Hallo Ihr Lieben,
nehmen wir mal an X sagt dem neuen Arbeitgeber er habe bei y zum 1.4. gekündigt. Tatsächlich aber wurde er zum 15.3. gekündigt. Kriegt der neue das raus durch die Steuerkarte oder die Sozialversicherung?
Danke im Voraus für qualifizierte Antworten.
Alles Gute für Euch.
joy
Wenn er partout will, kriegt er alles raus
Servus,
Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr; von der Lohnsteuerbescheinigung und von der Entgeltmeldung nach DEÜV bekommt der neue Arbeitgeber nichts mit.
Es ist allerdings nicht so, dass er dort nicht anrufen dürfte; und auch nicht so, dass er von dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis von dort nicht verlangen dürfte.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Wenn der neue Arbeitgeber das wissen möchte dann bekommt er das auch heraus und dann hat X schlechte Karten . Wie er das herausbekommt , dazu gibt es etliche Möglichkeiten .
viele Grüße noro
Hallo, danke schonmal. Wie ist es denn wenn x eine Kündigung bekommen hat aber die Frage ob diese zulässig war zunächst geklärt werden muss?
Wie soll Y denn ordnungsgemäß antworten wenn er selbst noch nichts genaues weiss? Um sich zu rechtfertigen müsste Y beim Vorstellungsgespräch die ganze Geschichte erzählen. Das macht aber auch keinen schlanken Fuss… ???
Wie löst man das am besten?
Danke euch.
Servus,
Wie löst man das am besten?
mit sparsamen Angaben - nicht mehr als das, was ggf. gefragt wird -, die möglichst neutral sind: Die Einzelheiten von der Kabbelei gehen keinen Dritten was an, und wenn man sie niemandem auf die Nase bindet, zeigt man damit auch, dass man die Klappe halten kann.
Wenn z.B. Kündigungsschutzklage anhängig ist, ist es nicht gelogen, wenn man die eigene Auffassung von der Sache wiedergibt, z.B. „Der aktuelle Vertrag endet am 30.04.“ Und wenn dann ein seltsames Gesicht auf der anderen Seite kommt (hat der Mann dort angerufen?), kann man allemal noch ergänzen: „Über die Einzelheiten einigen wir uns noch.“
Schöne Grüße
MM