Was ist, wenn die Tat zu dem Zeitpunkt keine Straftat war?

Genau an solchen Stellen sollte sich aber nicht rausgehalten werden.

Deine Aussagen oben, „wenn es der eine nicht getan hätte hätte es eben der andere getan“ (das Gas aufdrehen z.B.) beinhalten-und eigentlich sind das basics von denen ich dachte, das muss nicht mehr diskutiert werden- dass ganz pauschal die meisten Täter gezwungen worden waren. DAs stimmt nur für einen kleinen Teil von Ihnen, das wurde Dir schon erklärt.Und dass diesem Teil auch nicht der Prozess gemacht wurde, dass dort differenziert wurde.

Und vor allem beinhalten sie, dass man ja nicht anders konnte als Täter.
Und genau dass das viele gedacht haben und immer wieder denken, derer, die durchaus schon ganz am Anfang hätten anders können, als den kleinen Irren zu wählen, hat den Boden bereitet für das Grauen, was dann kam.

Man musste keine Sophie Scholl werden, die tatsächlich wider jeden eigenen Lebenstrieb uns allen gezeigt hat, was Mut ist, es hätte schon gereicht,wenn es nur früh genug geschehen wäre, Verantwortung zu übernehmen, als diese das Leben noch nicht bedroht hat.

Das gilt übrigens in abgewandelter Weise auch für heute, wo es wieder versuchsweise ein wenig menschenverachtend wird.
Damit man der Anfänge wehren kann, muss man einfach begriffen haben, dass man Verantwortung hat als Mensch und als Wähler.
Es geht nicht um Strafe und abstrakte Diskussionen darüber, sondern es geht um Verantwortung.
Ganz konkret.

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Schindlers Liste habe ich gesehen, finde das aber einen völlig anderen Fall. Die Leute waren noch annähernd auf freiem Fuß.

Die Gefangenen im KZ waren zum Sterben verurteilt und manche die pariert haben und getan haben, was man von ihnen verlangt, zum Beispiel in den Gaskammern zu arbeiten, einige wenige davon, konnten so ihr eigenes Leben retten.

Die konnten wertvolle Zeit schinden was manche vor dem Tod rettete.

Wenn es nicht so ist, dass KZ Gefangene heute für etwas verurteilt werden, dann ist es ja in Ordnung.

Dann wird doch meine Einstellung zu dem Thema bestätigt!

Wie gesagt, wenn das ein Irrtum war und die ehemaligen Häftlinge heute nicht bestraft werden, dann ist es doch genau das, was ich als fair empfinde.

Also wieso wird dann immer noch so getan als wäre meine Ansicht dazu schlecht?

Ich sagte ja nicht dass ich die Verantwortlichen in Schutz nehme. Sondern nur die, die unter Zwang solchen Aufgaben nachgehen mussten.

Es ist deshalb wahrheitswidrig, weil du es so hinstellst, als seien die heute angeklagten Täter KZ-Gefangene gewesen,. In Wirklichkeit war aber nur ein winziger Bruchteil der KZ-Gefangenen an der Tötung von Menschen beteiligt. Die tatsächlichen Täter waren die KZ-Aufseher etc., und diese waren es allesamt freiwillig.

Im Übrigen setzte die Sache auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt an: Es gab ziemlich viele „normale“ Deutsche, die fröhlich gegen Juden hetzten (und die Wahl gehabt hätten, das nicht zu tun) und von der Enteignung ihrer jüdischen Nachbarn profitierten (und die Wahl gehabt hätten, das nicht zu tun).

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Vergangenheit ruhen lassen?
Wir sehen doch hier, wie wichtig es immer noch zu sein scheint, das, was man aus damals lernen könnte, heute und in allen Zeiten, die noch kommen mögen heraus zu arbeiten:
Dass es nicht nur die Haupttäter waren, die Unrecht begangen haben (wenn das Wort hier überhaupt noch passend ist, ich weiss kein besseres), sondern auch die kleinen Mitläufer und Täterchen, die sich hinter dem „Gesetz“ verstecken konnten und dann vor allem (vor allem aus quantitativen Gründen) die vielen Weggucker, die das, was ihnen als Unrecht klar gewesen sein mag dennoch getan haben oder darüber geschwiegen haben mit Begründungen wie „ist ja legal und wenn ich es nicht tue, tut es ein anderer und wie wertlos die sind, die ich hier hinrichte hat uns doch unser aller geliebter Führer gesagt, dann wird´s schon recht sein.“

Und genau dafür ist die Vergangenheit wichtig, und ist wichtig , sie nicht ruhen zu lassen (Ruhen lassen kann man ein Unrecht erst, wenn Vergebung geschehen ist, im kleinen, wie im ganz großen, und das bestimmen die Opfer und niemand anders.), weil es offenkundig noch nötig ist, dass das Thema menschliche Verantwortung geklärt wird.

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Und genau diese Gruppe gehört erst mal genauer bestimmt.
Wo fängt „nicht mehr entziehen können an und wo hört es auf“.
Das könnte eine Folgefrage sein, die gestellt zu werden mir hier nötig scheint.

