.Im Juni letzten Jahres wurde meinem Antrag auf Zwangsversteigerung einer Immobilie stattgegeben (Erbschaft). Nun habe ich zahlreiche Angebote von Leuten bekommen, die das Haus sofort haben möchten. Ich würde die Gelegenheit gerne nutzen, da bei einem schnellen Termin ein guter Erlös erzielt werden könnte. Der Miteigentümer (Familienmitglied) möchte weder auszahlen noch verkaufen, sondern verspottet mich lediglich. Ein Gutachten liegt dem Gericht schon lange vor.
Muss ich mich gedulden oder kann ich Einfluss nehmen?
Hallo!
ist denn schon ein Termin für die Versteigerung genannt worden ? das hat doch recht langen Vorlauf zw. öffentlicher Ankündigung und Termin.
Das Verfahren läuft doch, also wird es auch bald losgehen. Kann sein wegen der Corona-Lage finden z.Zt. gar keine Versteigerungen statt oder die Vorbereitungen machen mehr Mühe als sonst.
Frage den zuständigen Rechtspfleger am Gericht.
Und die Interessenten musst du eben um Geduld bitten und auf die baldige Versteigerung hinweisen.
Jetzt nützen dir diese Kaufangebote nichts, du kannst sie nicht annehmen,. Du könntest die Zwangsversteigung zurückziehen, aber dann ist es wie vorher. Ohne Einigung kann nicht verkauft werden.
MfG
duck313
Danke für Deine Antwort!
Leider ist noch kein Termin bekanntgegeben worden.
Hallo,
Du willst eine Teilungs-Versteigerung? Bei der der Miteigentuemer seinen Teil behaelt und ein neuer Kaeufer Deinen Teil erwirbt? Der Neue kann bei dieser Methode NICHT die ganze Immobilie kaufen, nur Deinen Miteigentumsanteil. Oder wie solls gehen?
dem Zwangsversteigerungsantrag wurde bereits vor ca. einem Jahr stattgegeben. Das Gutachten liegt seit etwa 10 Monaten vor.
Beim Versteigerungstermin würde der Höchstbietende das Haus erwerben und die Summe geteilt.
Leider wird nicht terminiert, obwohl es viele Interessenten gibt, die das Haus bei der Versteigerung erwerben möchten.
Das ist kompletter Unsinn. Man kann kein halbes Haus kaufen, gerade deshalb gibt es ja die Teilungsversteigerung. Welche Hälfte gehört denn dem einen, welche dem anderen? Dieser halbe Ziegelstein und die halbe Badewanne gehört mir? Das ist doch offensichtlich schlecht möglich, findest du nicht?
https://www.erbrecht-heute.de/ratgeber/teilungsversteigerung/
Der Käufer kauft selbstverständlich das ganze, und jeder Teileigentümer bekommt seinen Anteil ausbezahlt. Natürlich kann sich jeder Teileigentümer an der Versteigerung beteiligen.
Hättest du besser selber mal gemacht vor deinen Postings hier.