Was muß ich bei Auszahlung meines BHW Bausparers?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen zuteilungsreifen BHW Bausparvertrag mit einer angesparten Summe von 19.000€.
Eigentlich wollte ich den noch einige Zeit besparen, doch nun bin ich in finanzielle Not geraten und benötige dringend 5000€.
Sollte ich mir den Bausparer vollständig auszahlen lassen oder besteht auch die Möglichkeit einer sofortigen Teilauszahlung?

Mit welchem Verlust muß ich rechnen wenn ich mir die Gesamtsumme sofort und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auszahlen lasse ?

Welche Nachteile hat eine sofortige Teilauszahlung ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,
bei der Frage ist es wichtid zu wissen, wie alt der Vertrag ist znd um welchen Tarif es sich handelt. Alte BHW-Verträge haben eine Verzinsung, die man heute nicht mehr bekommen kann. Da kann es sinnvoll sein, ggf. sogar gegen Vorfälligkeitsentschädigung (die ist auch nicht extrem hoch) eine Teilauszahlung des Guthabens durchzuführen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
www.hr-finance.de

Hallo,

ohne weitere Informationen ist es schwierig, einen Rat zu geben.
Bei 19.000 Euro Guthaben gehe ich mal davon aus, dass der Vertrag schon älter ist und somit vielleicht noch einen guten Guthabenzins hat? Dann wäre es aus meiner Sicht am sinnvollsten, den Vertrag so zu teilen, dass die benötigte Summe ausgezahlt wird und der Rest als zweiter Verrtrag weiter gute Zinsen abwirft.

Ich würde mich dazu beraten lassen, allerdings unabhängig von der BHW.

Viel Erfolg wünscht

Uli.

Hallo,

wenn man einen Zuteilungsreifen Bausparvertrag hat, der sich unter Umständen akutell gut verzinst. So müsste man diesen in 2 Bausparverträge aufteilen können. Einen mit einer Bausparsumme von 5000 Euro, voll angespart und einen mit der Restbausparsumme. Hier darauf achten, dass die Zuteilungsreife nicht verloren geht, weil das Guthaben im Restbausparvertrag zu gering ist. Dann lieber etwas mehr Bausparsumme herausteilen.

Wenn man nun den geteilten Vertrag schnellst möglich zuteilen lässt, dürfte man am wenigsten verlieren. Ggfs. rechnet sich sogar eine Zwischenfinanzierung gegen das Guthaben.

Bei Kündigung wird in der Regel pro Monat ein %-Satz vom Guthaben abgezogen und es könnte die Wohnungsbauprämie verloren gehen.

Also muss man klären, wie hoch die aktuelle Verzinsung ist. Was die Zwischenfinanzierung kostet. Wieviel Kosten bei einer Teilkündigung entstehen. Und dann die günstigste Version wählen.

Vg

Liebe/r Matze50,

das geht doch viel einfacher:
geh zu Deiner Bank und lass Dir diese 5.000,-- EUR als Kredit sofort geben. Im Gegenzug tritts Du als Sicherheit den Betrag aus dem Bausparvertrag an die Bank ab und nimmst die Zuteilung des Bausparvertrages gegenüber BHW an.
Damit bekommt die Bank bei Zuteilung (nach Wartefrist, in dieser Zeit zahlst Du eben Zinsen an die Bank) ihr Geld und Du hast es sofort.

Knackpunkt ist, ob Du das Geld „wohnungswirtschaftlich“ verwendest. Wenn nein und der Vertrag ist noch innerhalb der Sperrfrist, dann sind bausparrelevante Zuschüsse von Dritten (z.B. Wohnungsbauprämien, Steuervorteile) zurückzuführen.
Sprich darüber mit Deinem Bausapr- oder Bankberater (aber pass auf, dass er nicht gleich einen neuen Vertrag andrehen will).

Gruss
Walter

Hallo,
der Vertrag ist vom 09.02.2005 und der Tarif ist D maXX 4.25 !!

Ohne genaue Daten schwer zu sagen; aber wenn möglich Teilbausparvertrag!in 14000 und 5000 machen (Keine Teilung) und den teil mit 5000 € auszahlen lassen.
Ohne Daten und Verlauf, Prämienangaben VWL und so weiter ohne Gewähr!!!

Hallo,

wenn es sich um einen Alttarif handelt, ist der Guthabenzins sicher nicht unter 1 %. Da es für Geldanlagen momentan auf Sparkonten eher weniger gibt, ist es ratsam hier eine Teilung des Bausparkontos vorzunehmen und sich 5.000 Euro auszahlen zu lassen. (Flexible Teilung). Der Rest wird dann weiterverzinst. bzw. bleibt weiterhin ein Bausparanspruch für die verbleibende Teilsumme erhalten.
Alle Bausparkassen haben bei einer Kündigung gewisse Fristen. (3 - 6 Monate)

Es ist aber vor einer Kündigung zu prüfen, ob es möglich ist, eine Zuteilung herbeizuführen um hier kurzfristig an das Geld zu kommen ohne eine langwierige Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Das können Sie über die Servic Hotline der BHW klären lassen.

Andernfalls ist bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und sofortigem Geldbedarf ein Kündigungsdiskont zu bezahlen der in der Regel ca. 2,5 % - 3,0 % des gekündigten Guthaben entspricht.

