Was ist mein Einkommen, für Schätzung der Krankenversicherungsbeitrag?

Hallo Zusammen,

ich bin Neu Selbstständig geworden und habe mich gesetzlich Krankenversichert.

Jetzt wird nach meinem Einkommen gefragt, die soll ich schätzen, keiner kann mir aber bei der Krankversicherung genau erklären, was mit de Einkommen gemeint ist.

Der eine sagt Einkommen vor Steuer.
Der andere sagt Brutto einkommen.
Ein anderer sagte der Gewinn, bzw. zu versteuerndes einkommen.

In meinem Fall habe ich Provisionseinnahmen so ca. 5000€ monatlich.
Habe Mietausgaben und restliche Ausgaben von ca. 1000€ monatlich.

Wie berechne ich jetzt meine Krankenversicherungsbeitrag?

Ist hier mein Einkommen 4000€?

Oder ziehe ich den Krankenversicherungsbeitrag und die Steuern die ich nach Steuererklärung an Finanzamt zahle ab?

Vielen Dank für die Antworten.

Ps: Ich bin ein Einzelunternehmer.

Schönen Grüße

Ayal

Servus,

was bei der Krankenversicherung Einkommen heißt, ist das, was bei der Einkommensteuer Einkünfte heißt: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.

und

sind zwar beides keine definierten Begrifffe, aber sie beschreiben genau das.

sind zwei ganz verschiedene Dinge. Das bzw. gehört hier nicht hin. Vergiss das zu versteuernde Einkommen, das wird nur bei der Einkommensteuer benötigt.

Das kann man nicht sagen, weil nicht klar ist, was Du mit „Mietausgaben“ meinst. Wenn Du damit die Miete für Deine private Wohnung meinst, ist das Einkommen für die Krankenversicherung mehr als 4.000 €. Wenn es die Miete für Geschäftsräume ist, ist die Zahl richtig.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ja ich meine Geschäftsraum Miete, in meinem Beispiel 500€, dann habe ich Abschreibungen und restliche Geschäftliche ausgaben wie Büromaterial, Druckermiete etc.

Also alles was ich absetzen kann, ziehe ich als ausgabe ab, ausgeschlossen Krankenversicherungbeitrag. Von dem Betrag berechne ich dann mein Krankenversicherungsbeitrag. Richtig?

Schöne Grüße

Ayal

Hallo,
grundsaetzlich kannst du angeben was du willst - meines Wissens nach erfolgt die Beitragsberechnung seit diesem Jahr sowieso nur vorläufig, d.h. endgültig wird es nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides und dort sind dann die wirklich relevanten Daten und Summen aufgeführt, was zur Folge haben sollte, dass es entweder zu einer Nachzahlung, einer Rückzahlung kommt oder ob der vorläufige Beitrag in einen endgültigen umgewandelt wird.
Gruss
Czauderna

Servus,

ziemlich genau richtig. Ausgeschlossen sind außerdem die übrigen Vorsorgeaufwendungen (Rentenversicherung, Unfallversicherung usw.), die übrigen Sonderausgaben (z.B. Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten).

Mit diesem Betrag kommst Du im Rahmen dessen, was Du vorab überhaupt schätzen kannst, recht gut hin und brauchst keine heftigen Nachzahlungen bei Vorliegen des ersten Einkommensteuerbescheides zu befürchten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

für die Krankenversicherung sind alle Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb im Sinne der Einkommensteuer beitragspflichtig (§240 SGB V und § 15 SGB IV). Dieser Betrag steht später auf dem Einkommensteuerbescheid. Von den Einnahmen können alle Kosten für den Betrieb abgezogen werden. Das Ergebnis sind die Einkünfte. In Zweifelsfällen (z.B. Kaufpreis eines Firmenwagen oder jährliche Abschreibung) sind die steuerrechtlichen Regelungen maßgebend.

Wenn noch andere Einnahmen vorliegen (z.B. Zinseinnahmen oder Unterhalt vom Ex-Ehegatten) gelten aber die Krankenkassenregelungen.

Gruß
RHW