Ich tippe mal auf „Lowest Prize“.
Ich habe mich mal noch ein bißchen in die Materie eingelesen, weil es mich interessiert hat. So, wie ich die PanGV verstehe, greifen die Regelungen nur bei einer „Bekanntgabe der Preisermäßigung“, also wenn mit ermäßigten Preisen geworben wird. so steht das auch auf der Seite, die du verlinkt hast:
„Gemäß dem neu geschaffenen § 11 PAngV ist bei der Werbung mit Preisermäßigungen ein vorheriger Verkaufs- bzw. Gesamtpreis anzugeben. Dabei richtet sich dieser anzugebende vorherige Gesamtpreis nach dem niedrigsten Gesamtpreis, den der Händler in den letzten 30 Tagen für diese Ware vom Verbraucher gefordert hat.“
Oder ähnlich auch hier:
„Umfasst werden dabei alle Preisermäßigungen, bei denen Händler einen Preisnachlass für konkrete, einzelne Produkte aus ihrem Sortiment bekanntgeben. So hat der Händler künftig bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung von den Verbrauchern gefordert hat (Referenzpreis).“
Das gilt allerdings auch für pauschale Aussagen:
https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2022/03/neue-vorgaben-fuer-die-werbung-mit-preisermaessigungen-und-rabatten
„Der Anwendungsbereich ist allerdings auch dann eröffnet, wenn zwar keine unmittelbar messbare Preisermäßigung bekanntgegeben wird, durch die konkrete Gestaltung/Formulierung der Werbung aber dennoch der Eindruck einer Preisermäßigung erweckt wird, wie z.B. bei Verwendung von Begriffen wie Schlussverkaufspreis, Sonderangebot, Sale, Black Friday-Angebot.“
Und da stellt sich für mich die Frage: Warum wirbt man mit einer Ermäßigung, wenn man merkt, dass einem die PanGV grade in die Suppe spuckt? Ich sehe kein Verbot, eine Werbekampagne so zu gestalten, dass die Produkte, bei denen Referenzpreis niedriger ist, dann eben kein ermäßigtes Angebot sind. kopfkratz
Insofern finde ich die Auszeichnung in der Fragestellung nach wie vor irritierend. Aber vielleicht meldet sich ja noch jemad zu Wort, der das aufklären kann.
Grüße,
Max