Was kann man machen, wenn der Vermieter dem Einzug des Partners nicht zustimmt?

Mein Freund hat seit Ende letzten Jahres eine neue Wohnung, in die ich früher oder später mit einziehen sollte, was dem Vermieter gegenüber angekündigt war. Nun bin ich dort eingezogen, aber der Vermieter verweigert seine Zustimmung und stellt demgemäß auch keine Wohnungsgeberbestätigung aus, sodass ich mich nicht anmelden kann.

Ich habe bereits darauf verwiesen, dass er zur Genehmigung verpflichtet ist nach einem Urteil des BGH und dass er eine WGB nach BMG § 19 auszustellen hat und sonst nach BMG § 54 ein Bußgeld verhängt werden kann…

Du hast ja schon erkannt, dass der Vermieter die Einwilligung eigentlich nicht verweigern kann…
Gibt es denn einen bestimmten Grund, warum dem Vermieter dein Einzug nicht zuzumuten wäre? Hast du ihm mit Prügel gedroht ;-)?
Ansonsten hilft der Gang zum Anwalt oder Mieterschutzbund, das Recht ist auf deiner Seite…

Naja, die Mieterin unter uns hat behauptet, dass ich das mitten in der Nacht gemacht hätte (siehe eine andere Frage von mir). Obwohl der Mieter unten bestätigen konnte, dass nachts nichts wahr, glaubt der VM ihr vielleicht. Sie hatte damals sogar die Polizei gerufen…

Außerdem sagt mein Freund, dass ihre Kinder bei ihm in der Wohnung gewesen wären. Sie sagt aber, dass sie es nicht gewesen wären. Und der Vermieter schenkt ihr jetzt mehr Glauben als ihm und bezeichnet ihn als Lügner und will nun, dass er nachweist, bei der Polizei angerufen zu haben. Dabei ist die Mieterin gekündigt und es läuft ein Räumungsverfahren gegen sie…sehr vertrauenswürdig…

Solange mein Freund dem VM das nicht nachweist, gibt es auch keine Zustimmung.

Das ist doch absolute Kinderkacke…wenn der VM das nicht glauben will, dann halt nicht, aber ihn aufzufordern das nachzuweisen und deswegen die Zustimmung zu verweigern?!

Dann sollen halt 1000 € Bußgeld verhängt werden!

Kann das sein, dass bei dieser Geschichte eine Kleinigkeit fehlt?

Was heisst das konkret? Hat das Dein Freund schriftlich mitm Vermieter ausgemacht? Hat er gesagt „im April zieht dann die Valoo noch ein“? Was hat der Vermieter darauf gesagt? Da kann ja das Spektrum von „geht gar nicht“ bis „kein Problem“ bis „dann erhöht sich aber die Miete“ oder „das sehen wir dann noch“ allerlei sein. Also: wie hat der Vermieter auf diese „Ankündigung“ reagiert?

Und Hand auf’s Herz: ist die Wohnung geeignet, dass da zwei Leute wohnen? Oder ist das nur son Wohnklo was eigentlich schon für einen zu mini ist?

Was gibt der Vermieter zur Begründung an, dass Du da nicht wohnen sollst?

Und last but not least: was hilft’s Dir, wenn der ein Bußgeld zahlen will? Meiste, der wird Dich/Euch dann lieber dort wohnen lassen?

Die wilde Story vom Umzugstag mit irgendwelchen nächtlichen Meetings in der Waschküche hab ich übrigens nicht verstanden - aber wenn ich davon ausgehe, dass Ihr „nix“ gemacht habt und die Vermieter und Nachbarn so „grundlos böse“ sind: wollt Ihr da überhaupt wohnen bleiben?

Die Wohnung ist 64 m² groß. Und im Mietvertrag ist schon von potentiell zwei Personen die Rede, nämlich dass die Nebenkosten dann um 20 € erhöhrt werden. Er hat nichts schriftliches und der Vermieter wusste auch nicht, wer ich bin und wann ich genau einziehe, er wusste nur, dass ich irgendwann mit einziehe und hatte nichts dagegen.

