Was kann ich gegen Bewährungswiderruf tun

Hallo liebe Mitglieder,
ich habe vor vier Jahren unter Alkoholkonsum eine Ampel um gefahren und habe mich dann ohne darum zu kümmern von der Unfallstelle entfernt.Ich bekam damals eine 7-monatige Haftstrafe die zu nach zwei drittel Verbüssung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zur Bewährungsauflage bekam ich das ich mich jeglichen Alkoholkonsum für 4 Jahre enthalten sollte, was ich auch tat. Ich musste ca.3-4 mal im Jahr zur Blut- und Urinkontrollen zu Landgerichtsarzt.
Bis jetzt waren alle Tests ok.Nur jetzt beim letzten bekam ich vom Gericht ein schreiben in dem steht das die Staatsanwaltschaft beantragt die gewährte Strafaussetzung zu widerrufen weil ich gegen die Weisung für die Dauer von der Bewährungszeit jeglichen Alkoholkonsum zu enthalten, gröblich und beharrlich verstoßen und dadurch Anlass zu der Besorgnis gegeben haben soll, dass ich erneut Straftaten begehe.
Ich bin nun seit fast vier Jahren verheiratet und habe einen Sohn mit 3 Jahren und soll am 14.11.11 bei einer neuen Firma zu arbeiten beginnen.Ich habe am 10.11.11 eine Anhöhrung bei Gericht. Können die mich jetzt so einfach wieder Wegspeeren obwohl ich keinen Tropfen Alkohol zu mir genommen habe? Soll ich zu der Anhörung einen Rechtsanwalt mitnehmen? Wie kann ich denen Beweisen das ich nichts getrunken habe?

Hallo Roland!

Natürlich kann die Bewährung widerrufen werden (wenn du z.B. -wie gesagt- mehrfach gegen die Weisung verstoßen haben solltest).
Selbst wenn du das getan hast ist es aber nicht zwingend, dass das Gericht dich jetzt wieder in Haft schickt. Es könnte dir auch neue Weisungen erteilen oder die Bewährungszeit verlängern.

Ich würde an deiner Stelle schnellstens mit deinem Anwalt über die Sache reden!
Trotzdem: wenn du wirklich keinen Alkohol getrunken hast, ist auch nicht zu erwarten, dass die Bewährung widerrufen wird. Und falls du doch gegen irgendwas verstoßen hast gibt es auch noch andere Möglichkeiten als Haft.
Schließlich hat das Gericht ja auch nichts davon, wenn du deine neue Arbeitsstelle wieder verlierst.

LG!

Hallo
Sie schreiben selbst, dass der letzte Test nicht ok war. Damit haben Sie gegen die Auflage verstoßen und so kommt es jetzt zu der Reststrafe. Klare Abmachung - klare Folge.
Und niemand bekommt nach einer Alkoholfahrt mit Unfallflucht sofort eine Haftstrafe. Da scheinen Sie doch nicht Alles aufgelistet zu haben.
Natürlich sollten Sie nur mit Anwalt zu dem Termin gehen und natürlich Ihre neue Lebenssituation schildern. Mit Familie werden Sie sicher eine gute Zukunftsperspektive haben. Aber noch ein freundschaftlicher Rat: Versauen Sie es nicht!
Grüße,
strucki

Hallo Roland,

auf jeden Fall zur Anhörung gehen. Du wirst dann dort erfahren, wie sie auf die Idee kommen, Du hättest wieder getrunken.

Wenn Du es Dir leisten kannst, nimm Dir einen (auf Strafrecht spezialisierten) Rechtsanwalt. Der kann auch in die Akten sehen und dann vorab mit Dir besprechen, was Dir vorgeworfen wird.

Den neuen Arbeitsvertrag solltest Du auch auf jeden Fall mitnehmen.

Selbst wenn Du EINMAL getrunken haben solltest, wäre dies noch kein „gröblicher und beharrlicher“ Verstoß.

