Lieber Florian,
Du irrst Dich. Bitte gebe Belege für Deine Behauptung an.
Ich habe mich vorher flapsig ausgedrückt. Gemeint habe ich das Widerrufsrecht (§355 BGB).
Ein Rückgaberecht *kann* der Verkäufer mit dem Käufer vereinbaren (§356 BGB).
§437 BGB und zugehörige regeln das Käuferrecht bei mangelhafter Ware, das Du oben angesprochen hast. Wenn Du dort mal hineinsiehst, dann findest Du nichts von einem Rückgaberecht.
Man kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten, aber dafür sind eben Voraussetzungen zu erfüllen.
So generell, wie Du das oben geschrieben hast, ist es einfach falsch.
Eine defekte Ware begründet keinen Anspruch auf Rückgabe. Das lernt man doch als Kaufmann, auch wenn ich weiß, dass die alltäglichen Kulanzregelungen einen ganz anderen Eindruck vermitteln können.
Also, ich würde gerne Deine Belege für Deine Aussage sehen.
Ich lerne gerne hinzu! Aber ich fürchte, da kommt nix mehr 
Gruß, Ingo
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