Zur Erklärung: Ich hatte einen „Auspark-Unfall“ - der Unfallgegner und ich sind auf einem Parkplatz rückwärts gegeneinander gefahren. Aufgrund der unterschiedlichen Schilderungen, gab es ein Ermittlungsverfahren der Polizei. Dieses Verfahren wurde eingestellt, mit dem Abschluss, das kein Alleinschuldiger festgestellt werden konnte.
MEINE Versicherung, hat daraufhin eine 50% Schuld meinerseits anerkannt und den Schaden des Unfallgegners mit 50% reguliert. Der Unfallgegner hat das anerkannt, und sein Fahrzeug reparieren lassen, und 50% der Reparatur selber bezahlt.
Die Versicherung des Unfallgegners jedoch, lehnt meine Ansprüche komplett ab. Die Begründung z.B. meine Versicherung hätte den Schaden zu 100% reguliert, ist schlicht nicht wahr. Es gab ein ewiges Hin und Her, aber ohne Ergebnis.
Was kann ich nun tun? Die Schadenshöhe ist ca. 1.200 Euro auf meiner Seite. Einen Anwalt einzuschalten scheue ich bei diesen Kosten, da ich ja dann auch 50% der Anwaltskosten tragen muss.
Bin dankbar für jeden Tip!
Wieso musst du 50% der Anwaltkosten tragen? Wie kommst du darauf?
Was genau hast du denn bisher unternommen, um deinen Anspruch durchzusetzen? Also, ich meine, worin bestand dieses Hin und Her?
Ich habe die Sachlage aus meiner Sicht heraus, auch nach erster Rechtsberatung mit dem ADAC, deutlich gemacht, Fristen gesetzt, zig Telefonate geführt. Das ganze zieht sich schon seit 6 Monaten.
Es war mein Verständnis, dass ich bei geteilter Schuld, sollte ich einen Anwalt einschalten, auch 50% der Kosten zu tragen habe, die durch möglichen Anwalt, Gutachter etc. entstehen.
Tach,
der Anwalt soll sich um die Begleichung der dir zustehenden 50% kümmern, deshalb wird er, wenn diese 50%-Forderung berechtigt ist, zu 100% vom Gegner zu bezahlen sein.
Du möchtest evtl. einen letzten Brief an die Versicherung schicken mit der klaren Ansage, dass du die Forderung in 7 Tagen mit anwaltlicher Hilfe betreiben wirst.
Es ist nicht unüblich, dass Anwälte sich in genau solchen Fällen mit den 50 % ihrer Forderung zufrieden geben und immer noch kein schlechtes Geschäft machen.
Es könnte der Grund sein, dass auf diese Weise so viel mehr Klienten mit solchen Sachen kommen, dass es sich unterm Strich lohnt.
Tatsache ist laut Auskunft eigener Anwalt und Anwalt in Familie, dass das regelmäßig so gehandhabt wird.
Einen oder zwei zu fragen mit dieser Vorinformation kostet ja noch nichts?
PS: Auch Gutachter spielen dieses- legale- Spiel meistens mit, in der Regel hat der Anwalt schon einen, mit dem er zusammen arbeitet.
Wenn ich den ersten Absatz richtig verstanden habe, stimmt er so nicht. Er wird dann- laut Auskunft meines Anwalts- auch nur zu dem durchgesetzten Prozentsatz gezahlt von der Versicherung, macht aber immer noch ein zufrieden stellendes Geschäft, wenn er auf die restlichen x Prozent verzichtet. Er nannte mir sogar den Prozentsatz, ab dem sich das nicht mehr für ihn lohnt, kann mich an die Zahl aber nicht mehr erinnern, es waren unter 50 %.
Restrisiko ist, wenn alles abgeschmettert wird, muss man selber zahlen, für solche Fälle hatte man mir seinerzeit eine Forderung von 50 % angekündigt.
Das kommt ganz darauf an, was Du einklagst, denn die Kosten teilen sich auf nach Obsiegen und Unterliegen. D.h. wenn du hier unsinnigerweise 100% deines Schadens einklagst, dann zu 50% gewinnst, und zu 50% unterliegst, trägst du 50% der Kosten des ganzen Spaßes. Klagst Du sinnigerweise nur 50% deines Schadens ein, gewinnst dann zu 100% zahlt der Gegner alle Kosten.
So die offizielle Regelung nach Gesetz. Das es Anwälte gibt, die aus Gründen der Gebührenoptimierung für sich andere Varianten anbieten, ist zutreffend, allerdings in der hier in anderer Antwort angedeuteten Konsequenz nicht ganz richtig. Denn man hat ja nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die des Gegners, und die eines Gutachters und eines Gerichts. Und die spielen bei solchen Spielchen eben nicht mit. D.h. wenn man 100% einklagt und mit dem eigenen Anwalt einen Deal diesbezüglich hat, hat man trotzdem noch 50% der Kosten aller übrigen Mitspieler zu tragen, wenn man dann nur zu 50% obsiegt.
Taktisch wird man natürlich in so einem Fall nicht nur 50% einklagen, sondern etwas mehr, damit Verhandlungsmasse für einen Vergleich gegeben ist. Die Mehrkosten hierfür kann man aber in Grenzen halten, wenn man zusieht mit der Forderung knapp unter der Grenze der nächsten Gebührenstufe zu bleiben.
Ansonsten kann man natürlich im Rahmen eines Vergleichs aushandeln, dass jeder seine eigenen Kosten trägt. Dann holt man beim Deal mit dem eigenen Anwalt etwas mehr raus, weil dann die Mehrkosten für den gegnerischen Anwalt nicht anfallen.
Wende Dich doch erst einmal hierhin:
https://www.versicherungsombudsmann.de/
Aber verstanden habe ich den Fall nicht.
Mir ist völlig unklar wie die eine VS sagen kann „Schaden wäre bereits zu 100 % bezahlt“. Was soll das denn bedeuten ?
Ist das etwa deine VK-Versicherung, die deinen Schaden bezahlt hat ?
MfG
duck313
Wenn der Anwalt die zustehenden 50%, etwa 5000€, einfordert und der Richter sich dieser Forderung anschließt, dann werden einem von den eingeklagten 5000€ eben diese 5000€ zugesprochen.
Die Quote ist dann 100%.
Würde der Anwalt die 50:50 Verteilung anfechten, etwa weil er denkt, der eine Autofahrer habe eine weit überwiegende Schuld am Unfall, dann klagt er eben auf volle 10.000€. Wenn jetzt der Richter sagt: Nenene, da machen wir eine 50:50 Aufteilung, DANN erst haben wir einen TEILerfolg der Klage und auch nur eine TEILübernahme der Anwaltskosten.