Was meint Ihr, wer hat mehr Schuld?

Moin,

Hier hast du etwas falsch verstanden. Denn wenn er sich nicht
einweisen lässt, obwohl er dazu verpflichtet war, verhält er
sich selbst rechtswidrig. Was du beschreibst ist keine Frage
des Vertrauensgrundsatzes, sondern des
Rechtswidrigkeitszusammenhanges (Schutzzweck der Norm). Diese
Vorschrift soll also auch vor typischen Regelverstößen anderer
schützen. Das ist etwas anderes als der Vertrauensgrundsatz.

Nun, ich gestehe dass ich das auch nicht so ganz verstanden habe warum sich der aus dem Grundstück Fahrende hätte einweisen lassen müssen, denn er fuhr ja vorwärts aus der Ausfahrt. Meines Wissens nach gibt es keine Vorschrift sich dabei einweisen zu lassen.
Aber einen konkretere Schilderung des Falles konnte ich nicht auftreiben.

Gruss Jakob

Moin,

Denn wenn ich einer Gefahrensituation
ausweiche, dann fahre ich vielleicht keinem hinten drauf,
nötige aber vielleicht einen anderen Verkehrsteilnehmer zum
Bremsen, habe also gleichzeitig §1 beachtet (nicht hinten
drauf gebrummt) und auch gegen §1 verstossen (jemand anderen
zur Bremsung genötigt).

Ehrlich gesagt, ich schätze ja normalerweise deine Postings.
Aber bei sowas kann ich nur den Kopf schütteln. Es mag
Auslegungsstreitigkeiten oder Interpretationsspielräume geben,
aber sich gleichzeitig rechtskonform und rechtswidrig zu
verhalten ist ausgeschlossen. Sowas gibts nicht.

Grundsätzlich bin ich da ja ganz bei Dir, aber wie siehst Du denn dann den theoretischen Fall?
Oder müsste man das in zwei Teile teilen? Also erst rechtskonform verhalten und erst im nächsten Zug rechtswidrig?
Ich weiss, gerade §1 ist eigentlich ein blödes Beispiel.
Bei genauerem Nachdenken wäre der erste Teil rechtskonform, ich hätte dann durch das Ausweichen den Unfall vermieden. Durch das Ausweichen war der zweite Teil aber unvermeidbar, hätte damit also nicht gegen §1 verstossen?
Ich will das jetzt auch nicht unbedingt en Detail ausdiskutieren, aber ich finde es eben interessant.

Gruss Jakob

Hallo!

Ja da wäre der ganze Fall natürlich interessant…

Gruß
Tom

Hallo!

Solche Dinge sind in manchen Konstellationen auch immer etwas schwierig und haben Interpretationsspielraum. Deswegen werden solche Fälle fast immer irgendwie verglichen, jedenfalls bei uns hier im Sprengel…

Damit man das weiß, wie das im konkreten Fall ist, müsste man einfach noch mehr wissen. Also Sichtverhältnisse, was hat was wie verstellt, wie schnell war jeder unterwegs usw. Gerade die Fahrgeschwindigkeit hat ja meistens eine erhebliche Bedeutung für die Verschuldensfrage. Gerade der Fall, dass derjenige, der Vorrang hat, gleichzeitig zu schnell unterwegs ist (weil er etwa nicht auf Sicht fährt oder nicht auf Gefahrensicht trotz erkennbarer Gefahr fährt), tritt ja in der Praxis sehr häufig auf.

Gruß
Tom