Ich hatte die rechlich Seite doch beschrieben und den entsprechenden Gesetzestext verlinkt.
Ab 400 qm Ladenfläche für Elektroartikel muss der Verkäufer das Altgerät dort kostenfrei zurücknehmen, wo er das (gleichartige) Großgerät dem Verbraucher übergibt.
Sprich:
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Lässt sich der Kunde das Gerät nicht nach Hause liefern, so muss der Händler das Altgerät nicht abholen. Er muss es aber kostenfrei zurücknehmen, wenn der Kunde es selbst vorbeibringt.
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Lässt sich der Kunde das Gerät „frei Bordsteinkante“ liefern, muss der Verkäufer das Altgerät „ab Borsteinkante“ kostenfrei abholen.
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Lässt sich der Kunde das Gerät in die Wohnung bringen, so muss der Verkäufer das Altgerät kostenfrei aus der Wohnung mitnehmen.
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Lässt sich der Kunde das Gerät montieren, muss der Verkäufer auch das Altgerät kostenfrei vom Anschluss abmontieren.
In der Theorie entstehen dem Verkäufer also keine zusätzlichen Transportkosten. Praktisch ist das manchmal natürlich nicht unbedingt so realisierbar bzw. erschwert das Prozedere mehr, als es erstmal erscheint.
Aber der Händler hat so auf jeden Fall die Möglichkeit, die Rücknahme in seinen Lieferpreis „einzukalkulieren“.
Ein paar Details der Umsetzung sind noch nicht so wirklich geklärt … z. B. ob der Kunde auch einen „Tausch Zug-um-Zug“ bestehen kann oder ob „zeitliche Nähe“ reicht. Auch ist noch nicht geklärt, ob er die Vorgänge trennen kann (z. B. liefern und eine Gutschein für die von Kunden separat über das WWW zu buchende kostenfrei Abholung übergeben)