Was ist wenn bei einer Anzeige komplett das Motiv fehlt?

Ein Bekannter von mir ist angezeigt worden, viele Flüge mit fremden Daten (Bankdaten u.s.w.) gemacht zu haben.

Hallo,
ich verstehe die Frage so, dass nicht klar ist warum der Anzeigeerstatter Deinen Bekannten angezeigt hat.
Also dessen Motiv zur Anzeige, d.h. was er damit erreichen will, ist nicht von Bedeutung. Entscheidend ist, ob die Handlung des Bekannten eine Straftat darstellt oder wenigstens den begründeten Verdacht beinhaltet. In diesem Fall soll es sich wohl um Betrug handeln?! Liege ich damit richtig? Bei dem Verdächtigen ist hingegen das Motiv für eine Straftat durch die Untersuchungsbehörde zu ermitteln.
Bei Betrug muss die Absicht, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen, vorliegen.
Ist die Anschuldigung völlig aus der Luft gegriffen kann man gegenüber dem Anzeigenden prüfen ob eine Straftat nach § 164 StGB, Falsche Verdächtigung, vorliegt.

Vielen Dank erst einmal für Ihre schnelle Antwort. Diese Angelegenheit wächst mir vollkommen über den Kopf. Es fällt mir auch nicht leicht diesen Fall klar zu beschreiben. Ich fange noch einmal an: A ist mein Bekannter, dem vorgeworfen wird für B 15 Flüge für 2 Personen, nämlich B und C, gebucht zu haben. Zu hundert Prozent lege ich für Person A meine Hand ins Feuer, dass er damit nichts zu tun hat. Er hat überhaupt keinen Vorteil dabei und der Vorwurf, dass A Person B schädigen möchte, damit er keine Kredite bekommt, ist auch vollkommen lächerlich. Person A möchte mit Person B schon länger nichts mehr zu tun haben. Person B ist schwer narzistisch veranlagt. Nun kommt Person C ins Spiel der nun Person B per Gerichtsbeschluß verbietet mit Ihm Kontakt aufzunehmen. Dieser Beschluß ist ganz frisch.
Er untersagt Person B mit Ihm keine Sexreisen zu unternehmen und Ihn nicht mehr zu bedrängen und zu belästigen.
Person C steht auch auf den gebuchten Flugreisen. Mein Bekannter A möchte nicht in diesen Beziehungsstreit hineingezogen werden, obwohl dies schon fast der Fall ist. Person B quatscht täglich den AB von Person A voll. Fast Stalkingartig. Dieser hat am 17.09.2013 eine Vorladung bekommen, da er meinen Bekannten A bedroht hatte Ihn zu erschießen. Dies tat er per Telefon. Später hatte er dies verharmlost. Er meinte das wäre so gemeint, wie er Videospiele spielt. Also einfach nur abballern, weil er Wut hat, das A Flüge gebucht haben soll. Jetzt meine abschließende Frage. Blicken Sie noch durch? Für mich hätte Person C ein Motiv, da er sich von B lösen möchte. Aber auch Person B hat ein Motiv nämlich viel Verwirrung schaffen.

Hallo, das Ganze ist doch sehr komplex und für einen aussenstehenden schwer zu durchblicken. Ich rate dazu den Untersuchungsbehoerden zu Vertrauen und alle notwendigen und möglichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese sind ja auch verpflichtet in entlastender Hinsicht zu ermitteln.
Mehr kann ich als Unbeteiligter dazu leider nicht beitragen.

Vielen Dank, für Ihre sehr sympathische Mithilfe. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dies
alles eine Überforderung darstellt. Mir geht es auf jeden Fall so.
Obwohl mein Bekannter vor zwei Wochen angezeigt wurde hat er von der Polizei noch immer keine Vorladung. Das spricht doch schon für Person A.?