Was kann ich tun wie ist hier die rechtslage?

Ich wohne zur zeit mit meinem lebenpartner und meiner kleinen tochter (7monate alt) in einem kleinen mietshaus.uns wurde vor dem einzug (april 2009) versprohen dass das haus nächstes jahr im sommer(2010) isoliert wird da nichts isoliert oder gedämmt war,dann sollten im garten an den angrenzungen der anderen gärten sichtshutz angebracht werden da der nachbarsgarten total zugemüllt und somit der garten sonst nicht nutzbar wäre,fenster und türen(haustür und hoftür) sollten erneuert werden und der müll aus unserem garten sollte entfernt werden.
im haus wird im eg und in der 1.etage mit ölofen geheizt uns wurde gesagt das das ganze haus damit warm ist.die realität sieht aber so aus das wird als unsre tochter zur welt kam im märz mit ihr mussten im wohnzimmer unten schlafen auf der couch oder sie im kinderwagen oder wir waren bei meiner schwiegermutter da es oben trotz ofen(der tag und nacht an war) zu kalt war zum schlafen.
das einzige was gemacht wurde waren die fenster und die haustür und vor 1monat der müll aus dem garten.
und da wir unserer tochter noch so ein winter ersparen möchten da sie jetzt schon morgens eisfinger hat und schnupfen hat wollen wir zum 1.12. ausziehen, kündigung war zum 1.10.ausgestellt.unsere vermieterin will uns aber nicht ohne 3nachmieter oder 3monate frist gehn lassen die neue wohnung (die einzigste auch zur zeit) steht uns nur zur verfügung wenn wir im dezember einziehen.
was kann ich tun wie ist hier die rechtslage,kann ich ausziehen im dezember?

hallo Sandra,
erstmal gilt sicher die gesetzliche 3-monatsfrist, das hieße für euch 1.1.2011 bei kündigung am 01.10.; ausziehen könnt ihr ja trotz allem, allerdings dann leider ein monat mit doppelter miete. die miete könnt ihr allerdings deutlich reduzieren (im winter evtl. 50%), wenn die tatsächliche temperatur unter einer bestimmten raumtemperatur liegt und sich nicht erhöhen läßt. habt ihr für die anderen punkte schriftliche zusagen? sonst wirds wohl schwer, mit den versprechungen etwas anzufangen, …

ich kann leider nicht weiterhelfen - G. Seifert

Zum örtlichen Mieterverein gehen oder Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht einholen. Bei entsprechender Bedüftigkeit wird vom Amtsgericht u.U. ein Beratungsschein ausgestellt.

Liebe Sandra,

Zu deiner Anfrage tauchen gleich mehrere Fragen auf.
Du schreibst von Räumen im EG und 1. Stock. Bewohnt ihr das Haus allein?
Euch wurde mündlich zugesagt, das Haus zu isolieren. Gibt es darüber Schriftwechsel oder ein Übernahmeprotokoll, worin die Sanierung und Reparaturen vermerkt sind?
Habt ihr die mangelhafte Heizleistung der Räume schriftlich bei der Vermieterin beanstandet und sie unter Fristsetzung aufgefordert, die Arbeiten durchzuführen?
Haben dein Lebenspartner und du beide den Mietvertrag unterschrieben und beide schriftlich gekündigt?

Nun zu deinen Fragen.
Kann die Vermieterin 3 Nachmieter verlangen? Das kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Ist darin eine Nachmieterklausel vorhanden, so kann sie. Das ist aber äußerst selten, also hat sie darauf keinen Anspruch.
Könnt ihr bereits nach 2 Monaten ausziehen?
Grundsätzlich gilt, auch Mieter haben die Drei-Monats-Frist einzuhalten.
Doch gibt es hier einen Ausweg, die nachgereichte fristlose Kündigung. Nach dem Gesetz muss sich die Mietwohnung in einem Zustand befinden, der Gefahren für die Gesundheit der Benutzer ausschließt. Zusätzlich könnt ihr bei erheblichen Beeinträchtigungen die Miete kürzen. Wenn ein Baby bei zu kalten Raumtemperaturen versorgt werden soll und man es nur in sein Bettchen legen muss, um es warm zu halten, so ist das tatsächlich eine körperliche und entwicklungsgefährdende Beeinträchtigung. Allerdings müsst ihr den Mangel beweisen. Hilfreich wäre ein Attest vom Arzt. Habt ihr eine Liste angelegt über den Ölverbrauch während der letzten Heizperiode und die erreichten Zimmertemperaturen aufgeschrieben. Habt ihr während der letzten Heizperiode die mangelnde Heizleistung schriftlich beanstandet und unter Fristsetzung Abhilfe gefordert? Habt ihr Zeugen, die dies bestätigen?

