Moin,
mal angenommen eine Frau soll nach der Elternzeit nicht wieder
ihre alte Stelle bekommen.
Nun ja, das ist auch selten möglich. Schließlich musste die alte Stelle wiederbesetzt werden (Du schreibts allerdings nicht, wie lange die Elternzeit war, 1 Jahr, 3 Jahre? Hat natürlich Einfluss auf das Thema Knowhowverlust). Gewettet hat man ja an sich nur auf eine gleichartige Stelle. Wenn es die aktuell nicht gibt, sollen sie für Dich jemanden entlassen? Bei Führungskräften ist das immer das Risiko, wenn sie „ausscheren“. Ist bei Auslandsentsenungen auch nicht anders …
Sie soll in der gleichen Abteilung,
die sie vorher geleitet ha, als normale Mitarbeiterin
arbeiten. Arbeitsbereich ist der Gleiche wie vorher. Die
Stelle wird nun einfach nicht mehr Leitung Abteilung xy heißen
sondern Mitarbeiterin xy.
Das ist schlecht. Nicht einmal irgendeine „Projektfunktion“ o.ä. zur Gesichtswahrung und Überbrückung? Ich würde mal in der Richtung versuchen zu verhandeln. Das ist ja im Prinzip „Verschwendung“ einer hochkompetenten Ressource, wenn sie Dich zurück ins Glied stellen und wird bei uns im Unternehmen gerne gemacht …
Alternativ kann die Frau wegen nicht vertragsgemäßer
Beschäftigung klagen. Das läuft dann auf eine Abfindung mit
eventueller anschließender Arbeitslosigkeit heraus.
Nun ja, wie sagt mein von mir sehr verehrter Karriereberater Heiko Mell in den vdi-Nachrichten sinngemäß: Eine Abfindung ist das am teuersten verdiente Geld für einen Arbeitnehmer, wenn danach eine Phase der Arbeitslosigkeit vorhersagbar kommt.
Welche der beiden „Alternativen“ sieht im Lebenslauf besser
(bzw. schlechter) aus: Degradierung oder Beendigung des
Arbeitsverhältnisses mit anschließender Arbeitslosigkeit (so
kurz wie möglich, aber sehr wahrscheinlich)?
a) Eine Arbeitslosigkeit hielte ich in Deiner Situation für die schlechteste aller Alternativen. Meines Erachtens versteht jeder Deine Probleme und die Deines Arbeitgebers mit Dir. Was sie nicht verstehen, ist eine freiwillige „Arbeitslosigkeit“ bei einer Führungskraft.
b) Wenn ein gutes Verhältnis mit dem Arbeitgeber besteht, würde ich eine Gesichtswahrungsposition „verhandeln“. Irgendeine aus der Masse „herausragende“ Funktion. Was Du dann tatsächlich machst, sei dahingestellt, es sollte nur im Lebenslauf keine deutliche Degradierung sichtbar werden. => Neue Chance im Unternehmen suchen oder eben aus dieser Position zügig eine Bewerbung nach außen.
c) Schlucken und schnelle Bewerbung nach außen.
Grüße
Jürgen