Was ist mit der Krankenversicherung meiner partnerin?

Hallo,
Ich habe bisher in einer bedarfsgemeinschaft mit freundin und unseren 2 Kindern gelebt. Jetzt habe ich Arbeit gefunden und muss natürlich meine gesetzliche krankenversicherung selber zahlen. Aber was ist mit der krankenversicherung meiner freundin?
Vorher während hartz 4 war ich bei der AOK, freundin und beide kinder bei der IKK classic.
So wie ich das verstanden habe muss ich nun 14% meines einkommens an die krankenkasse zahlen, muss ich das nun auch jeweils für freundin und kinder? dann bleibt doch nichts mehr übrig… selbst nur die freundin und ich verliere schon 28% meines gehalts nur für die krankenversicherung?!

Kann mir jemand erklären wie das alles abläuft, jetzt da ich eine arbeit habe?

Servus,

Du musst nicht den vollen Krankenkassenbeitrag, sondern nur (ungefähr die Hälfte) den Arbeitnehmeranteil bezahlen, außerdem Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wenn Dein Gehalt weniger als brutto 1.300 € ausmacht, zahlt bloß der Arbeitgeber den vollen Beitrag und für Dich als Arbeitnehmer gibt es Ermäßigungen. Ganz grob machen die Abzüge für die Sozialversicherungsbeiträge etwa 19 Prozent aus.

Familienversichert sind mit Deinem Beitrag nur Deine Kinder - Deine Freundin muss sich weiterhin (so wie jetzt auch) selber weiter versichern, das ließe sich nur mit Eheschließung ändern.

Die Bedarfsgemeinschaft besteht weiterhin - beim Jobcenter kann man Dir was zum Thema „ALG II Aufstocken“ sagen - wichtig, dass Du da zu einem Termin Nachweise für alles dabeihast, was da eine Rolle spielt (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung und alles, was Du bisher schon vorgelegt hattest.).

Unabhängig davon solltest Du auch das Thema Wohngeld mal in die Hand nehmen.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank erstmal für die Antwort!
Ich weiss aber nicht ob das mit dem aufstocken passieren wird, ich verdiene nicht 1300brutto sondern 3400 brutto. Also bleiben mir rund 2000 plus minus 100 übrig netto.

Vom Jobcenter gab es bisher 800 Miete und 900 für die 4 köpfige Bedarfsgemeinschaft. (Teure Gegend )
Ich fand es schon immer Wahnsinn wie viel Geld man bei Hartz 4 bekommt. Aber darüber lässt sich streiten.
Die Krankenversicherung wurde bisher vom Jobcenter bezahlt.

Also spinnen wir Mal weiter…
Da ich mehr als die insgesamt 1700 vom Jobcenter verdiene falle ich aus dem Bezug raus.
Deswegen muss ich ja jetzt Kindergarten, die Krankenversicherung meiner Freundin selber zahlen. Du meintest ja sie fällt nicht aus dem Bezug aber wie kann das sein wenn ihr Freund (ich) so „viel“ verdient?
Ich bin echt verwirrt

Ich habe geschrieben

d.h. der Bedarf ist nicht für einzelne Personen, sondern nach wie vor für die Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln und dann mit (Deinem) verfügbaren Netto zu vergleichen. Kläre das am besten direkt beim Jobcenter - dort kannst Du, wenn sich was ergeben sollte, auch gleich den nötigen Antrag stellen. Wie in diesem Zusammenhang die Miete genau zu berücksichtigen ist, weiß ich nicht, aber die Leute beim Jobcenter sollten das aus dem FF wissen.

Wohngeld kriegt Ihr mit dem vierköpfigen Haushalt übrigens ziemlich sicher, falls die „teure Gegend“ sich nicht grade nur auf ein paar Straßenzüge bezieht. Welche Mietstufe bei der Beurteilung des Wohngeldanspruchs in Deiner Wohngemeinde gilt, kannst Du hier nachschauen:

https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html

Wenn Du Mühe mit der Berechnung hast, gib schlicht die Mietstufe an, die Du gefunden hast, dann sehn wir weiter.

Schöne Grüße

MM

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