Was ist schlechter: Degradierung oder Arbeitslos?

Liebe Wissende,

mal angenommen eine Frau soll nach der Elternzeit nicht wieder ihre alte Stelle bekommen. Sie soll in der gleichen Abteilung, die sie vorher geleitet ha, als normale Mitarbeiterin arbeiten. Arbeitsbereich ist der Gleiche wie vorher. Die Stelle wird nun einfach nicht mehr Leitung Abteilung xy heißen sondern Mitarbeiterin xy.

Alternativ kann die Frau wegen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung klagen. Das läuft dann auf eine Abfindung mit eventueller anschließender Arbeitslosigkeit heraus.

Welche der beiden „Alternativen“ sieht im Lebenslauf besser (bzw. schlechter) aus: Degradierung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit anschließender Arbeitslosigkeit (so kurz wie möglich, aber sehr wahrscheinlich)?

LG,

Jil

Moin,

mal angenommen eine Frau soll nach der Elternzeit nicht wieder
ihre alte Stelle bekommen.

Nun ja, das ist auch selten möglich. Schließlich musste die alte Stelle wiederbesetzt werden (Du schreibts allerdings nicht, wie lange die Elternzeit war, 1 Jahr, 3 Jahre? Hat natürlich Einfluss auf das Thema Knowhowverlust). Gewettet hat man ja an sich nur auf eine gleichartige Stelle. Wenn es die aktuell nicht gibt, sollen sie für Dich jemanden entlassen? Bei Führungskräften ist das immer das Risiko, wenn sie „ausscheren“. Ist bei Auslandsentsenungen auch nicht anders …

Sie soll in der gleichen Abteilung,
die sie vorher geleitet ha, als normale Mitarbeiterin
arbeiten. Arbeitsbereich ist der Gleiche wie vorher. Die
Stelle wird nun einfach nicht mehr Leitung Abteilung xy heißen
sondern Mitarbeiterin xy.

Das ist schlecht. Nicht einmal irgendeine „Projektfunktion“ o.ä. zur Gesichtswahrung und Überbrückung? Ich würde mal in der Richtung versuchen zu verhandeln. Das ist ja im Prinzip „Verschwendung“ einer hochkompetenten Ressource, wenn sie Dich zurück ins Glied stellen und wird bei uns im Unternehmen gerne gemacht …

Alternativ kann die Frau wegen nicht vertragsgemäßer
Beschäftigung klagen. Das läuft dann auf eine Abfindung mit
eventueller anschließender Arbeitslosigkeit heraus.

Nun ja, wie sagt mein von mir sehr verehrter Karriereberater Heiko Mell in den vdi-Nachrichten sinngemäß: Eine Abfindung ist das am teuersten verdiente Geld für einen Arbeitnehmer, wenn danach eine Phase der Arbeitslosigkeit vorhersagbar kommt.

Welche der beiden „Alternativen“ sieht im Lebenslauf besser
(bzw. schlechter) aus: Degradierung oder Beendigung des
Arbeitsverhältnisses mit anschließender Arbeitslosigkeit (so
kurz wie möglich, aber sehr wahrscheinlich)?

a) Eine Arbeitslosigkeit hielte ich in Deiner Situation für die schlechteste aller Alternativen. Meines Erachtens versteht jeder Deine Probleme und die Deines Arbeitgebers mit Dir. Was sie nicht verstehen, ist eine freiwillige „Arbeitslosigkeit“ bei einer Führungskraft.
b) Wenn ein gutes Verhältnis mit dem Arbeitgeber besteht, würde ich eine Gesichtswahrungsposition „verhandeln“. Irgendeine aus der Masse „herausragende“ Funktion. Was Du dann tatsächlich machst, sei dahingestellt, es sollte nur im Lebenslauf keine deutliche Degradierung sichtbar werden. => Neue Chance im Unternehmen suchen oder eben aus dieser Position zügig eine Bewerbung nach außen.
c) Schlucken und schnelle Bewerbung nach außen.

Grüße
Jürgen

Liebe Wissende,

Auch Hallo,

ich sehe das etwas anders als Jürgen.

mal angenommen eine Frau soll nach der Elternzeit nicht wieder
ihre alte Stelle bekommen. Sie soll in der gleichen Abteilung,
die sie vorher geleitet ha, als normale Mitarbeiterin
arbeiten. Arbeitsbereich ist der Gleiche wie vorher. Die
Stelle wird nun einfach nicht mehr Leitung Abteilung xy heißen
sondern Mitarbeiterin xy.

