Kommt drauf an.
Katholiken, die in erster Linie eine verlässliche Vorschrift von einer unbestrittenen Autorität wünschen, wenden hier die ImmoWertV an, die beiläufig sowieso angewendet werden muss, wenn man in irgendeinem rechtlich relevanten Zusammenhang den Verkehrswert eines Grundstücks ermitteln möchte. Sie ist auch schon ein ganzes Stück näher an der Wirklichkeit als das BewG, obwohl auch sie in einzelnen Punkten an der Schematisierung leidet.
Lutheraner und Protestanten, denen es bei einer solchen Aktion mehr auf die eigene Verantwortung ankommt, lassen sich die Kapitalisierung von regelmäßigen künftigen Einzahlungen an der höheren Handelsschule beibringen und/oder lernen im fünften Semester des Agrarstudiums (wie meinereiner) oder in einem mutmaßlich viel früheren des BWL-Studiums, wie man einen Ertragswert ermittelt und warum ein Verkehrswert sich immer als Ertragswert darstellen lässt, aber höchst selten und zufällig als Sachwert und (das ist der Witz an der Chose) auch nur mit nötigen Einschränkungen als Vergleichswert.
Kurz: Sie ist sicher gut gemeint, die ImmoWertV, und sie hat auch keine wirklich groben Mängel, aber noch besser als diese Verordnung wäre, wenn man einen Weg fände, nur Leute als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken auftreten zu lassen, die nachgewiesen haben, dass sie wissen, wie es geht. Dann könnten sie meinetwegen als „Black Box“ machen, was sie wollen, wenn bloß das Ergebnis richtig ist.
Schöne Grüße
MM