Was ist LOP bei Media Markt?

Hallo zusammen,

ich war heute bei MediaMarkt um etwas zu kaufen. Dabei ist mir folgendes öfter aufgefallen: bei manchen Preisen stand UVP dabei. Soweit so klar Unverbindliche Preisempfehlung. Hoher Preis durchgestrichen, aktueller niedriger Preis fett.

Aber bei manchen Artikeln stand LOP dran. Dabei war ein niedriger Preis, z.B. 30 Euro durchgestrichen. Daneben stand der Artikelpreis, der höher war. Im konkreten Beispiel 58€. Leider spuckt mir Google und Co nur Dinge aus, die nicht zutreffen. Wer kennt das und hat das schon mal gesehen? Was heißt es?

Viele Grüße :vulcan_salute:

Das heißt, dass sich der Händler an die novellierte Preisangabenverordnung hält, die seit 28. Mai 2022 gilt.
Preisangabenverordnung - Änderungen zum 28. Mai 2022! - Handelskammer Hamburg (ihk.de)

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Super, :pray: Danke.
Heißt also, dass der Preis für den Artikel mächtig gestiegen ist.

Wo genau ist das geregelt? Ich habe auf die Schnelle nur Vorschriften gefunden, dass bei Ermäßigungen der frühere höhere Preis angegeben werden muss, aber nicht, dass bei Preisanhebungen auch der frühere niedrigere Preis, so wie in der Frage geschildert:

Aber bei manchen Artikeln stand LOP dran. Dabei war ein niedriger Preis, z.B. 30 Euro durchgestrichen. Daneben stand der Artikelpreis, der höher war.

Gruß,
Max

Hmm, wo hast du das gefunden? Bei dem Link von @C_Punkt wird § 11 PAngV angegeben, und in dem steht:

Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.

Gruß
Christa

Das ist schon klar: Es soll verhindert werden, dass der Händler irgendeinen Mondpreis angibt, von dem ausgehend die Ware dann superduper ermäßigt ist. §11PangV verpflichtet deswegen den Händler, bei einer Bekanntgabe einer Preisermäßigung einen wahrheitsgemäßen/realistische früheren Preis anzugeben, der als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage definiert ist. So weit, so klar. Aber wenn der aktuelle Preis höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage - liegt dann überhaupt eine Preisermäßigung vor, die den Verkäufer zur Angabe eines früheren Preises verpflichtet? Mich irritiert das genauso wie den Fragesteller.

Hmm, wo hast du das gefunden?

Naja, genau in der Passage, die du zitierst: Da ist zweimal von Preisermäßigung die Rede. Und eine Ermäßigung setzt mE voraus, dass der Preis vorher höher war - auch wenn es sich um den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage handelt. Deswegen schrieb ich:

Ich habe auf die Schnelle nur Vorschriften gefunden, dass bei Ermäßigungen der frühere höhere Preis angegeben werden muss, aber nicht, dass bei Preisanhebungen auch der frühere niedrigere Preis, so wie in der Frage geschildert

Grüße,
Max

69 Euro --> 39 Euro. Jay, Preisermäßigung.

Gesetzgeber: ja, klar, aber wenn Du vorher den Preis von 35 auf 69 Euro angehoben hast, ist das ja keine echte Ermäßigung mehr. Da gibst Du in Zukunft mal schön den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage an.

Also neue Auszeichnung: 35 Euro 39 Euro. Ich hätte als Verkäufer den zwischenzeitlich höheren Preis angegeben, aber gut, muss jeder selber wissen, was er für richtig hält.

Und nein: keine Ahnung, wofür LOP steht.

Gruß
C.

Hi

Sicher, dass nicht LPO dran stand? Lowest price offered … würde auch zu den anderen Erklärungen passen

Gruß h

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Ich tippe mal auf „Lowest Prize“.

Ich habe mich mal noch ein bißchen in die Materie eingelesen, weil es mich interessiert hat. So, wie ich die PanGV verstehe, greifen die Regelungen nur bei einer „Bekanntgabe der Preisermäßigung“, also wenn mit ermäßigten Preisen geworben wird. so steht das auch auf der Seite, die du verlinkt hast:

„Gemäß dem neu geschaffenen § 11 PAngV ist bei der Werbung mit Preisermäßigungen ein vorheriger Verkaufs- bzw. Gesamtpreis anzugeben. Dabei richtet sich dieser anzugebende vorherige Gesamtpreis nach dem niedrigsten Gesamtpreis, den der Händler in den letzten 30 Tagen für diese Ware vom Verbraucher gefordert hat.“

Oder ähnlich auch hier:

„Umfasst werden dabei alle Preisermäßigungen, bei denen Händler einen Preisnachlass für konkrete, einzelne Produkte aus ihrem Sortiment bekanntgeben. So hat der Händler künftig bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung von den Verbrauchern gefordert hat (Referenzpreis).“

Das gilt allerdings auch für pauschale Aussagen:

https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2022/03/neue-vorgaben-fuer-die-werbung-mit-preisermaessigungen-und-rabatten

„Der Anwendungsbereich ist allerdings auch dann eröffnet, wenn zwar keine unmittelbar messbare Preisermäßigung bekanntgegeben wird, durch die konkrete Gestaltung/Formulierung der Werbung aber dennoch der Eindruck einer Preisermäßigung erweckt wird, wie z.B. bei Verwendung von Begriffen wie Schlussverkaufspreis, Sonderangebot, Sale, Black Friday-Angebot.“

Und da stellt sich für mich die Frage: Warum wirbt man mit einer Ermäßigung, wenn man merkt, dass einem die PanGV grade in die Suppe spuckt? :slight_smile: Ich sehe kein Verbot, eine Werbekampagne so zu gestalten, dass die Produkte, bei denen Referenzpreis niedriger ist, dann eben kein ermäßigtes Angebot sind. kopfkratz

Insofern finde ich die Auszeichnung in der Fragestellung nach wie vor irritierend. Aber vielleicht meldet sich ja noch jemad zu Wort, der das aufklären kann.

Grüße,
Max

Naja, das muss man ja nicht einmal absichtlich so gemacht haben. Derzeit schwanken manche Preise wirklich extrem. Anstieg des Einkaufspreises um 50%, dann wieder runter, große Rabattwoche und dennoch muss man jetzt - obwohl man kein Schindluder treiben wollte - den viel niedrigeren Preis von vor drei Wochen auch noch hinschreiben und weil die Ware zwischendurch so teuer war, siehts halt albern aus.

Gruß
C.

Ich könnte mir vorstellen, dass LOP „Letzter Online Preis“ bedeutet?

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