Was kann man machen wenn

Also was kann man machen wenn man ein Haus von einem Verkäufer ( V ) als Käufer ( K ) kauft und der V die Schlüsselübergabe hinauszögert.
Sprich der Kaufvertrag unterschrieben ist ( Grundbucheintrag nicht vorhanden sprich rechtlich ist der K noch nicht Eigentümer ) und in z.B. 2 Tagen die Schlüßelübergabe sein sollte.
Nun hat der V Post von einer Bank bekommen mit Positionen einer Grundschuld. Diese erkennt V nicht an und bittet die Bank um Stellungnahme und zögert so die Schlüsselübergabe + Grundbucheintragung heraus.

Was für Möglichkeiten hat der K um eine Lösung für sein Problem zu finden?!

Sprich der Kaufvertrag unterschrieben ist ( Grundbucheintrag
nicht vorhanden sprich rechtlich ist der K noch nicht Eigentümer )

Was steht im Kaufvertrag, wann ist Eigentumsübergang ?

Bank um Stellungnahme und zögert so die Schlüsselübergabe +
Grundbucheintragung heraus.

V kann die Grundbucheintragung nicht hinauszögern. Hier sieht es eher so aus, dass die Bank die Löschungsbewilligungen verweigert, sodaß das Eigentum nicht lastenfrei übertragen werden kann.

Was für Möglichkeiten hat der K um eine Lösung für sein Problem zu finden?!

Das hängt von den Einzelheiten des Kaufvertrages ab. Zuerst mal mit dem Notar sprechen, wenn K durch die Verzögerung richtige Probleme bekommt, führt kein Weg am Anwalt vorbei.

Was steht im Kaufvertrag, wann ist Eigentumsübergang ?

Eigentumsübergang ist wenn der Grundbucheintrag durchgeführt wurde

Bank um Stellungnahme und zögert so die Schlüsselübergabe +
Grundbucheintragung heraus.

V kann die Grundbucheintragung nicht hinauszögern. Hier sieht
es eher so aus, dass die Bank die Löschungsbewilligungen
verweigert, sodaß das Eigentum nicht lastenfrei übertragen
werden kann.

das bedeutet für den Käufer?!

Für den Käufer sind alle Eintragungen im Grundbuch rechtsverbindlich, die vor der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Also der Zeitraum zwischen Anschluss des Kaufvertrages, Kaufpreiszahung und dem tatsächlichen Eigentumsübergang (Eintragung als Eigentümer)) vorgenommen worden waren.
Steht also vor Eintragung der Auflassungsvormerkung eine Grundschuld im Grundbuch, muss der Käufer die Grundschuld gegen sich gelten lassen.
Eine Grundschuld kann nur dann gelöscht werden, wenn der Begünstigte einer Grundschuld die Löschung bewilligt (Löschungsbewilligung). Es ist zunächst unerheblich, ob der Begünstigte noch Anspruch auf die Grundschuld hat oder nicht, da die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek losgelöst von der finanziellen Forderung aus einem Kreditvertrag ist (Fiduziarität).
Besteht allerdings kein Rechtsanpruch für die Grundschuld kann ggf. gerichtlich eingefordert werden, dass die Bank die Grundschuld freigibt. Hat die Bank die Grundschuld zu Recht, könnte der Käufer Schwierigkeiten bekommen. Er sollte dann in jedem Fall verhindern, dass die Kaufpreiszahlung stattfindet. Ohne sie erfolgt keine Eintragung als Eigentümer durch den Notar und das Grundbuchamt. Noch einmal: Vorsicht! Eine bestehende Grundschuld kann immer wieder neu aufleben und auch ohne Eintragungen im Grundbuch weitergereicht werden (Briefgrundschuld). Der Käufer wird seines Lebens nicht mehr froh, wenn das passiert.

Quranger

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