Ich habe über das Internet ein neuwertiges Autoradio von Privat ersteigert, der wert des Radios beläuft sich auf ca. 80,00 Euro. Ich hatte Glück und konnte es für 20,00 Euro bekommen. Der Verkäufer hat das Radio sehr Gut verpackt verschickt, Bei mir kam das Radio Total beschädigt (oben und unten eingedrückt die Hülle von dem Bedienfeld gebrochen, was nicht durch runterfallen passieren kann) und mit dem Vermerk der Versandfirma das Paket wurde beschädigt und neu verpackt an. In einem Karton der wesentlich größer war und ohne einer Auspolsterung, daß das Radio im Karton rumfliegen konnte.
Nun werde ich das Glück nicht 2 mal haben so ein Autoradio für 20,00 Euro zu bekommen, muss die Versandfirma den nun Wiederbeschaffungswert ersetzen oder nicht ?
Für eure Meinung währe ich sehr Dankbar.
Woher weißt du, wie der VK das Radio verpackt hat?. Es wurde doch von der Versandfirma neu verpackt. (Was an sich schon merkwürdig ist). Wichtig wäre auch zu wissen, ob es sich um ein versichertes Paket/Päckchen handelt. Da gibt es von Logistiker zu Logistiker Unterschiede. Sollte es versichert gewesen sein, sehe ich eigentlich kein Problem die Versandfirma in Haftung zu nehmen. Der VK wird das Paket/Päckchen kaum zerdeppert abgegeben haben. Also ist der Schaden wohl auf dem Transportweg entstanden.
Ich stehe mit dem Verkäufer Telefonisch und per E-Mail in Kontakt weil ich im den Schaden mitgeteilt habe und er hat mir beschrieben wie es verpackt war und ich kann in glauben weil Teile von seiner Beschreibung des Verpackungsmaterial in dem neu verpackten Paket vorhanden waren. Es handelt sich um ein Versichertes Paket von Hermes. Der Schaden ist ohne Zweifel auf dem Transport entstanden, sonst hätten sie es ja nicht umpacken brauchen. Was mir noch merkwürdig erscheint daß nur der Inhalt neu verpackt wurde und nicht das beschädigte Paket mit enthalten war. ( Bei DHL kenne ich das so, daß die das beschädigte Paket in einen Größeren Karton packen.) Interessant wäre aber ob die Versandfirma den Wiederbeschaffungswert ersetzen muss da es ja ein Schnäppchen in einer Internet Auktion war.
Der Verkäufer steht mit Hermes in Verhandlung.
Den Wiederbeschaffungswert (du meinst doch die 80 Euro?) wirst du wohl irgendwie belegen, oder zumindest glaubhaft, machen müssen. Ansonsten wirst wohl leider mit dem Kaufpreis abgespeist werden. Denn den kannst wohl mit Sicherheit belegen. (Kontoauszug etc.) Klar könnte man ein riesen Fass aufmachen, aber ist das bei einer noch überschaubaren Summe angebracht?
Ja wird wohl so ausgehen, ich habe sowieso keinen Einfluss.
Kann eh nur der Verkäufer reklamieren.
War schon nicht so gut, daß er das er die Internet Auktion erwähnt hat.
Ich hätte halt geschrieben es war ein Geschenk an einen Bekannten und so weit ich weiß hat er die Original Rechnung noch. Die hätte ich mit geschickt.
Naja sei es wie es ist.
Ich danke dir für deine Teilnahme und Antworten, werde noch kurze Info geben wie es ausgegangen ist.
Dann ist das aber saudumm gelaufen. Warum hat der Depp denn die Auktion erwähnt? Aber warum bist du der Meinung nur der VK kann reklamieren? Du bist doch schließlich Geschädigter. Ok, er ist Auftraggeber, aber trotzdem. Bin mir hier aber nicht ganz sicher.
steht so in der AGB
Ok, wieder was gelernt.