Was kostet eine einfache und gütliche Scheidung?

Hallo Zusammen,

mein Mann und ich haben uns nach langer Zeit der Trennung entschieden dieses Jahr auch den letzten Schritt zu machen und uns nun auch scheiden zu lassen um dann auch rechtlich das Kapitel unserers gemeinsamen Lebens zu schließen.

Nun Frage ich mich mit welchen Kosten ich bei einer solchen Ehescheidung zu rechnen habe.

Streit gibt es zwischen uns glücklicherweise nicht und wir haben auch finanziell alles zwischen uns geklärt, allerdings müssen wir uns ja dennoch einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen. Weiß jemand wie hoch die Kosten für eine solch einfache Scheidung im Duchschnitt so ausfallen?

Danke schon im Voraus und liebe Grüße!

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Hallo,

die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, daher kann man das nicht pauschal sagen.

Hier gibt es einige Beispielrechnungen:

Gruß,
Steve

Und da ein Scheidungskostenrechner wo VOR dem Ergebnis NICHT Deine persönlichen Daten abgefragt werden:


ramses90

Und beim Stichwort „gemeinsamer Anwalt“ rollen mir sich schon wieder gleich die Fußnägel hoch! Ja, es reicht, wenn ein Anwalt den Antrag bei Gericht stellt, das ist aber dann alles andere als ein „gemeinsamer Anwalt“. Es ist der Anwalt genau der Partei, die ihn beauftragt hat, und er darf genau dieser Partei gegenüber keinen Parteiverrat begehen. D.h. es kommt gar nicht so selten vor, dass die Ehegatten meinen, alles bereits gerecht geregelt zu haben, und dann stellt der Anwalt fest, dass diese Lösung bei genauerer juristischer Betrachtung doch gar nicht so gerecht ist, wie die Parteien die glauben. Jetzt darf und muss der Anwalt seiner Partei natürlich mitteilen, wenn sie sich so schlechter stellen würde, als nötig, darf aber der Gegenseite selbstverständlich genau dies im umgekehrten Fall aber nicht mitteilen. D.h. die nicht vertretene Partei trägt bei so einer Geschichte immer das Risiko, übervorteilt zu werden. Muss aber natürlich jeder selber wissen.

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Blöde Frage, weil ich mich nicht auskenne, aber kann er nicht auch von beiden gemeinsam beauftragt werden? Ist es nicht erlaubt, oder machen das die Anwälte (in der Regel) nicht mit?

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Aha! Noch nicht geschieden, aber Interesse daran??? Hoffentlich liest dein Mann hier nicht mit! :slight_smile: :rofl: :hot_face: :crazy_face: :money_mouth_face:

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Witziiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiig! :joy: Nein, ich frage für eine Freundin. :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Ein so genannter „gemeinsamer Anwalt“ ist ein standesrechtlich nicht aufzulösendes Problem. Und mE gehört die Werbung mit diesem Begriff sogar verboten, weil er eben vollkommen falsche Erwartungen weckt, die nicht standesrechtskonform erfüllt werden können.

Wenn eine Partei sich nicht anwaltlich vertreten lassen will, und dies offenen Auges tut, dann spricht ja nichts dagegen, dass sich nur die andere Partei vertreten lässt, und die Anträge stellt (für die es zwingend den mindestens einen Anwalt bei einer Scheidung braucht). Da ist ja jeder seines Glückes eigener Schmied.

Aber ein Anwalt darf nun einmal - aus guten Grund - nicht widerstreitende Interessen vertreten. Und genau dies würde er als „gemeinsamer Anwalt“ tun müssen. Der Anwalt ist zwar Organ der Rechtspflege, aber eben gerade nicht Richter, sondern eben parteiischer Vertreter einer Seite. Und daher darf auch der „gemeinsame Anwalt“ sich eben nur von einer Seite beauftragen lassen, und darf auch nur diese offiziell vertreten. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass es Kollegen gibt, die sich von beiden Ehegatten eine Vollmacht/einen Mandatsvertrag unterschreiben lassen, und lustige Regelungen über die Offenheit des Umgang mit beiden Ehegatten, … treffen.

