Ich parke mein Wohnmobil, 3,5t 7m Fiat Ducato, in einer verkehrsberuhigten Zone auf einem ausgewiesenen, durch ein weisses P gekennzeichneten, Parkplatz. Das Fahrzeug läßt keine Behinderung erkennen. Vor ca. 4 Monaten hat mich zunächst die Leiterin des Kindergartens angesprochen, ob ich das Fahrzeug auch woanders hinstellen könne. Es würde den Eltern die SIcht nehmen. Es ist aber direkt vor dem Kindergartenausgang ein ca 10m langer Freiraum der nicht durch wiesse P´s als Parkraum ausgeschildert ist. Somit laufen weder Kinder noch Erwachsene direkt auf das Wohnmobil zu. Außerdem ist ein Gehweg vorhanden, der zwischen dem Parkraum und dem Zaun zum Kindergarten führt. Da ich die Ansicht der Eltern, die anscheinend keinen Parkraum finden um Ihre Kinder abzuholen, nicht teile, da das Wohnmobil niemandem die Sicht nimmt, habe ich das Fahrzeug da stehen lassen. Ich wurde direkt danach im gleichen Zeitraum dann zu erst von einer Politesse angesprochen die kein Bussgeldbescheid ausstellen konnte da Sie kein Regelverstoß erkannte. Am gleichen Tag wurde ich von der Polizei angesprochen die auch keinen Regelverstoß erkannte. Nun nach ca. 4 Monaten erhalte ich einen Bussgeldbescheid weil ich angeblich mit Sichtbehinderung parke.
Ich Frage mich nun wie ich nun darauf reagieren soll. Ich habe es immer wieder abgelehnt irgend einem Wunsch nachzukommen weil ich an anderer Stelle wahrscheinlich andere Leute, meine Nachbarn, verärgere! Was soll ich tun?
Kannst Du mal die Paragrafenkette aus dem Bußgeldbescheid posten?
Dann würde man genau sehen welchen Tatvorwurf man Dir macht.
Gruß Crack
Sie parken in einem verkehrsberuhigten Bereich verbotswidrig außerhalb der zu Parken gekennzeichneten Flächen und behinderten dadurch Andere. $42 Absatz 2 Anlage 3, §1Absatz 2, §49 Straßenverkehrsordnung, $24 Stvo, 159.1 BKAT, $19OWIG.
Ich parke aber sehr wohl auf einer ausgewiesenen Parkfläche und es ist außer nach rechts und links kein Überstand zu erkennen. Spiegel sind eingeklappt. Ich werde nun messen, ob noch 3m Durchfahrtsbreite gegeben sind.
Bitte erkläre das mal.
Hat es eingezeichnete Stellflächen, also 2,5 m x 5 m lang ? Da würde man mit 7 m Länge tüchtig außerhalb parken
Oder ist die „P“-Fläche nicht quer unterteilt ?
Das mit der „Restfahrbahnbreite“ wäre ein weiterer Punkt .
Ed ist eine verkehrsberuhigte Zone in der der rechte Parkstreifen unterschiedlich farbug gepflastert ist. Dunkle Flächen mit einem weissen P in der Pflasterung sind ausgewiesene Parkflächen. In meinem Fall ist dieser Parkstreifen nicht unterteilt und ca 13 m lang. Vor mir könnte also noch ein Auto parken bevor der Streifen aufhört und nach ca. 10 m ein neuer Parkstreifen beginnt. Dazwischen ist parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt da hier der Eingang zum Kindergarten ist. Alle Müllautos sind bisher problemlos durchgekommen und ich gehe davon aus, dass 3 m frei sind.
Danke.
Dann kann ich nicht erkennen, wie man den Vorwurf „außerhalb der Markierung“ und „Behinderung“ begründen will.
Fahrzeug steht auch seitlich nicht über die Markierung heraus ? Wo Du schon schreibst, Du klappst Spiegel ein.
Außer ist gut !
Das ist doch der Vorwurf. Wenn die markierte Parkfläche so schmal ist, darfst Du da nicht parken.
gehe davon aus, man ist jetzt pingelig.
Spiegel eingeklappt ? Und halte doch mal einen Zollstock senkrecht an die Karosserie und übertrage das Maß auf den Boden.
Und ?
Liegst Du straßenseitig vor der Linie ?
der noch frei Raum ohne Bordstein, Senke oder anderen Behinderungen beträgt 3,97 m. Die Fahrbahn ist eben in einem durchgepflastert. Es handelt sich um eine verkehrsberuhigte Zone wo kein Bürgersteig ausgeschildert ist. Man könnte anhand der Pflasterung, ein grau gepflasterter Streifen, einen Gehweg erkennen wollen. Dann wäre die Gehwegbreite 1,15m und der Fahrwegrest 2,82m. Keine Pflasterung ist erhaben oder Abgesenkt. Für mich ist es gemeinschaftlicher Verkehrsraum mit ausgewiesenen Parkflächen. Also Durchfahrtsbreite 3,97m. Wobei mir ja auch eine Sichtbehinderunv vorgeworfen wird dir ich nicht erkenne.
Ich vervollständige, bin gerade im Ausland und habe nochmal meine Frau angerufen: behinderten (Sichtbehinderung) dadurch Andere.
Kannst Du nochmal die Breiten erklären?
A) | <- 2.82m Fahrbahn -> | <- 1,15m Gehweg -> |
B) | <- 2.82m Fahrbahn -> | <- AUTO -> | <- 1,15m Gehweg -> |
oder nochmal, da ich es nicht verstanden habe, wie breit ist Dein Auto, und wie breit ist dieser Parkstreifen und wie sind Fahrbahn / Gehweg dazu?
Mein Womo ca.2,30 parkt rechts auf dem Parkstreifen, wahrscheinlich 2 m, Das Womo ragt in die Fahrbahn wo noch eine Durchfahrtsbreite von 3,97 m zur Verfügung stehen. Links der sngedeutete Fussweg hat bon den 3,97 eine breite von 1,15 m. Pflasterung u.s.w. siehe oben.
anscheinend will man Dir aus den 30cm nun (nach 4 Monaten Beratung) eine Strick drehen. Ob dies bestand hat, kannst Du am Ende nur juristisch klären lassen. Ist zwar ärgerliche für Dich (und ebenso für die Anwohner), aber in Relation zu den Kosten eines Stellplatzes Peanuts.
Die Anwohner sind wohl nicht das Problem. Es sind die Eltern, laut Aussage der Kindergartenleiterin, die Ihre Kinder vom Kindergarten abholen. Die wollen am liebsten einen DriveIn zum Abholen.
Da wird Parkraum belegt obwohl ich mein Womo ja auch sonst wo hin stellen könnte.
Wie duck dir schon schrieb, auch wenn die Durchfahrtsbreite ausreichend ist, steht dein WoMo doch teilweise auf der Fahrbahn. Und wenn du schreibst
Wenn dieses parkende Auto den Parkplatz wieder verlassen will, hat es wegen deines (höheren und breiteren) WoMos überhaupt keine freie Sicht nach hinten, um zu sehen, ob da ein Auto kommt oder nicht. Schon mal daran gedacht? Da nützt auch ein eingeklappter Spiegel nichts.
Gruß
Christa