Hallo,
folgende Vorfälligkeitsregelung gilt beim BHW:
Zeitpunkt der Rückzahlung
Bei Bausparverträgen mit einem Guthaben bis 1.500 EUR wird das Bausparguthaben
unverzüglich nach Kündigung zurückgezahlt. Für Bausparverträge
mit einem Guthaben über 1.500 EUR erfolgt die Rückzahlung gemäß den
Bausparbedingungen (D maXX und D plus: §15 ABB; andere Dispo-Varianten:
§ 9 ABB) frühestens 6 Monate nach Eingang der Kündigung. Bei einer
vorzeitigen Rückzahlung wird ein Vorfälligkeitsdiskont von 0,5 % pro angefangenem
Monat erhoben (siehe Berechnungsbeispiel).
Zum Vorfälligkeitsdiskont
Der Vorfälligkeitsdiskont beträgt 0,5% pro angefangenem Monat bei
Rückzahlungen über 1.500 EUR innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des
ersten Rückzahlungsauftrags.
Beispiel: Eingang des Rückzahlungsauftrags am 02.05.2004:
Auszahlung Diskont
02.05. – 31.05. 3,0%
01.06. – 30.06. 2,5%
01.07. – 31.07. 2,0%
01.08. – 31.08. 1,5%
01.09. – 30.09. 1,0%
01.10. – 31.10. 0,5%
ab 01.11. kein Diskont*

Mfg
F.-W: Hollmann-Raabe

Hallo,
der Vertrag ist vom 09.02.2005 und der Tarif ist D maXX 4.25
!!

Hallo Matze50,

diese Frage lässt sich ohne Kenntnis der zum Vertrag/Tarif gehörenden Bedingungen nicht beantworten. Sie sollten diese beim Abschluss des Vertrags ausgehändigt bekommen haben.

In den Bedingungen sind die Themen „sofortige Kündigung“ und „Teilung“ oder „Teilauszahlung“ geregelt und auch Hinweise auf mögliche Nachteile/Verluste/Abzüge zu finden.

Die Bedingungen sind beiden verschiedenen Bausparkassen unterschiedlich!

Bei meinem Unternehmen werden lt. Vertragsbedingungen bei einer Sofortkündigung 3% des Auszahlungsbetrags einbehalten (reguläre Kdg.frist 6 Monate).
Wenn man den Vertrag vorher teilt, weil man nicht alles kündigen will, kostet die Teilung noch 25 Euro zusätzlich.

Was sagt denn die BHW zu Ihrer Anfrage?

Viele Grüße

Marandsan

Hallo,

in der Regel gibt es beim BHW die sogenannte Dispoauszahlung. Die kostet , bei sofortiger Auszahlung, für die ersten 1500 € 1 %, für den Rest 3 % = 120 €.

Vorsicht jedoch! Sollte der BSV ab 2003 abgeschlossen worden sein, wird der Guthabensbonus flöten gehen.

Am besten deinen zuständigen BHW Berater anrufen. Nummer unter www.bhw.de.
Da ich ebenfalls bei BHW Verkaufsleiter bin, kannst du mir auch deine Bausparnummer senden. Dann kann ich nachsehen und dir das Formblatt zumailen.

Lg vom Chiemsee
Stefan

Nachteile entstehen immer wenn man sich die Summe auszahlen lässt aber die ist so gering das Sie es kaum merken…

leider dauert es sehr lange bis zur Auszahlung und wenn man das Geld sofort braucht entstehen Kosten!!

meine Empfehlung:
sofort kündigen damit Ihnen das Geld ggf. im März/April zur Verfügung steht und dann einen neuen Bausparer abschließen um sich die VWL abzuholen…!!

stehe Ihnen gerne zur Verfügung bei der Auflösung und dem anschließenden Folgevertrag!

melden Sie sich doch bei mir zur weiteren Vorgenehensweise und Angebotserstellung unter [email protected]

MfG Thomas Wolter
0421-43663-43
0171-6815938

Hallo Matze50,

der Bausparvertrag sollte über die Zuteilungsreife hinaus ohnehin nicht bespart werden. Das ist nicht der Sinn dieser Anlageform…

Man kann den Vertrag teilen und das Guthaben i. H. v. 5000 Euro sofort auszahlen lassen. Der Zinsabschlag ist nicht gravierend. Es geht nur um die Zinsen, die der BSK verloren gehen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Das liegt im einstelligen Prozentbereich.

Nach Teilung kannst du den Vertrag weiter besparen. Sprich mit der Bausparkasse. Das ist kein Problem.

Viel Erfolg wünscht

Sue Melle-Rönn

Hallo Matze50

Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Wie es bei der BWH im Detail gehandhabt wird, kann ich leider nicht mit Sicherheit sagen.

In der Regel endet mit der ersten Auszahlung die Sparphase und damit die Verzinsung.

Bei einer Auszahlung (teil oder gesamt) ohne Verwendungsnachweis für wohnwirtschaftliche Zwecke (Renovierung etc.) ist zu beachten, dass evtl. erhaltene Zulagen wie Wohnungsbauprämie zurückzubezahlen sind, wenn die Sperrfrist (i.d.R. 7 Jahre) noch nicht beendet ist.

Eine andere Möglichkeit wäre, je nach Vertragsbedingungen, den Bausparvertrag zu teilen. Beispielsweise bei einer Bausparsumme von 20.000 € wird der Vertrag in 2 Sparvertäge mit 15.000 € und 5.000 € geteilt. Bei einer Auflösung des „kleinen“ Vertrages mit 5.000 € bleiben die 15.000 € bestehen und werden weiter verzinst. Jedoch gilt auch hierbei o.g. Bedingung bei erhaltenen Zulagen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.