Das Familienrecht ist einfach viel zu kompliziert, als dass ein Laie, der sich hoffentlich nur einmal in seinem Leben scheiden lassen will/muss, sich da in allen Details hinreichend einarbeiten könnte. Und so kommt es eben regelmäßig vor, dass die Laienvorstellung dann doch nicht in Einklang mit Gesetz und Rechtsprechung zu bringen ist. Und bei vielen dieser „Ponyhof-Scheidungen“ kommt dann ggf. erst nach vielen Jahren (z.B. aufgrund des Eintritts ins Rentenalter und Fehlern beim Versorgungsausgleich) dann das böse Erwachen, dass die in der Laienvorstellung zunächst so perfekte und ausgeglichene Regelung doch nicht ganz so gut war (das muss kein böser Wille der anderen Seite gewesen sein, das mag tatsächlich dann oft auf Unkenntnis beruhen).

Und der Umgang eines Anwalts, dem gegenüber gerade die Ehegatten eine solche „perfekte“ Lösung präsentiert haben, ist eben beim „gemeinsamen Anwalt“ nicht sauber machbar. Er darf seine Partei nicht „verraten“, indem er eine diese begünstigende Regelung nunmehr im Beisein der Gegenseite zerpflückt, die daraufhin davon natürlich Abstand nehmen wird. Und er darf ebenso wenig eine seine Partei unangemessen benachteiligende Regelung einfach unter den Tisch fallen lassen, weil die Parteien sich darüber ja ach so einig waren. Damit würde er einen massiven Regress riskieren. Und was soll denn passieren, wenn die Ehegatten aufgrund der Hinweise des Anwalts dann plötzlich doch nicht mehr so einig sind? Darf der Anwalt dann einen von beiden weiter vertreten (mit allen Interna der anderen Seite bestens vertraut)? Oder müssen sich dann beide neue Anwälte suchen? Was, wenn ein Gericht nicht bereit ist einen ach so gut überlegten gemeinsamen Plan zu akzeptieren, weil es da eine unangemessene Benachteiligung einer Partei erkennt?

Es ist und bleibt halt einfach keine gute Idee, auch wenn man sie vor dem Hintergrund Kosten und Einvernehmlichkeit gerne hätte.

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Danke für die Erklärungen, jetzt habe ich auch die Zwickmühle verstanden. :slight_smile:

Gruß
Christa

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Ja und deshalb sollte den Parteien überlassen bleiben, ob sie zwei Anwälte oder einen oder gar keinen Anwalt beauftragen, so wie es das bei anderen Familiensachen auch ist.
Das Argument, dass der Anwaltszwang der „Waffengleichheit“ dienen soll, zieht doch hier nicht, weil sie eben nicht gegeben ist, wenn nur ein Anwalt beauftragt wird.
Also warum gibt es wirklich den Anwaltszwang ausgerechnet bei Ehesachen?

Ich schreibe hier auf Basis der Rechtslage, wie sie ist, und nicht wie sie sein könnte, ggf. wünschenswert wäre, … Das würde nämlich jemanden, der unter aktueller Rechtslage eine Scheidung anstrebt so gerade mal gar nichts helfen. Und ich habe auch keine Lust auf Debatten über den Sinn oder Unsinn des Anwaltszwangs in Scheidungssachen. Hier wurde der mE extrem gefährliche Begriff des „gemeinsamen Anwalts“ ins Spiel gebracht. Darauf habe ich unter Darlegung der aktuellen Rechtslage geantwortet, und dabei bleibt es auch.

Insoweit muss eben mindestens eine Partei anwaltlich vertreten sein, weil sonst keiner die nötigen Anträge bei Gericht stellen kann, und damit haben wir dann automatisch einen - parteiischen - Anwalt mit im Spiel, ob wir das wollen und gut finden, oder nicht. Es geht nun mal unter aktueller Rechtslage nicht anders. Und jeder Kollege ist extrem gut beraten, sich auf Spielchen wie den „gemeinsamen Anwalt“ nicht einzulassen, weil er sonst ein extrem hohes Risiko hat, früher oder später mal wegen Parteiverrats so richtig Ärger zu bekommen, und/oder sich saftigen Regressforderungen ausgesetzt sehen wird.

