Was Kann gepfändet werden? (Kommanditgesellschaft)

Was Kann gepfändet werden? (Kommanditgesellschaft)

Hallo,
Person A und B haben eine Gut Laufende KG,

A ist Komplementär
B ist Kommanditist

Leider hat A aus der Vergangenheit noch Schulden, weil er bei einer angeblichen tollen Kapitalanlage über den Tisch gezogen wurde. A will gerne seine Schulden bezahlen, kann das aber nur in Raten.

Was kann jetzt ein Gläubiger pfänden?

Direkt Barvermögen der KG Wohl nicht, aber die KG als Firma selbst schon oder?, aber wieviel? 50% der KG? Oder wie berechnet es sich? Es ist ja keine GmbH wo A 50% der GmbH hält.

Die Schulden die A hat, haben nichts mit der KG zutun.

Hallo!

Wenn man die Schulden zurückzahlen kann und sei es in (angemessenen)Raten so sollte man das auch dem Gläubiger von sich aus anbieten und den Ratenplan auch einhalten.
Niemand würde dann Zwangsmaßnahmen einleiten.

Man kann den Gesellschaftsanteil des Komplementärs und seinen Gewinnanspruch pfänden. Erhält er z.B. für seine Tätigkeit ein Entgelt so ist das auch pfändbar.
und der Anteil bemisst sich nach der Einlage in die KG.

MfG
duck313

ok, das heißt wenn A 1000€ und B 99000€ Einlage eingebracht hat, kann der Gläubiger nur 1% der Gewinn der KG pfänden oder wie? und was ist mit der Geschäftsführung?

B hat ja nur beschränkte Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeit

A der Komplementär ist ja als GF bestellt, Wenn jetzt der Gläubiger den Gesellschaftsanteil des Komplementärs pfänden, kann der Gläubiger A als GF Kündigen und in die Geschäfte der KG eingreifen, und die Geschäftsführung übernehmen?

Nein. Gläubiger wird ja nicht selbst Miteigentümer der KG.

Wenn A auch GF ist dann sicherlich nicht für lau, also auch sein GF-Gehalt kann man pfänden. Seine Gewinnausschüttung auch.

Ob A GF bleiben kann wenn er keine Anteile mehr hält ist eine andere Frage.
das müssen die KG-ler untereinander ausmachen.

Gepfändet werden kann nur das Vermögen und das Einkommen des Schuldners und nicht das Gesellschaftsvermögen. Wie hoch der Anteil des A am Gesellschaftsgewinn und wie hoch sein Gehalt als Geschäftsführer ist, hängt von den Verträgen ab (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag). Spätestens wenn das ganze dann hoffentlich irgendwann abgeschlossen ist, sollte sich A mit den Grundlagen des Handelsrechts vertraut machen, denn wer sich mit solch grundsätzlichen Sachverhalten nicht auskennt, läßt das vermuten, daß da noch ganz andere Defizite bestehen.

Gruß
C.

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