Was muss eine putzfrau im altenheim alles putzen

Ich arbeite in einen Altenheim als putzfrau, jetzt müssen wir zusätzlich unsere putzmops und lappen waschen und zusammenlegen und seit märz noch die betten und nachtkästchen der bewohner mit putzen,irgenwas bleibt auf der strecke wenn wir soviel noch zusätzlich arbeiten müssen kann mir jemand sagen was eine putzfrau im altenheim wirklich zu putzen hat und was die hauswirtschaftsleitung uns noch alles anschaffen kann? würde mich über euere antworten sehr freuen vielen dank im vorraus

Ich verstehe die Mail generell richtig. Auch wenn die Antwort nicht in Ihrem Sinne ausfallen wird. Generell gibt es KEINE offizielle Stellenbschreibung für Reinigungskräfte in einem Altenheim! Sie ist von Unternehmen zu UNrternehmen anders. Viele Altenheime haben eine externe Reinigungsfirma. Da ist es ganz klar geregelt, weil das Heim nur die vertraglichen Leistungen bezahlt. Sollten sie bei einer solchen Firma arbeiten, so gehen sie zum Heimleiter und Fragen Ihn nach dem Leistungskatalog den seine Einrichtung/Unternhemen mit dem Reinigungsunternehmen erstellt hat. Der Reinigungsumfang sollte mindestens die Reinigung der Zimmer, der darin befindlichen Möbel, Bilderrahmen der Bewohner, der Fensterbänke (müssen abgeräumt sein) Türen, Türrahmen, Badezimmer, Toiletten, Fussböden, entleeren von Abfalleimern, Bett Kopf- und Fussende sowie das Fahrgestell und das Gestänge unter dem Bett beinhalten. Ferner die Lampen von aussen und innen (Fliegen, Motten etc) nach vorheriger Entfernung der Abdeckung durch den Hausmeister. Im Prinzip kann die Hauswirtschaftsleitung alles delegieren. Zunächst einmal abhängig ob es zeitlich zu schaffen ist oder nicht. Sie haben die Möglichkeit einen Tätigkeitskatalog z.B. für den Zeitraum von 1 Monat zu erstellen. Darin enthalten soll sein: Wochentag, Datum, Tätigkeit, Dauer der Tätigkeit von 8.00 bis 9.00 und einmal Minutenwert 60 Minuten. Wie oft diese Tätigkeit verrichtet wird, täglich oder 2x wöchentlich einmal im Monat etc. Zum Schluss die Minutenwerte addieren und auf die Arbeitsvertraglich Stundenzahl umrechnen. Diese Tabelle sollten nach Möglichkeit alle Kolleginnen durchführen. Danach mit der Hauswirtschaftsleitung reden. Entweder sagt sie, das alles im grünen Bereich ist oder sie wird die Stundenzahl einzelner Mitarbeiter erhöhen oder mehr Leute einstellen.
Diese Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wie schon erwähnt bestimmt jedes Heim individuell den Reinigungsumfang und das Reinigungsintervall für seine Einrichtung
M.f.G.R, Waleczek

Der Job als Reinigungskraft in einer senioreneinrichtung ist kein Zuckerschlecken. Wenn das Haus sich noch eine HWL leisten kann legt diese den Reinigungsplan fest, ansonsten die Einrichtungsleitung. Für Altenheime gibt es keine feste Vorschrift, was und wie gereinigt werden muss. Im juristischen Zweifelsfall wird aber die Richtlinie Krankenhaus des RKI als naheliegendste Vorschrift zur Anwendung kommen. Besonders dann wenn es um infektiöse Bereiche geht.

Meine Erfahrungen sind jene, dass sich Reinigungskräfte aus Einrichtungen in denen über Jahre hinweg die Zeit stehen geblieben ist und noch gereinigt wird wie vor 20 Jahren, nach Hausfrauenart, am ehesten über Überlastung beschweren.

Reinigungskräfte die für einen professionellen Gebäudereiniger arbeiten und in Altenheimen eingesetzt sind bekommen einen bestimmten Bereich zugeteilt, welchen sie in einer bestimmten Zeit zu reinigen haben. Das ist dann an der Grenze des Machbaren aber es geht.

Die Leistungen werden in m²/h berechnet, ähnlich wie man mit dem Auto km/h fährt. Sanitärbereiche rechnet man mit 70-90m²/h, Bewohnerzimmer mit 170 bis 220m²/h dabei sind beispielsweise Nachtschränke von außen jedoch nicht von innen zu reinigen und Oberflächen nur dann wenn diese durch das Pflegepersonal freigeräumt sind.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Hallo,
ja, als Putzfrau bist Du im untersten Gleid, da kannst Du keine Ansprüche stellen und Dir wünschen, was Du putzen möchtest. Das und alles was die HWL anschafft, ist Deine Arbeit. Die Pflegekräfte müssen entlastet werden, denn die sind teurer, als Du (in der Regel). Also nix wie ran …
Gruß Fritz

Das kommt immer darauf an, wie die Stelle definiert ist.
Wenn Du direkt beim Heim angestellt bist, dann muss das in der Stellenbeschreibung festgelegt sein. Betriebsrat ist dann auch Ansprechpartner. Wenns keinen gibt: gründet einen!
Wenn Du bei einem Reinigungsunternehmen arbeitest, das im Altenheim die Dientleistung „Reinigung“ verkauft, gibt es einen Dienstleistungsvertrag, wo das drin festgeschrieben ist.

Auf jeden Fall müsst Ihr selbst aktiv werden, Euch zu informieren, auch in Zusammenarbeit mit wie gesagt Betriebsrat, Hilfe Gewerkschaft und/ oder PErsonalabteilung.

Sehr geehrte® „putzzwerg“,

leider ist aus technischen Gründen meine Antwort untergegangen, wie man mir soeben mitteilte.

Ich kann ihnen aber leider die Frage auch nicht beantworten, weil dies von ihrem Vertag und der dazugehörigen Stellenbeschreibung abhängig ist.

Wenn in ihrem Vertrag steht, dass sie nach Weisung der Hauswirtschaftsleitung (HWL) arbeiten müssen, dann ist dies leider verbindlich.

Lesen sie ihre Stellenbeschreibung durch - falls sie keine haben, lassen sie sich eine geben. Sie können aber auch die HWL fagen, wo ihre zu erbringenden Leistungen definiert sind.

Sorry, dass ich ihnen nicht mehr helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

René Marcel Sernow

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