Hallo,
ich möchte ein Grundstück verkaufen und demnächst steht die notarielle Beurkundung an.
Was muss ich dem Käufer verpflichtend über dieses Grundstück mitteilen?
Vor ca. 5 Jahren hat ein Energieversorger eine Niederspannungsleitung (NS) zur Versorgung eines anderen Grundstückes mit Strom über mein Grundstück gelegt. Da es bis jetzt nur landwirtschaftlich genutzt wurde, war mir das egal.
Bin ich verpflichtet dies dem Käufer mitzuteilen? Wenn ja, warum?
Danke, Thomas
Hallo,
der Notar wird auch dafür bezahlt, um dir solche Fragen
zu beantworten.
Aber unabhängig davon:
Kauft der Käufer das Grundstück unbesehen oder ist die Leitung unsichtbar?
Gruß
Christa
Die Leitung wurde vom Netzbetreiber in 80 cm Tiefe verlegt und geht über das gesamte Grundstück.
Man würde das nur anhand von Schachtscheinen feststellen, da es sonst nirgendwo dokumentiert ist.
Ach so, ich dachte, es ist etwas Oberirdisches.
Und ist dazu nichts im Grundbuch eingetragen, so etwas wie Leitungsrecht o. ä.? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Wie gesagt, im Zweifelsfall den Notar fragen.
Hallo,
ich denke, dass muss der Käufer wissen. Angenommen, der möchte dort Fischteiche anlegen (oder sontige Erdarbeiten ausführen) und baggert munter drauf los. Auch eine Bepflanzung mit Bäumen könnte im Leitungsbereich problematisch werden.
Grundsätzlich muss man meines Wissens alle bekannten Nachteile oder Nutzungseinschränkungen einer Immobilie vor dem Verkauf erwähnen.
Gruß,
Paran
Hallo,
Der Käufer übernimmt das Grundstück von Grundsatz her mit allen Rechten und Pflichten. Also muss er diese auch wissen.
Wichtige Sachen sind im Grundbuch verzeichnet, darauf stösst der Notar sowieso. Darüber hinaus gibt es aber beispielsweise noch Baulasten und anderes. Das können auch privatrechtliche Vereinbarungen sein, beispielsweise Pachtverträge.
Bei den Versorgern könnte es Sonderregelungen für die Leitungsrechte geben, denn ein solches besteht bei deinem Grundstück- Was ist seinerzeit mit wem verhandelt worden? Das muss der Erwerber wissen. Hast Du eine Entschädigung für die Leitung bekommen? Ein Teil davon würde dem Käufer zustehen.
Schlecht kann es für Dich aussehen, wenn im Kaufvertrag steht, dass es keine weiteren Beeinträchtigungen gibt, Du das zusicherst und dann irgendwas rauskommt. Rede offen mit dem Notar, er wird sich darum kümmern.
Gruss
Jörg Zabel
Jetzt mal vom Juristen ganz unjuristisch die Gegenfrage: „Warum nicht?“
Du befürchtest, dass der Käufer sonst abspringen könnte/nur einen geringeren Kaufpreis zahlen würde? Würdest Du dies als Käufer nicht genau so sehen? Was würdest Du machen, wenn man Dich als Käufer so über den Tisch ziehen würde, und es dann raus kommt?
Du bist auf dem Weg, Dich in das Land der Schmerzen zu begeben. Und dies vollkommen unnötig. Was Du hier vorhast wird juristisch schlechtestenfalls als arglistige Täuschung betrachtet werden und kann dann recht hässliche und teure Konsequenzen haben. Die Leitung kann Einschränkungen/Kostenfolgen (für eine Umverlegung) in Bezug auf die angestrebte Nutzung des Grundstücks haben und somit wertbestimmend sein. Also sprich das Thema offen an, auch wenn es nicht im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis (welches oftmals ohne konkreten Anlass auch von den Notaren nicht eingesehen wird) eingetragen ist und komme dann entweder zu einem Vertrag, der Dich auch die nächsten Jahre noch gut schlafen lässt, oder akzeptiere, dass Du Dir einen anderen Käufer suchen musst. Da eine Umverlegung aber regelmäßig kein großes Thema ist, sollte die Geschichte eigentlich durch ein paar Euro Abschlag auf den Preis machbar sein.