Das Recht der Mietminderung besteht auch, wenn der Vermieter Eigenschaften der Wohnung zugesichert hat, die nie vorlagen. Ihr müsst euch auf euer Mietminderungrecht aber berufen. Das heißt, ihr schreibt noch heute einen Brief an den Vermieter, dass ihr wegen der mangelhaften Heizleistung und der daraus entstehenden Gesundheitsgefährdung ab sofort die Miete kürzt.

Die Mietminderung wird in % berechnet. Grundlage ist die gesamte gezahlte Miete, also Miete, Nebenkosten und Heizkosten.
hier gilt 100 % bei Heizungsausfall von September bis Februar. (Urteile LG Berlin GE 93, 263, LG Hamburg, WuM 76, 100)

Es ist nicht davon auszugehen, dass es mit Eurer Vermieterin noch zu einer gütlichen Einigung kommt. Deshalb würde ich euch auf jeden Fall raten, die Hilfe des Mietervereins oder eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Es ist fast sicher, dass weiterer Ärger auf euch zukommt, Rückzahlung der Kaution, Nebenkostenabrechnung, unberechtigte Ansprüche auf Schadensersatz. Lasst euch also durch Juristen helfen.

Die letzte Frage, könnt ihr zum 1.12. ausziehen. Ja das könnt ihr, ob ihr auch für diesen Monat noch Miete bezahlen müsst, hängt von den vorbeschriebenen Umständen ab. (fristlose Kündigung, Mietkürzung, ärztliches Attest und juristische Bewertung). Ich denke aber, ihr habt gute Chancen.

Zum Auszug möchte ich noch auf folgendes hinweisen: Macht zur Übergabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll. Darin wird aufgeführt, welche Beanstandungen in der Wohnung und im Garten vorhanden sind und wer diese zu beseitigen hatte, auch angeben, was ihr bei Einzug auf eigenen Kosten renoviert bzw. erneuert habt. Wenn möglich, lasst das Protokoll durch eine neutrale Person ebenfalls unterschreiben. Gebt die Schlüssel aber tatsächlich zurück. Wenn sich die Vermieterin weigert, die Wohnung abzunehmen, dann schickt ihr das Übergabeprotokoll schriftlich und teilt mit, dass ihr die Schlüssel bei der Polizei hinterlegt habt. Solange die Schlüssel in eurem Besitz sind, zahlt ihr Miete, ob ihr in der Wohnung wohnt oder nicht.

Schreibt mir mal, wie es euch ergangen ist. Ich drücke euch die Daumen.
Liebe Grüße
Ingrid - Zwillingsjungfrau

Ihr solltet fristlos kündigen.
Siehe
http://www.wohnung-jetzt.de/service/mietrecht/kuendi…

Danach kannst du jederzeit kündigen, wenn dir die Benutzung der Wohnung nicht zumutbar ist, besonders wenn deine Gesundheit gefährdet ist. Das ist hier ja der Fall.
Ihr hättet alternativ auch schon im September die Vermieterin abmahnen können wegen der fehlenden Isolierung und eine Frist setzen (ca.4 Wochen). Und empfindlich die Miete mindern bzw. die fristlose Kündigung androhen können, wenn nichts passiert. -„Nächstes Jahr im Sommer“ ist natürlich ein dehnbarer Begriff, aber jetzt ist der Sommer schon eine Weile vorbei, ohne daß die zugesagte Mängelbehebung durchgeführt wurde.

Schreibt eurer Vermieterin, daß ihr bisher im guten Glauben an ihre Zusage auf die Isolierung gewartet und von einer Mietminderung abgesehen hättet, jetzt aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr warten könntet und daher am 1.12. auszieht.
Eure Vermieterin kann dagegen nichts unternehmen. Sie wird aber mit Sicherheit versuchen, die Kaution zu behalten.
Daher wird es gut sein, den lokalen Mieterverein einzuschalten, wenigstens zwecks Beratung - das ist nicht teuer und geht auch für Nicht-Mitglieder.