Wie schon geschrieben steht es der anderen Seite ja frei, sehenden Auges und im vollen Bewusstsein möglicher negativer Konsequenzen einer solchen Situation auf einen eigenen Anwalt zu verzichten. Ob man dies tun sollte, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde es definitiv nicht tun.

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Interessannt! Ist das seriös? Bzw. sind die berechneten Zahlen da garantiert?

Ja, klar. Wenn die Kosten hinterher auch nur um einen Euro abweichen, kommt der Entwickler mit dem Scheckbuch. Zumal die Abfrage nun wirklich erschöpfend ist. Mehr als ein Monatseinkommen (und wir wissen alle, daß sich so etwas praktisch nie ändert) braucht man natürlich nicht, um die Kosten eines Verfahrens zu berechnen.

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Kein Grund gleich ruppig zu werden. Daher frage ich ja…
Aber da man da ja auch den Anwalt beauftragen kann muss ja ne gewisse Verbindlichkeit da sein…

Wenn du einen Anwalt beauftragen willst, solltest du vorher mit ihm telefonieren und dir die ungefähren Kosten nennen lassen. Das stimmt dann zwar nicht ganz genau, gibt dir aber eine grobe Einschätzung auf die zu erwartenden Kosten in deinem konkreten Fall.

Es gilt im Übrigen, dass man erst heiraten sollte, wenn man das Geld für die Scheidung angespart hat. :slight_smile:

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Die Kosten können im Einzelfall durchaus abweichen, weil hier und da - auch bei einvernehmlicher Scheidung - natürlich Dinge anfallen können, die in einem anderen Fall nicht zu berücksichtigen sind. Es gibt diverse Rechner im Internet, die mehr oder weniger dieser Dinge zusätzlich zum Monatseinkommen berücksichtigen. Ich mache mir jetzt nicht die Mühe, die alle dahingehend zu prüfen, welcher mir am besten gefällt, weil er am detailliertesten ist (und damit ggf. schon wieder den Laien überfordert). Es wurden ja mehrere Rechner hier genannt. Wenn man sich die mal ansieht, dann sollte man zu einer ganz guten Abschätzung für den eigenen Fall kommen. Auch den Euro genau kann das aber nicht mal ein Anwalt im Vorfeld genau bestimmen.

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Wie bereits beschrieben schwanken die Kosten natürlich, je nach Einkommen und Situation.

Ich hoffe es ist OK, wenn ich hier eine Art Werbung schreibe, ich werde dafür nicht bezahlt. Es ist mehr eine Empfehlung.

Wir haben uns 2014 getrennt und scheiden lassen. Da keine Kinder, kein Eigentum oder ähnliches war es recht einfach. Wir haben das ganze über ischeidung. de gemacht.
Klingt komisch, aber hat super funktioniert.

Wir haben eine Abfrage erhalten für die notwendigen Daten (per Mail). Dort alles ausgefüllt und zurück geschickt. Die Leute von da haben alles bearbeitet, sodass wir am Ende nur noch den Gerichtstermin hatten und alles war erledigt.

Das ganze war deutlich günstiger als hätten wir es hier gemacht.
Am Ende stimmten Kostenvoranschlag und auch Rechnung zu 100% überein.

Ich würde jetzt sagen, ich würde es jederzeit wieder so machen, aber das will ich hoffentlich nicht mehr müssen :wink:

[Werbelink unklickbar gemacht vom www Team]

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Vielen Dank! Den finde ich tatsächlich am einfachsten und übersichtlichsten :slight_smile:

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die vielen und ausführlichen Antworten. Ich habe mir alle Seiten angeschaut und fand wirklich alle sehr informativ :slight_smile:

Der Kostenrechner von Hannah war für mich tatsächlich der, der für mich am übersichtlichsten und einfach zu bedienen war, vielen Dank!

Aber auch alle anderen Tipps und Hinweise waren super, ich werde mich auf dieser Grundlage jetzt auf jeden Fall noch weiter informieren.

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