Hallo,
ich wurde vor einem Monat geblitzt… Ich dachte, der Brief dafür kommt ca. innerhalb eines Monats. Aber nächste Woche fahre ich in den Urlaub und ich habe immer noch kein Brief bekommen. Jetzt habe ich Angst, dass er in der Zeit kommt, wo ich weg bin und den nicht bezahlen kann. Kommt dann noch mal eine Mahnung oder wird das Bußgeld noch höher? Oder kann ich dann sagen, ich konnte nicht bezahlen, weil ich nicht da war und den Brief dementsprechend nicht erhalten habe? Oder habe ich genug Zeit zum Bezahlen? Weiß jemand eine Antwort auf all diese Fragen? Danke!
Oh Mann, ganz ruhig! Wie lange wirst du denn im Urlaub sein? Denn du hast 2 Wochen Zeit für einen Widerruf und nochmal 2 Wochen für die Bezahlung. Wirst du 4 Wochen im Urlaub sein? Naja, also die Zustellungszeit variiert natürlich. Behörden sind ja immer langsam. Vielleicht kriegst du ja gar nichts mehr Mach dich nicht verrückt! Aber hier bussgeldkataloge.de/bussgeldbescheid-urlaub/ findest du alle Infos, was du machen kann, wenn du wirklich innerhalb der Frist nicht zahlen kannst. Man kann da so einen Antrag stellen. Als Beweis dass du weg warst, reichen deine Flugtickets oder Hotelbuchung oder womit auch immer du weg bist. Ist dann uwar nerviger Papierkram, aber lässt sich bestimmt alles regeln. Bist bestimmt nicht der erste, der den Brief nicht sofort bezahlen kann…
was ist das?
meinst du den Einspruch?
Wie jetzt? wenn Einspruch, dann nix zahlen - nur zahlen, wenn kein Einspruch…
Hallo,
hast du schon eine Anhörung bekommen?
Warst du mehr als 20 km/h zu schnell? wenn nein, könnte es noch im Bereich der Verwarnung liegen.
Da hast du nach Erhalt eine Woche Zeit zu zahlen, sonst kommt ein Bußgeldbescheid. Hier solltest du eine Person deines Vertrauens bitten, die Post zu öffnen und die Verwarnung zu zahlen. Du kannst natürlich, wenn du das nicht möchtest, bei der Behörde nach dem Urlaub anfragen, wegen der Frist, aber da hat man keinen Rechtsanspruch drauf.
Falls ein BG kommt dauert es nach Zustellung zwei Wochen, bis der rechtskräftig wird. Wenn man genau in der Zeit in Urlaub ist kann man direkt nach dem Urlaub einen „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen“. Damit wäre die Rechtskraft erst mal aufgehoben.
Für die Zahlung (also wenn man keinen Einspruch einlegen möchte) hat man nach Rechtskraft nochmal zwei wochen Zeit.
Also: alles kein Problem (bei normalem Urlaub)
Bei längerer Abwesenheit muss man jemanden beauftragen, sich um die Behördenpost zu kümmern
Gruß
HaWeThie
Hi @ernstmann,
genau für solche Fälle gibt es von der DHL den Service E-Postscan:
Zitat aus der Seite:
„E-POSTSCAN ist die digitale Ergänzung zu Ihrem Briefkasten. Ihre scanbare Post wird digitalisiert und Ihnen werktäglich per E-POSTBRIEF zugesendet. Alle Originale werden sorgsam für Sie verwahrt und anschließend an Ihre Adresse, alternativ an eine Packstation oder an eine andere Anschrift ausgeliefert. Nicht scannbare Post, wie zum Beispiel Kataloge, wird direkt an Ihre Empfängeradresse gesendet.
Wichtige Post erreicht Sie damit an Ihrem Aufenthaltsort schnell und zuverlässig.“
Schöne Grüße
Stefanie
(die während ihres Urlaubs den Lagerservice der Post nutzt)
Danke für die Antworten, haben mir wirklich sehr geholfen