Was kann ich gegen Racheberwertung unternehmen

Hallo, ich habe ein Gerät bei Ebay ersteigert, dass technisch nicht wie in der Beschreibung stand top ist und bei dem zugesicherte Funktionen nicht vorhanden sind. Darauch habe ich um Preismiderung oder Rücknahme gebeten, was aber für den Verkäufer nicht in Fragekommt.
Dann habe ich eine negative Bewertung abgegeben und eine ebensolche erhalten.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?

Danke an alle die darüber nachdenken.
Gruß Ingo

Hallo Namensvetter,

  1. dass Ebay Bewertungen löscht geht von aussichtslos bis sie tun es plötzlich doch. Normalerweise kümmern sie sich nicht darum, es sei denn es ist eine Beleidigung enthalten. Trotzdem würde ich es versuchen.
  2. Du kannst einen Streitfall eröffnen, womit eine Bewertung solange der Verkäufer sich nicht mit Dir einigt, keinen Bewertungspunkt, wohl aber einen Bewertungstext, abgeben darf. Das ist jetzt zu spät, aber den Streitfall kannst Du noch eröffnen.
  3. Du kannst die erhaltene Bewertung als eine Rachebewertung bei Dir kommentieren *und* an Deine abgegebene Verkäufer-Bewertung anfügen, dass der Verkäufer Rachebewertungen durchführt.
  4. Du kannst Dich mit dem Verkäufer auf eine gegenseitige Rücknahme der Bewertung einigen. Vielleicht will der Verkäufer genau dieses erreichen und versucht Dich mit seiner Bewertung etwas zu „erpressen“/ unter Druck zu setzen.
  5. Sich im Ebay-Forum nochmal über weitere Chancen informieren.

Viel Glück!

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Ergänzung
Natürlich stehen Dir auch Rechtsmittel zur Verfügung. Dabei geht es aber nicht um die Bewertung, solange sie nicht beleidigend ist, sondern um die Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer.
In der FAQ ist der Vorgang gut erklärt.

Gewerblich hast Du ohnehin ein Rückgaberecht.

Gruß.

Hi
Einige dich mit dem VK auf einvernehmliche Rücknahme. Wenn ihr das nicht hinbekommt und nicht beleidigende Formulierungenen enthalten sind, wirst du wohl mit deiner Negativen leben müssen…
ihm wird die Negative auch nicht gefallen, vielleicht macht ihn das zugänglicher…
Ali N.

Hallo,

alle Möglichkeiten wurden bereits aufgezählt. Die beste Vorgehensweise ist meiner Ansicht nach ein sachlicher Kommentar zu der Rachebewertung, z.B. „Ware entsprach nicht Beschreibung, VK verweigert Kooperation“ und dann lass es so stehen. Einem Käuferaccount schadet eine negative BW nicht. Wenn Du Dich mit dem VK auf gegenseitige BW-Rücknahme einigst, weiß der nächste Käufer nicht, dass der VK ein unkooperativer Rachebewerter ist :smile:

Gruß,

Myriam

einspruch
hi,

Die beste
Vorgehensweise ist meiner Ansicht nach ein sachlicher
Kommentar zu der Rachebewertung,

genau

z.B. „Ware entsprach nicht
Beschreibung, VK verweigert Kooperation“

das eben nicht! es geht um die negative bewertung des käufers, für die kein grund vorlag, und nicht um die rechtfertigung, warum er dem verkäufer eine negative bewertung gegeben hat.

der korrekte sachliche kommentar wäre also: „neg. bewertung unbegründet, habe die ware pünktlich und vollständig bezahlt.“

gruß
ann

der korrekte sachliche kommentar wäre also: „neg. bewertung
unbegründet, habe die ware pünktlich und vollständig bezahlt.“

Auch gut :smile: Ich wollte nur klarstellen, dass man da nicht so etwas wie „SO EIN ASI ICH WILL MEIN GELD ZURÜCK SCHEISS EBAY“ schreiben soll. Es bereitet ein innerliches Fichtennadelbad, wenn man sachlich bleibt während der Asi ausrastet.