Da kommt der AG aber in Erklärungsnot, was das soll. Es muß dann geprüft werden, ob sich tatsächlich arbeitsvertragliche Pflichten ändern oder „nur“ der Titel. Ändert sich mehr als nur der Titel, kann der AG das sowieso nur im Rahmen der Änderungskündigung versuchen, durchzusetzen, wenn die Betroffene nicht einverstanden ist.
Gibt es denn im Betrieb einen BR? Hat der sich schon dazu geäußert ?

Alternativ kann die Frau wegen nicht vertragsgemäßer
Beschäftigung klagen. Das läuft dann auf eine Abfindung mit
eventueller anschließender Arbeitslosigkeit heraus.

Dieser Pessimismus ist m. E. in diesem Fall nicht unbedingt gerechtfertigt. Ein Arbeitsplatz steht ja zur Verfügung und wurde auch angeboten. Eine Änderungskündigung kann ja unter Vorbehalt angenommen werden (§ 2 KSchG).
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
Selbst wenn die Änderungskündigung gerechtfertigt wäre, ist dann der aktuelle Arbeitsplatz immer noch da und wird durch die Betreffende besetzt. Wie soll da der AG eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses begründen können ?

Welche der beiden „Alternativen“ sieht im Lebenslauf besser
(bzw. schlechter) aus: Degradierung oder Beendigung des
Arbeitsverhältnisses mit anschließender Arbeitslosigkeit (so
kurz wie möglich, aber sehr wahrscheinlich)?

Kurz gesagt, nach Deiner Fallbeschreibung stellt sich m. E. diese Alternative so nicht zwingend. Da lohnt sich wahrscheinlich der Besuch beim Fachanwalt.

LG,

Jil

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

der AG legt der Frau schon einen neuen Arbeitsvertrag vor, den sie dann auch unterschreiben soll. Darin ist sie eine Tarifstufe niedriger eingestuft als vorher in der Position der Leiterin der Abteilung. Man möchte auch ihr Gehalt kürzen, mit der Begründung, dass sie die Abteilung ja nicht mehr leitet. Die Arbeit in der Abteilung hat sich im Grunde nicht geändert, es sind nur noch zusätzliche Aufgaben dazu gekommen, für die aber auch noch eine Person mehr eingestellt wurde.

Der BR sieht wenig Chancen eine Klage zu umgehen, wenn die Frau ihre Rechte durchsetzen möchte, da es eine andere vakante Stelle in einer ähnlichen Position nicht gibt.

Weil sie den neuen, für sie schlechteren Vertrag, nicht unterschreiben möchte, war die Frau schon beim Anwalt. Der sieht für eine Klage gute Chancen. Wenn man es aber realistisch betrachtet, hat die Frau nach einer Klage keine Zukunft mehr im Unternehmen und wir wohl mit einer Abfindung (höher als üblich) ausscheiden. Begründung hierfür ist wohl die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

LG,

Jil

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hallo Jil,

wenn die Frau einfach nicht unterschreibt, ist es erst mal der AG , der sich was einfallen lassen muß, denn die Frau hat die Möglichkeit, ab Ende der Erziehungszeit ihre Arbeitskraft zu unveränderten Bedingungen anzubieten.
Ich kann den BR sehr gut verstehen, es ist frustrierend, wenn Rechte einfach nicht wahrgenommen werden - vor allem in diesem Fall, da eigentlich Arbeitsgerichte z. Zt. ausgesprochen allergisch auf die Versuche von AG`s reagieren, die Schutzvorschriften für Erziehungszeit auszuhebeln.
Manche Konflikte muß man/frau einfach mal durchziehen, dann ist oft Ruhe.

&Tschüß

Wolfgang

P.S.: Wenn Frau doch unterschreibt, sendet sie vor allem ein Signal aus: „Mit mir könnt ihr alles machen“! - und der nächste Ärger wird nicht lange auf sich warten lassen.

einfach nicht unterschrieben…

klingt toll…

ich befürchte der arbeitgeber such dann nach irgendwelchen gründen eine kündigung hinterher zu schieben…


du könntest versuchen, dass der neue arbeitsvertrag erst ab 2009 oder so gilt…(normale kündigungszeit die du als langjährige mitarbeiterin hast oder längere, wenn du es durch bringst…)
das wäre ein kompromiss, den du dem AG verkaufen kannst, dass das geld verplant sei und du einen vertrauensschutz genießt etc…
in echt nützt du die zeit um dich wie wild zu bewerben…