Wenn ich jemandem meine Kontonummer und die Bankleitzahl gebe, kann die Person dann beispielsweise Geld abheben oder Daten von mir herausfinden?
hallo.
Wenn ich jemandem meine Kontonummer und die Bankleitzahl gebe,
kann die Person dann beispielsweise Geld abheben oder Daten
von mir herausfinden?
schlimmstenfalls könnte die person eine einzugsermächtigung fälschen. die kannst du innerhalb einer bestimmten frist (6 wochen?) zurückbuchen lassen.
wenn das nicht geht(z.b. weil das gegenkonto nicht mehr existiert), haftet die bank, sofern sie die gültigkeit der ermächtigung nicht geprüft hat.
die person würde sich höchstwahrscheinlich des betrugs und der urkundenfälschung strafbar machen.
gruß
michael
Hallo,
schlimmstenfalls könnte die person eine einzugsermächtigung
fälschen. die kannst du innerhalb einer bestimmten frist (6
wochen?) zurückbuchen lassen.
wenn das nicht geht(z.b. weil das gegenkonto nicht mehr
existiert), haftet die bank, sofern sie die gültigkeit der
ermächtigung nicht geprüft hat.
welches der beteiligten Kreditinstitute sollte denn Deiner Ansicht nach die Gültigkeit bzw. das Vorliegen einer Einzugsermächtigung prüfen?
die person würde sich höchstwahrscheinlich des betrugs und der
urkundenfälschung strafbar machen.
Welche Urkunde sollte denn gefälscht worden sein, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt? Und inwiefern handelt es sich beim Einzug ohne Einzugsermächtigung um Betrug?
Gespannt
C.
Hi,
ich könnte dann zu Deiner Bank gehen, ein Überweisungsformular ausfüllen, es in den Kasten werfen und gucken was passiert. Wenn der Betrag nicht zu hoch ist, ist es extrem wahrscheinlich dass die Überweisung ausgeführt wird. Die Unterschrift wird nicht immer abgeglichen. So landet das Geld erstmal auf meinem Konto. Du bekommst es zwar wieder von Deiner Bank, hast aber die ganze Rennerei.
Gruss
K
hallo.
welches der beteiligten Kreditinstitute sollte denn Deiner
Ansicht nach die Gültigkeit bzw. das Vorliegen einer
Einzugsermächtigung prüfen?
die ausführende bank natürlich. tut sie das nicht, bleibt sie im betrugsfall eben auf dem geld sitzen, wenn der geschädigte kunde rechtzeitig widerspricht.
die person würde sich höchstwahrscheinlich des betrugs und der
urkundenfälschung strafbar machen.Welche Urkunde sollte denn gefälscht worden sein, wenn keine
Einzugsermächtigung vorliegt? Und inwiefern handelt es sich
beim Einzug ohne Einzugsermächtigung um Betrug?
ich bin nicht von einzug ohne einzugsermächtigung ausgegangen, sondern vom vorliegen einer gefälschten solchen.
gruß
michael
Hallo,
welches der beteiligten Kreditinstitute sollte denn Deiner
Ansicht nach die Gültigkeit bzw. das Vorliegen einer
Einzugsermächtigung prüfen?die ausführende bank natürlich.
was meinst Du denn mit „ausführende Bank“? Das ist kein Begriff, den ich aus meiner spärlichen Erfahrung mit dem Bankgeschäft kenne.
Welche Urkunde sollte denn gefälscht worden sein, wenn keine
Einzugsermächtigung vorliegt? Und inwiefern handelt es sich
beim Einzug ohne Einzugsermächtigung um Betrug?ich bin nicht von einzug ohne einzugsermächtigung ausgegangen,
sondern vom vorliegen einer gefälschten solchen.
Wieso?
Gruß
C.
hallo.
was meinst Du denn mit „ausführende Bank“? Das ist kein
Begriff, den ich aus meiner spärlichen Erfahrung mit dem
Bankgeschäft kenne.
was ja nicht heißt, daß es ihn nicht gibt. google liefert immerhin 4070 treffer, davon einige in der fachliteratur - wenn auch nicht in dem zusammenhang.
ich bin nicht von einzug ohne einzugsermächtigung ausgegangen,
sondern vom vorliegen einer gefälschten solchen.Wieso?
weil mir danach war.
andere fälle kannst du ja selbst beschreiben.
gruß
michael
Moin,
welches der beteiligten Kreditinstitute sollte denn Deiner
Ansicht nach die Gültigkeit bzw. das Vorliegen einer
Einzugsermächtigung prüfen?die ausführende bank natürlich. tut sie das nicht, bleibt sie
im betrugsfall eben auf dem geld sitzen, wenn der geschädigte
kunde rechtzeitig widerspricht.
