingt wie GWG
/t/euer-gwg-liste-oder-direkt-in-den-aufwand/4754071/2
Schöne Grüße
C.