(Abgesehen davon, dass das sehr verkürzt dargestellt ist)
Die dürfen dann aber „nur“ in der Zukunft nicht mehr …
Keiner wird bestraft, weil er in den letzten Jahren ein nichtzugelassenes Auto gefahren ist.

Öhm, nö:

Es geht doch in der Diskussion genau darum, dass es eben nicht, im Sinne des damals geltenden Gesetzes, Mord und Totschlag war, was damals an der Mauer geschah. Kollaboration ist auch ein eher unpassender Begriff, immerhin war die DDR nicht von der eigenen Regierung besetzt. Auch wenn man sich das heute kaum vorstellen kann, so standen doch große Teile der DDR-Bevölkerung hinter ihrer Regierung.

Der Begriff des Unrechtsstaates ist nicht definiert und daher Blödsinn. Wahr ist, dass die DDR kein Rechtsstaat im Sinne politischer Rechtsstaatlichkeit wahr. Das Staaten ihre Bürger „verfolgen lassen“, gilt weltweit für alle Staaten einschließlich der Bundesrepublik und kann wohl eher kein Kriterium sein. Rechtsstaatlichkeit ist ziemlich klar definiert.

Du solltest Dir vielleicht mal die folgende Dokumentation anschauen, um ein korrektes Bild von der deutschen Nachkriegsbevölkerung zu erlangen. Damit erübrigt sich dann hoffentlich auch Deine Frage:

ZDF Mediathek | Die Suche nach Hitlers Volk (1)
ZDF Mediathek | Die Suche nach Hitlers Volk (2)

Gruß Oberberger

Spätestens hier haben wir doch ein rechtliches Dilemma. Zum einen stellte der ungesetzliche Grenzübertritt in der DDR eine Straftat dar, bei der auch der Versuch strafbar war, dass heisst spätestens ab dem Punkt handelt es sich nicht mehr um „Normalbürger“ sondern um Straftäter. Zum anderen waren die Grenzanlagen damals militärisches Sperrgebiet. Da standen auch überall entsprechende Schilder, die davor warnten, dass geschossen wird, wenn man in dieses militärische Sperrgebiet eindringt - genau die selben Schilder, die noch heute an militärischem Sperrgebiet stehen und ich kann dir auch versichern, dass die Soldaten der Bundeswehr den Auftrag haben im Zweifel erst zu schießen und dann zu fragen.

Ich würde jederzeit zustimmen, wenn man argumentierte, dass die ganze Grenzanlage an sich ein Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte darstellte und die Regierung der DDR sich eine ganze Reihe von üblen Menschenrechtsverstößen vorwerfen lassen muss - aber im Sinne der Fragestellung kann ich nicht nachvollziehen, warum hier das Rückwirkungsverbot nicht gegolten haben soll.

Die waren dermaßem begeistert, dass man eine Mauer bauen musste, um sie einzusperren. Und irgendwelche Schergen ermorderten diejenigen, die sich von Stacheldraht, Selbstschussanlagen, Hunden, Minen usw. nicht abschrecken ließen, durch gezielte Todesschüsse. Das waren Mörder, denn das Unrecht ihres Handelns muss ihnen bewußt gewesen sein.

P.S.: Auch im Deutschland der Nazizeit gab es Teile der Bevölkerung, die das alles toll fanden. Nazideutschland hatte bei seiner Bevölkerung eine weitaus größere Akzeptanz als die DDR. Denk mal drüber nach!

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Es ging hier aber nicht darum, ob die aus heutiger Sicht oder aus der Sicht der Menschenrechte Mörder waren, sondern ob sie es nach geltendem DDR-Recht damals waren und da hab ich meine Zweifel.

Wie kommst du darauf?

Waren sie nicht, aber:

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Doch.

Die Verfahren gegen die Mauerschützen konnten durchgeführt werden, weil in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt wurde, dass Tötungen von Flüchtlingen auch in der DDR strafbar waren. Der BGH erklärte den Rechtfertigungsgrund des Grenzgesetzes der DDR zwar prinzipiell für gültig, aber nur in einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung, indem der BGH der Verfassung der DDR den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entnahm. Im Verfahren wegen des Todes von Manfred Weylandt 1994 präzisierte der Bundesgerichtshof, dass die gezielte Tötung von unbewaffneten Flüchtlingen „wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und völkerrechtlich geschützte Menschenrechte“ auch in der DDR Unrecht war und ergänzte in der Politbüro-Entscheidung, falls das Grenzgesetz der DDR einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung nicht zugänglich wäre, könnte es den Schusswaffengebrauch an der deutsch-deutschen Grenze erst recht nicht rechtfertigen. (…) Das Bundesverfassungsgericht sah 1995 in Urteilen keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, ebenso wenig 2001 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

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Und die Begeistertsten von allen waren die, die DDR Päße mit Visa ins westliche Ausland hatten und dies auch hemmungslos nutzten um dann voller Begeisterung in ihr eingekasteltes Land zurück zu kehren und Berichte über den ach so dekadenten Westen ablieferten.
Das prominenteste Beisspiel dafür ist doch unsere Kanzlerin. ramses90

Nein. Lies den von Dir (und übrigens zuvor von mir) verlinkten Text bitte richtig.

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