Und selbst wenn das Gericht widerrufen sollte, kannst Du dagegen erstmal in Beschwerde gehen.

Wie gesagt: Ich rate aber zum Verteidiger.

Viel Erfolg!
OpiWahn

Mein dringender Rat: Am besten gestern Verteidiger beauftragen! Alles andere ist Käse.

Den Vorwürfen kann man nur mit genauer Aktenkenntnis entgegentreten, Akteneinsicht erhält aber nur Rechtsanwalt. Kostet Geld, klar, Knast aber auch. Wichtigeres gibt es im Moment nicht.

Es gibt u. U. die Möglichkeit, von einem Widerruf z. B. unter Verlängerung der Bewährungszeit abzusehen.

Wegen der Alkoholwerte kann man aber nur sagen: Alkohol im Blut kommt von Alkohol. Mit anderen Worten müßte schon ein Probenverwechselung oder Fehlmessung erfolgt sein, um gegen den Alkoholnachweis in der Sache vorgehen zu wollen.

Also: Sofort zum Anwalt, der kann entsprechende Anträge stellen.

Hallo,

wegsperren ohne Alkohol getrunken zu haben geht nicht. „Gröblich und beharrlich“ heißt doch, dass mehr als ein Fehler passiert sein muss. Da muss mehr als eine Kontrolle schiefgegangen sein. Wirklich keinen Alkohol getrunken?

Es dürfte sinnvoll sein, dass ein Anwalt dabei ist.

Gruß
polos

Hallo,

Sie wissen am besten, ob Sie Alkohol genossen haben. Auch wenn die Tests negativ ausgefallen sind, könnten Sie evtl anderweitig alkoholisiert aufgetreten sein (z.B. bei polizeilichen Einsätzen).
Natürlich kann man bei einem Verstoß die Strafaussetzung zu widerrufen.
Die Idee eines Anwalts halte ich für sinnvoll.

Gruß

damit kenne ich mich nicht aus. Sorry

Hallo…ich würde in Ihrem Fall sofort einen Anwalt konsultieren und auch einen Anwalt zur Anhörung mitnehmen. MfG

Hallo Roland,

ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das man Sie wieder einsperren will bzw. die Bewährung widerrufen kann, wenn Sie nicht mehr getrunken haben.

Frage ist natürlich- hat jemand irgend etwas anderes erzählt oder ist dass nur eine Vorsichtsmaßnahme der Staatsanwaltschaft? Holen Sie sich doch erstmal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt, der Sie dann ja gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten kann.
Ihn können Sie auch fragen, ob Sie Freunde, Verwandte, Bekannte als Zeugen brauchen, die den hoffentlich alkoholfreien weiteren Weg bestätigen können.

Auch der Hinweis selbst, dass Sie kurz vor einem Jobantritt stehen und einen minderjährigen Sohn haben, sollte unbedingt erwähnt werden.

Auf alle Fälle das Ergebnis Ihres letzten Alkoholtestes nachfragen, da sich daraufhin ja die Staatsanwaltschaft gemeldet hat. VIelleicht war es nur ein Hustensaft, den Sie benötigten, der aber Alkohol enthielt. Das wäre nach dem Beratungsgespräch der nächste Schritt, herauszufinden, was der Befund ergeben hat!!!
Alles Gute
Astragon

Eifach so geht gar nix. Wenn kein Alkohol im Blut festgestellt wurde passiert nix. Wenn doch, dann Pech gehabt…
Dann spielt es auch keine Geige, ob man verheiratet, Schwul, Christlich, muslimisch oder Katholisch ist, ob man Kinder oder Haustiere hat…egal… Strafe muß sein !!!
Anwalt zur Anhörung mitnehmen ist nie verkehrt.