Er gibt keine Begründung an, neben der, dass das erst geklärt werden muss…

Wahrscheinlich wird er das nicht, aber er muss sich nunmal an geltendes Recht halten…

Die Dame aus der Mitte ist unausstehlich und hat nach dem Mieter unten bereits den ein oder anderen Mieter aus dem Haus geekelt. Aber diese ist ja gekündigt und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie rausgeschmissen wird. In dieser Zeit muss sie allen anderen das Leben nur zur Hölle machen…

Moin,

vielleicht solltest du es mal mit Freundlichkeit probieren - dem Vermieter gegenüber, wie schon von anderen hier vorgeschlagen und dein „dann soll er doch …“ und

mal eintüten.
Der Dame, die es sich mit allen anscheinend verscherzt (hat), neutral begegnen, auch wenns schwer fällt (die wichtigste und längste Antwort auf ihre Anwürfe ist „ja“- nur mündlich -, auch wenn das auch wieder schwer fällt, unabhängig von „der Wahrheit“ - und Rückzug), alles andere ist Öl ins Feuer der Aggression.
Deine Rechte sind klar, aber völlig wurscht, wenn du den Zettel vom Vermieter brauchst, da brauchts Freundlichkeit und Diplomatie.
Wobei du wahrscheinlich als „Untermieterin“ von deinem Freund eine WGB bekommen könntest, aus diplomatischen Gründen, und zur Konfliktvermeidung - die Untermieterin musst du nur für’s Amt sein, nicht an irgendeine große Glocke hängen.
Deeskalations-Grüße,
ynot

Also ich kann nicht sagen, dass ich unfreundlich gegenüber dem Vermieter oder der Hausverwaltung wäre. Ich habe sie nur auf bestehendes Recht hingewiesen und angekündigt, dass ich meiner Pflicht nachkommen werde, der Meldebehörde mizuteilen, wenn eine WGB nicht ausgestellt wird und dass das eben ein Bußgeld nach sich ziehen kann, damit die danach nicht überrascht sind. Es ist doch nett, dass ich sie darauf hinweise und das nicht einfach auf sie zukommen lasse.

Was denn?

Nein, ich hab doch keine Lust, das Forum zu durchsuchen. Wenn man auf eine andere Frage verweist, sollte man sie doch bitte auch verlinken.

Und was hat die Polizei festgestellt?

Eher dort eingebrochen oder eingeladen worden?

Es?

Was nachweist? Dass er bei der Polizei angerufen hat?

Vorsicht: wenn ein Untermietvertrag geschlossen werden soll, ist VORHER die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Einfach so kann das ganz schnell nach hinten losgehen - als Grund für eine fristlose Kündigung.
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/untervermietung.html

Ein Zuzug ohne Erlaubnis kann erstmal als „nur zu Besuch“ erklärt werden. Das ist was ganz anderes.
Gruß
damals

1 Like

Den Einzug oder Auszug oder dass wir zumindest Möbel um drei Uhr nachts verrückt hätten. Da hat sie unterschiedliches behauptet…

Frage

Gute Frage, ich war zu dem Zeitpunkt nicht mehr da. Sie war ja der Meinung, ich dürfe nicht da sein, weil ich nicht mein Freund sei und sagte dem Vermieter zumindest, dass bei Einschalten der Polizei zwei Fremde aus der Wohnung türmten (obwohl sie mich vorher kannte). Ich hab ja keine Ahnung, was sie der Polizei gesagt hat, ich weiß nur, dass sie tatsächlich da war…

Eher eingebrochen, dass soll gewesen sein, als er im Bett lag. Ich kann ja auch nicht sagen, ob es stimmt oder nicht. Ich weiß nur, dass sie ihre Kinder defintiv nicht unter Kontrolle hat und sie nachts nicht unbedingt schlafen.

