Hallo zusammen.
Ich helfe zur Zeit meiner Freundin in Berlin die Wohnung ihrer Mutter zu räumen.
Das gibt schon genug zu tun.
Jetzt hat die Verwaltung, Von der Hyde, bei Ablauf des Mietverhältnisses vollumfängliche Schönheitsreparaturen angeordneten. (siehe Anhang)
Ist meine Freundin verpflichtet all dies zu erfüllen?
Bitte um rasche Antwort, denn der Termin ist schon ende April und die Wohnung noch nicht leer.
Im Anhang sende ich euch noch einige Bilder der Wohnung, des Kündigungsschreibens und des Mietvertrages.
Ich danke euch schon im Voraus von Herzen für eure Hilfe
Liebe Grüße Claudia
Das Schreiben ist 1) schwer lesbar und 2) handelt es sich doch nicht um den Mietvertrag oder ?
Nur der genaue Text des Vertrages sagt etwas aus, ob und ggf. was und wann man renovieren muss.
Wenn Vertrag so alt dann hat man vermutlich sogar Glück und die Klauseln sind inzwischen durch Gerichte als unwirksam erklärt worden . Dann ist keine Renovierung durch Mieter nötig, vielmehr hätte der Vermieter schon vorher auf Mieterwunsch renovieren (malen, streichen, Bodenbelag) müssen !
Lasst den Vertrag beim Mieterverein, Verbraucherberatung oder Anwalt beurteilen und handelt entsprechend nach dem dortigen Rat. Viel Zeit ist ja nicht mehr.
MfG
duck313
Ich schließe mich Deiner sehr umfänglichen Antwort voll positiv an:-))
Hier noch etwas drastischer:
Es kann hier auch stehen „gar keine Renovierung“, denn die Klausel ist „wenn hinfällig, dann ganz“.
Heyhey?
Vielen Dank schon mal.
Gerade weil wir schon beim Mieterschutzbund angefragt haben und die Antwort sehr bescheiden war, wenden wir uns ja an die community.
Da ich als neuer Nutzer nur 1 Foto hochladen kann, habe ich mal die Kündigung genommen.
Hier also der Vertrag von 1976
[Die erste Seite des Vertrages mit allen Daten wurde entfernt - MOD:X_Strom. Zudem waren dort keine Klauseln zu Schönheitsreparaturen zu lesen.]
Hallo,
noch ein kleiner Rat an den Threadstarter:
Niemals - und erst recht nicht bei rechtlichen Auseinandersetzungen - den Namen einer Partei im Klartext in einem Forum posten. das kann nämlich ganz schön teuer werden - jenseits vom ursprünglichen Streitgegenstand.
&Tschüß
Wolfgang
Danke, aber es ist kein Streitfall und ich bin aus der Schweiz und wüßte einfach gerne, ob es zulässig ist, was die Verwaltung verlangt, oder wo wir das selber nachlesen können.
Du bist dir sicher, dass in der Schweiz es einfach erlaubt ist, derartige Personen bezogene Daten und Dokumente ins Netz zu stellen? (Abgesehen davon, dass es bescheuert ist, das mit seinen eigenen zu tun)
Ja, Alles klar.
Die gute Frau ist 72 Jahre alt und wohnt nicht mehr da.
Und die DATEN sind wohl kaum so persönlich, als daß sie nicht kurz hier in einer geschützten Umgebung öffentlich gemacht werden dürften.
Sorry, wir benötigen HILFE und keine MASSREGELUNG.
Ist dies nicht ein Forum Von Menschen Für Menschen?
Hallo,
einzig relevant sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen in dem Vertrag.
Da ich diese in keinem deiner Fotos entdecken konnte, frag ich mal:
Kommt da noch was???
Der Brief von der Verwaltung mit Hinweis auf eine Verordnung, die in keinster Weise dafür erlassen wurde, um Renovierungspflichten zu definieren,
ist zunächst einmal belanglos.
Also, Deine eingestellten Schriftstücke sind wirklich fast nicht lesebar weil sie im Querformat erscheinen. Mit der Lupe habe ich beim 1. Schriftstück festgestellt, dass die Forderung des VM die Dübellöcher so zu verschliessen und dies maltechnisch an die Umgebung anzupassen, schonmal mal nicht rechtskomform ist.
Hier mal ein Link wo Du Dich selbst schlau machen kannst:
Bei einem über 40 Jahre alten Mietvertrag finden sich wahrscheinlich diese sogen. starren Fristen über die Schönheitsreparaturen., z.B. Küche muss alle 4 Jahre gestrichen werden. Wenn Ihr die im Mietvertrag findet, sind die ganzen Forderungen des VM hinfällig.
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html (runter scrollen). Dann haut Ihr dem VM die ganzen Aktenzeichen der Urteile „um die Ohren“.ramses90
Hi!
Maßregeln wollen wir dich nicht. Es geht einfach darum, daß du wichtige Dokumente mit Namen etc. für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht hast.
Vielleicht stört das die 72-jährige nicht, aber vielleicht den Vermieter. Und weil ihr euch aus der Renovierung raus winden wollt, könnte der auf die Idee kommen, euch eins rein zu würgen.
Übrigens, was verstehst du unter einem geschützten Bereich? Ich verstehe darunter, daß nicht jeder mitlesen kann, und man sich zumindest einloggen muß. Das ist hier nicht so, hier kann jeder Internetnutzer mitlesen.
Geschützte Umgebung bedeutet hier:
Ich mache einen Screenshot und verbreite das Foto bei facebook, instagram, whatsapp, whatever…
Soviel zum Thema „geschützte Umgebung“, die gibt’s vielleicht in deiner Unterhose, aber bestimmt nicht im Internet!
Gruß, Diva
Danke du nettes Wesen
Bin gerade von einer mehrstündigen, unfreiwilliger Rundfahrt zurück und würde dich gerne morgen nochmal „belästigen“.
Vielen Dank an dieser Stelle