Viel Glück!

wollen wir zum 1.12. ausziehen, kündigung war zum
1.10.ausgestellt.unsere vermieterin will uns aber nicht ohne
3nachmieter oder 3monate frist gehn lassen die neue wohnung
(die einzigste auch zur zeit) steht uns nur zur verfügung wenn
wir im dezember einziehen.
was kann ich tun wie ist hier die rechtslage,kann ich
ausziehen im dezember?

Guten Tag,
normalarweise ist der Weg folgendermaßen: Sie hätten die Beseitigung der Mietmängel (Mangelnde Heizleistung/Isolierung) im letzten Winter beim Vermieter schriftlich mit Fristsetzung anmahnen müssen. Der Vermieter muss garantieren, dass in allen Wohnräumen in der Heizperiode 21°C erreicht werden können. Ist die Wohnung schlecht isoliert oder sind die Heizkörper für den Wohnraum nicht ausreichend, dann ist dies ein Mietmangel. Wird er nicht innerhalb der Frist beseitigt, darf von Seiten der Mieter die Miete prozentual angemessen gekürzt werden.
So hätten Sie vorgehen müssen!

Die im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist ist für Sie bindent. Auch bei Nichterfüllen der angekündigten Renovierungsmaßnahmen können Sie nicht einfach ohne vorherige schriftliche Anmahnung Ihrerseits die Kündigungsfrist kürzen.

Natürlich dürfen Sie jederzeit aus der Wohnung ausziehen. Miete bezahlen müssen Sie aber bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Eine Verkürzung der Kündigungsfrist bedarf der Zustimmung des Vermieters. Sollten Sie einen Nachmieter für die Wohnung finden, können Sie ab dem Zeitpunkt aus dem Vertrag, zu dem der neue Mieter die Wohnung übernimmt. Meines Wissens nach ist die Regelung, dass der Mieter 3 Nachmieter stellen muss, nicht mehr aktuell. Lediglich ein Nachmieter muss gefunden werden. Der Vermieter darf diesen ablehnen, muss Sie dann aber trotzdem aus dem Vertrag entlassen und sich selbst um einen Nachmieter bemühen.

Ich empfehle Ihnen dem Mieterschutzbund in Ihrer Stadt beizutreten. Die Mitgliedschaft ist sehr günstig (ca 30 €) Dort werden Sie jedoch nach aktuellem Wissensstand beraten. Man hilft Ihnen auch bei der Verschriftlichung Ihrer Anliegen an den Vermieter.

Kündigungsfrist ist drei Monate. Natürlich können sie vorher ausziehen. Dem Vermieter steht die volle Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu. Ist ja auch so wenn jemand stirbt - muss auch noch für 3-Monate die volle Miete gezahlt werden, ausser man findet einen Nachmieter der vom Vermieter akzeptiert wird

danke für die hilfe,haben gar keine kaution bezahlt.
gruß

Hallo Sandra,

ich bin kein Anwalt - allerdings habe ich bislang die Erfahrung gemacht, dass eine Kündigungsfrist auf der einen Seite steht und Verfehlungen des Vermieters auf der anderen Seite.
Will heissen: Nur weil der Vermieter Sachen nicht einhält habt ihr nicht zwangsläufig das Recht früher auszuziehen.
Habt ihr die ganzen Zusagen schriftlich ? Dann könnt ihr euch drauf berufen und ggf. sogar rückwirkend die Miete kürzen.
In so einem Fall würde ich aber das Gespräch mit der Vermieterin suchen und sagen wie eure Situation ist und das es in beider Interesse ist wenn sie euch früher raus lässt - denn so erspart ihr euch eine Menge Ärger…
Wenn ihr allerdings nichts schriftlich habt sieht es doof aus… zumal die Vermieterin ja anscheinend eine "super"Vermieterin ist die sich an alle Versprechen hält…
NIchtsdestotrotz würde ich das Gespräch mit Ihr suchen und ihr klar machen dass ihr zum 01.12 ausziehen werdet.
viel glück !!!

Da kann Euch nur der nächste Mieterverein „rechtsverbindlich“ helfen.
Ihr habt nun mal, warscheinlich, eine 3 Monatige Kündigungsfrist.
Und die Mängel waren Euch bei Vertragsabschluss bekannt.
Da die versprochenen Nachbesserungen nur mündlich erfolgten, sind Sie eigentlich nichtig.