bis denne

Hallo Roland
Leider bin ich kein Anwalt sondern habe nur als Justizvollzugsbeamter gearbeitet.
Solche Fälle wie deinen habe ich leider schon öfters in meiner Laufbahn miterleben müssen :frowning:
Das was manche Staatsanwaltschaft abzieht ist ein Witz und unterliegt bei denen manchmal der Tagesform (mein subjektieves Empfinden).
Bei deiner Strafbemessung höre ich herraus das du in Bezug auf Alkohol kein Ersttäter warst sondern schon mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist, sonst währe eine Haftstrafe nicht in Betracht gekommen.
Bist du wirklich trocken?
Wenn ja, dann kann es sein das deine erhöten Gamma GT Werte auf eine Erkrankung der Leber oder der Galle hindeuten.
Auch Medikamente,Pilzbefall der Wohnung oder Farben und Lacke können dafür verantwortlich sein.
Stimme das sofort mit einem Arzt ab und suche sofort einen Anwalt auf.
Der weiss was er bzw. du zu machen hast.
Viel Glück, Micha

Hallo,
ich würde in dieser Angelegenheit auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Diese kennen in der Regel die Staatsanwälte und Richter im jeweiligen Bezirk und können daher besser agieren.
Ich weiß nicht, wie die StA darauf kommt, dass sie während der Bewährungszeit getrunken hätten. Auf jeden Fall scheinen die Auswertungen Werte aufzuweisen, die auf Alkoholmissbrauch hindeuten. Es gibt verschiedene Tests, die auch einmaligen Konsum von Alkohol, auch relativ geringe Mengen, nach mehreren Wochen anzeigen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich will hier keinem etwas unterstellen.
Es könnte aber auch eine Erkrankung der Leber vorliegen, welche ebenfalls Werte anzeigt, die fälschlicherweise als Alk.-Missbrauch ausgelegt werden können.
Sie sollten sich dringenst die zurückliegenden Untersuchungergebnisse besorgen und diese ggfls. mit einem Arzt durchsprechen.

Lieber Roland,
eine Bewährung wird nicht einfach so widerrufen.
Entweder hat es wieder eine neue Verurteilung gegeben, oder du hast gegen deine Bewährungsauflagen verstoßen. Andere Gründe gibt es nicht, diese zu widerrufen. Hast du vielleicht deinen Wohnort gewechselt, ohne dieses dem Gericht zu melden?
An deiner Stelle würde ich erstmal die Anhörung vor dem Richter abwarten. Du kannst selbstverständlich einen Anwalt einschalten, musst es aber nicht. Schildere dem Richter deinen Werdegang, so wie du es geschrieben hast. Er wird dir dann schon sagen, weshalb deine Bewährung widerrufen werden soll. Eigentlich müsste es ja auch schon in dem Schreiben stehen, in dem dein Widerruf angekündigt wurde. Abstinenz kann man nur durch Blut- und Leberwertkontrollen nachweisen. Irgendein Wert bei deiner Kontrolle wird wohl positiv gewesen sein.

Viel Erfolg!

Hallo.

Also die Geschichte scheint mir doch etwas sehr abenteuerlich.
Wenn Sie lediglich wegen einer Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden und einer Straßenverkehrsgefährdung unter Alkohol eine Haftstrafe verbüßen müssen, dann sind Sie vermutlich der erste und einzige Mensch, dem so etwas in der Bundesrepublik Deutschland widerfahren ist.
Von einem solchen Fall habe ich noch nie gehört.
Aber vielleicht war ja in der Vergangenheit schon mal was.
Tut jetzt auch nichts zur Sache.
Auf jeden Fall wissen Sie ja selbst am Besten, ob Sie gegen Bewärhungsauflagen verstoßen haben oder nicht.
Und wieso sollte Staatsanwaltschaft oder Gericht ihre Werte fälschen? Sie sagen ja, dass regelmäßig eine entsprechende Untersuchung statt fand und Sie in den 4 Jahren nichts getrunken haben. Sehr dubios…
Würde ich schon mal einen Rechtsanwalt einschalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Rempp

Geh dagegen vor! Berufe dich auf die bisherigen makellosen Alkoholtests, beantrage die Anhörung von Zeugen welche deine Alkoholabstinenz bestätigen können usw.