Naja, sie sagte, halt, sie wären nicht in der Wohnung gewesen, weil sie nachts schlafen…Dabei kann das auch relativ früh gewesen sein, ich weiß es ja nicht, mein Freund musste damals nämlich oft um vier aufstehen.

Ja oder dass die Kinder tatsächlich in der Wohnung waren. Die Vermieter haben nämlich anscheinend schon schriftlich bei der Polizei angefragt, aber die darf dazu offenbar keine Auskunft erteilen.

Hallo

Also, du bist früh aufgestanden, hast normal geredet, die Nachbarin hat aber gehört, dass Möbel gerückt würden. Dann bist du aus dem Haus gegangen, anschließen sind die beiden Kinder bei deinem Freund eingebrochen, daraufhin hat er die Polizei gerufen, und die Nachbarin hat gesehen, dass zwei Fremde aus seiner Wohnung türmten? Oder sind die aus der Wohnung getürmt, als du noch da warst?

Eigentlich kapiere ich die Geschichte immer noch nicht und kann langsam verstehen, dass es dem Vermieter mit den nachbarlichen Streitigkeiten einfach zu kompliziert wird. Er muss sich natürlich trotzdem an das Gesetz halten.

Dass man irgendwie nachweisen muss, die Polizei gerufen zu haben, ich glaube nicht, dass es eine solche Pflicht gibt. (Außer natürlich bei Versicherungsschäden (Diebstahl), aber das verlangt dann die Versicherung.)

Moin,
ich schrieb nicht, dass man einen Untermietvertrag schließen soll! Sondern zusammen aufs Amt tigern, m sich anzumelden und dort verkünden (der Freund) dass valoo jetzt bei ihm wohnt, das reicht auf unseren Ämtern, mündlich zu sagen, dass man auf 64m² Platz für die 2. Person hat, so war es gemeint, nicht juristische Fallstricke zu basteln und Papiere zu produzieren, die, wenn sie dem Vermieter in die Hände fallen und so weiter…
Grüße, ynot

Könnte nicht genau das der Knackpunkt sein? Stell Dir vor, Du hast ne Wohnung, vermietest die an einen netten jungen Mann, der sagt, dass „irgendwann“ auch seine Freundin einziehen will. Und das nächste was Du mitkriegst, ist dass sich die Motztüte des Hauses bei Dir beklagt, in der Wohnung oben jongliere man nächtens mit Möbeln und unbekannte trieben sich dort rum. Ich meine, da würdest Du als Vermieter doch auch alle Schotten dicht machen, oder?

Schlauer wäre es natürlich gewesen, Du und Dein Freund ihr wäret rechtzeitig vor Deinem Einzug mal mit Blümchen zum Vermieter marschiert und hättet nett angefragt, ob das passe, wenn Du zum Datum einzögest und zu wann genau man denn die NKs erhöht überweisen solle (Geld! Die wollen doch alle Geld sehen!).

Und wenn man dann noch durch Umzugsorganisation zu unüblichen Tages- oder Nachtzeiten Radau machen muss (und man kennt ja die Motztüte wohl im Hause), dann warnt man die Nachbarn halt mit einem freundlichen Schreiben („bitte um Verständnis, und wenn’s zu schlimm wird, bitte Bescheid sagen“) vor. Und wenn man’s ganz perfekt machen möchte, stellt man sich im Zusammenhang mit dem Umzug (das ergibt sich doch eh meistens von selbst, so oft wie man da rein- und rausrennt) halt kurz vor.

Das alles ist für diesmal rum - aber vielleicht hilft’s Dir für’s nächste Mal.