Bei der handelsüblichen Lastschrift, die Du sicher meinst (eine Einzugsermächtigung ist nur ein geduldiges Stück Papier, das bei demjenigen verbleibt, der die Lastschrift bei seiner Bank einreicht) wird die Einzugsermächtigung nicht geprüft.
Und die Bank bleibt auch auf keinem Geld sitzen, wenn der Zahlungspflichtige die Lastschrift zurückgehen lässt, dann bucht die Bank das Geld wieder zurück. Was danach folgt, ist ein Ding zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger.
Liebe Grüße,
-Efchen
Moin,
So landet das Geld
erstmal auf meinem Konto. Du bekommst es zwar wieder von
Deiner Bank, hast aber die ganze Rennerei.
Wenn das Geld die Bank verlassen hat, und wenn das Geld vom Empfänger abgebucht wurde, ist es dann nicht schwierig, das Geld zurück zu bekommen? Wenn dann das Konto noch mit falscher Identität angelegt wurde, muss man erstmal rausfinden, wer denn mit dem Geld abgehauen ist.
Um die Rechtsfrage gehts dabei ja gar nicht, aber wenn das Geld weg ist, ist es erstmal weg.
Liebe Grüße,
-Efchen
Du stellst aber auch immer …
… schwierige Fragen.
Der Plem
Hallo,
was meinst Du denn mit „ausführende Bank“? Das ist kein
Begriff, den ich aus meiner spärlichen Erfahrung mit dem
Bankgeschäft kenne.was ja nicht heißt, daß es ihn nicht gibt.
eigentlich schon.
google liefert
immerhin 4070 treffer, davon einige in der fachliteratur -
wenn auch nicht in dem zusammenhang.
Es geht aber um diesen Zusammenhang. Im übrigen ist google in solchen Fragen nur ein schlechter Ratgeber. 237.000 Treffer für Ereigniss, 8.150.000 für vorraus und immerhin 288.000 Treffer für Päärchen.
Aber zur Sache: weder die erste Inkassostelle noch die Zahlstelle (denn so heißen die beteiligten Kreditinstitute; der Gesetzgeber spricht darüber hinaus seit neulich noch von Zahlungsdienstleisters des Einreichers bzw. des Zahlers) prüfen die Einzugsermächtigung.
ich bin nicht von einzug ohne einzugsermächtigung ausgegangen,
sondern vom vorliegen einer gefälschten solchen.Wieso?
weil mir danach war.
andere fälle kannst du ja selbst beschreiben.
Warum sollte jemand eine Einzugsermächtigung fälschen, wenn er die für die Einreichung einer Lastschrift gar nicht vorlegen muß?
Also: das Einreichen einer unberechtigten Lastschrift ohne das gleichzeitige Fälschen einer Einzugsermächtigung erfüllt natürlich nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung. Ob beim einfachen Einreichen einer Lastschrift ein Betrug vorliegt, müßte ein Gericht klären. Ich halte das zumindest für grenzwertig, weil die Täuschung über einen Sachverhalt hier nur konkludent über die Einreichung der Lastschrift begangen wird, d.h. die Täuschung besteht darin, daß man die Mitarbeiter der ersten Inkassostelle in dem Glauben läßt, man handele im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Davon abgesehen, wird es in der Regel sowieso „nur“ beim Versuch bleiben, weil für einen vollendeten Betrug ein Schaden notwendig ist.
Gruß
C.
Hi,
die Bank haftet wenn jemand meine Unterschrift fälscht oder mit „Pumuckl“ unterschreibt um damit Geld von meinem auf ein fremdes Konto zu überweisen. Das Geld ist dann evtl. weg, aber ich bekomme es von meiner Bank wieder. Wie die es sich wiederholen ist dann nicht mehr mein Problem.
http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/U…
Gruss
K
Hallo,
Und die Bank bleibt auch auf keinem Geld sitzen, wenn der
Zahlungspflichtige die Lastschrift zurückgehen lässt, dann
bucht die Bank das Geld wieder zurück.
das Problem ist, daß das Lastschriftabkommen nur eine Frist von sechs Wochen vorsieht, d.h. nach sechs Wochen bleibt die Zahlstelle auf dem Schaden sitzen. Da der Kunde nicht autorisierten Lastschriften 13 Monate lang widersprechen kann, ist das durchaus ein substantielles Risiko,
Gruß
C.
Moin,
Um die Rechtsfrage gehts dabei ja gar nicht, aber wenn das
Geld weg ist, ist es erstmal weg.
man sollte immer die Kontoauszüge kontrollieren. Von meinem Konto wurden vor vielen Jahren mal DM 150 abgebucht, zugunsten einer Person, von der ich nie gehört hatte. Nachdem ich mich bei der Bank beschwert hatte, war das Geld im nächsten Monat wieder da.
Gruß
T.