Gruß,

Myriam

Zustimmung
Hi,
genauso sehe ich es auch, deshalb gehört ja auch die Bewertung durch den Verkäufer abgeschafft.
entweder er hat das Geld fristgerecht vollständig erhalten oder eben nicht, das ist das einzige und nicht
das er stinkiges Geld erhalten hat,-)

schon ganz und gar nicht würde ich die Bewertung zurücknehmen, diese Erpressungen verursachen ja
das die geschönten Bewertungen.

Ware und Verpackung kann man, und ist auch sinnvoll zu bewerten, der Geldfluß hingegen findet zu
den vereinbarten Bedingungen eben statt oder nicht.
Da meist Vorauskasse (oft allerdings im nachhinein) „vereinbart“ wird, ist jede Bewertung wenn Sie im
Nachhinein nach Kauf durch den Verkäufer erfolgt absurd, denn wäre diese negativ hätte er wohl die
Ware nicht versendet.
Ich halte es immerso, daß der der zuerst den Vertrag erfüllt als erster Bewertet wird.
Also wenn ich zuerst bezahle warte ich auf die Bewertung durch den Verkäufer, sendet er hingegen
vorab, bewerte ich Ihn zuerst.
Es sei denn ich erhalte schlechte oder gar keine Ware, dann bewerte ich trotzdem zuerst oder gar nicht,
wenn der Verkäufer mich über die Bewertungsfrist hinaus hingehalten hatte.
Bewertungen sind nur für Verkäufer wichtig.

OL

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Moin,

Gewerblich hast Du ohnehin ein Rückgaberecht.

Man muss kein Gewerbe haben, um ein Rückgaberecht zu haben, das hat man immer.

Gruß,

Florian

Hallo Florian, vielleicht ist das ein Missverständnis. Ein Rückgaberecht von zwei Wochen oder einem Monat hat man nur, wenn man bei einem gewerblichen Händler im Internet einkauft.
Ansonsten hat man kein Rückgaberecht.
Gruß, Ingo

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off Topic
Moin,

Es bereitet ein innerliches Fichtennadelbad

Der ist gut :wink:
Und so charmant ausgedrückt. Muss ich mir merken.

Gruss Jakob

Moin,

selbverständlich hat man ein Rückgaberecht, z. B. wegen defekter Artikel und dafür muss keiner von beiden gewerblich sein…

Gruß,

Florian

Lieber Florian,
Du irrst Dich. Bitte gebe Belege für Deine Behauptung an.

Ich habe mich vorher flapsig ausgedrückt. Gemeint habe ich das Widerrufsrecht (§355 BGB).
Ein Rückgaberecht *kann* der Verkäufer mit dem Käufer vereinbaren (§356 BGB).

§437 BGB und zugehörige regeln das Käuferrecht bei mangelhafter Ware, das Du oben angesprochen hast. Wenn Du dort mal hineinsiehst, dann findest Du nichts von einem Rückgaberecht.

Man kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten, aber dafür sind eben Voraussetzungen zu erfüllen.

So generell, wie Du das oben geschrieben hast, ist es einfach falsch.
Eine defekte Ware begründet keinen Anspruch auf Rückgabe. Das lernt man doch als Kaufmann, auch wenn ich weiß, dass die alltäglichen Kulanzregelungen einen ganz anderen Eindruck vermitteln können.

Also, ich würde gerne Deine Belege für Deine Aussage sehen.
Ich lerne gerne hinzu! Aber ich fürchte, da kommt nix mehr :frowning:

Gruß, Ingo

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Hallo,

Bewertungen sind nur für Verkäufer wichtig.

Als Verkäufer bin ich da anderer Meinung, weil man nun nicht mehr öffentlich auf unzuverlässige Käufer hinweisen kann.

Noch kan man sehen, ob ein unzuverlässiger Käufer bietet und ihn evtl. streichen und sperren, wenn die negative Bewertung abgeschafft ist, darf man sich mit denen rumärgern.

Als gewerblicher Verkäufer ist das evtl. nicht so schlimm, aber als nichtgewerblicher kann ein unzuverlässiger Käufer den letzten Nerv kosten.

Ich würde die Bewertungsabgabe von Verkäufern so einschränken, dass diese nicht mehr negativ bewerten können, wenn sie schon eine Bewertung erhalten haben.
Das verhindert Rachebewertung, nimmt ihm aber nicht die Möglichkeit, auf unzuverlässige Käufer hinzuweisen.

Grüße

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