Wie man jetzt am besten Schadensbegrenzung treibt, weiss ich auch nicht. Motztüte ignorieren, freundlich grüßen und fertig. Vermieter nochmal freundlich und ruhig ansprechen ohne Bußgelder, Paragraphen und Vorwürfe zu erwähnen. Was der von der Motztüte zu halten hat weiss er wohl selber, und wenn nicht kann’s nicht Dein Problem sein. Viel mehr kannst wohl nicht mehr tun (außer umziehen, aber das wolltest vermutlich eher nicht)

3 Like

Ohne tatsächliche Untervermietung nennt man das ‚Betrug‘. Such Dir also aus, was Du meinst - es ist so oder so nicht wirklich ratsam.
Gruß
damals

Moin,
woher nimmst du den Tatbestand des Betrugs? Betrug ist imho ein Straftatbestand (wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt bei Verdacht) und genau definiert und hier eher nicht die angemessene Bezeichnung, würde ich sagen.
Wenn ein Lebenspartner mit in die Wohnung genommen wird, die bereits gemietet ist, ist das für die Anmeldung nach Meldegesetz ja wohl gleichzustellen mit Untervermietung, und da man verpaart sich die Kosten teilt und eine/r Mieter bleibt, ist das defakto wie eine Untervermietung.
Wo ist der Betrug, wenn zur Anmeldung nicht die Unterschrift des Vermieters, sondern die Anwesenheit und persönliche Aussage des Verfügungsberechtigten über die Wohnung genommen wird? Es geht nicht um die Verheimlichung gegenüber dem Vermieter und damit die Produktion eines (pekuniären) Schadens.
Grüße, ynot

Ja, aber besagte Mieterin lügt ja, wenn sie den Mund aufmacht. Das konnte der Mieter von unten ja bestätigen, trotzdem hat sich der Vermieter nicht bei meinem Freund entschuldigt, weil er ihn total angeschissen hat, was hier mitten in der Nacht los sei. Wir sind um fünf aufgestanden und um sechs hat die sich beschwert, dass wir um halb fünf laut gewesen sei, später wqrs dann vier und Schluss endlich schon um drei.

Die schreckliche Dame ist nur auf Stress aus und will allen anderen das Leben zur Hölle machen, weil sie halt rausgeschmissen werden soll.

Und was sollte ich mich bei der vorstellen, die kannte mich doch und den ganzen Tag, als wir den Umzug gemacht haben, hat sie sich überhaupt nicht beschwert, obwohl die den ganzen Tag zuhause rumhocken. Meines Erachtens hat sie das eiskalt kalkuliert, nachts Fotos vom Transporter gemacht und das als „Beweis“.

Hi,

„aber der Vermieter verweigert seine Zustimmung und stellt demgemäß auch keine Wohnungsgeberbestätigung aus, sodass ich mich nicht anmelden kann“

das stimmt nicht .die Meldung kann von der Meldebehörde nicht verweigert werden nur weil die Wohnungsgeberbestätigung bei Meldung nicht vorliegt (ich weiß, dass dies auch anders von den Meldebehörden gehandhabt wird). Den entsprechenden Kommentar zum Meldegesetz habe ich jetzt nicht greifbar (bin ja nicht in der Arbeit :-)). Bitte zur Meldebehörde gehen, der Meldepflicht nachkommen und sich von der Meldebehörde eine Aufforderung zur Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen lassen und diese an den Vermieter weiterleiten. Im Normalfall hat man für die Nachreichung der Wohnungsgeberbescheinigung ein/zwei Wochen Zeit. Sollte der Wohnungsgeber nicht reagieren, dies der Meldebehörde mitteilen, die kümmern sich dann schon darum…der Wohnungsgeber wird dann entsprechend von der Meldebehörde selbst angeschrie
ben, notfalls eben mit Androhung und Durchführung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

Viel Gruß von Tara

Also ganz eigentlich hätte man den Vermieter VOR dem Einzug um Erlaubnis fragen müssen. Man hätte ihm Namen des Zuziehenden etc. zur Verfügung stellen müssen. Das der VM den Zuzug nur unter sehr engen Bedingungen verweigern kann, ist die eine Sache. Aber ohne vorherige Einholung der Erlaubnis ist das auch blöd: https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/partner-in-die-wohnung-aufnehmen-genehmigung-vom-vermieter-pflicht