Was muss ich bei eigener Kündigung bei der Agentur für Arbeit beachten?

Hallo zusammen!

Ich habe meinen Job gerade gekündigt. Nun muss ich den Fragebogen bei eigener Kündigung ausfüllen und bin mir unsicher beim Ausfüllen der Fragen. Daher wäre ich über eure Meinung sehr dankbar. Bitte verzeiht, wenn es etwas länger wird.

  1. Aus welchen Gründen haben Sie das Beschäftigungsverhältnis beendet?

Das Arbeitsklima war nicht mehr zumutbar. Oft genug wurden Mitarbeiter vom Chef verbal fertiggemacht (dass jemand geheult hat, war keine Seltenheit). Kurz gesagt, mein Chef ist einfach verrückt. Nur ein Beispiel: Die Assistentin vom Chef musste einmal ins Nachbarbüro gehen und einen Handwerker, der da reingegangen ist, sagen, dass er doch bitte das Auto vor seinem Fesnter wegfahren soll, weil er sich nicht mehr konzentrieren kann.

Es wurde hinterm Rücken über Kollegen gelästert, die das dann natürlich trotzdem mitbekommen haben und das Aufgabenpensum war einfach zu hoch. Nur um einen Eindruck zu bekommen: Zum 01.10. wird nun schon die vierte Assistentin des Chefs innerhalb von 13 Monaten eingestellt.

Hinzu kommt, dass der Chef vom Fachwissen nicht mehr auf dem neuestens Stand ist, Meetings vor Dienstleistern o.ä. waren teilweise peinlich, ich hatte das Gefühl, auf der Stelle zu stehen und mich nicht weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus habe ich im Mai 2013 die Nachfolge für eine Kollegin angetreten, die in Mutterschutz ging. Vorher waren wir in dem Team zu zweit. MIr wurde für Mai 2013 eine Volontärin als Unterstützung in meinem Team zugesagt, die aber nicht kam. Sprich, ich habe die Arbeit alleine gemacht, die vorher zwei Leute bewältigt haben. Ich habe den Chef öfters gefragt, wann denn die Volontärin kommt und wurde immer wieder vertröstet.

Das alles hat mich psychisch sehr belastet. Ich hatte Einschlafprobleme, konnte am Wochenende nur an die Arbeit denken, hab manchmal (wenn auch selten) einfach geheult, hatte zu nichts mehr Lust und war einfach fertig.

Ich habe das alles mal einem Allgemeinarzt geschildert. Der hat mich aber nicht krank geschrieben oder so, sondern mir dazu geraten, zu kündigen.

–> Kann ich das so in Kurzform als Begründung angeben?

  1. Haben Sie versucht, diese Gründe zu beseitigen?

Ich habe meinen Chef mehrmals gefragt, wann denn meine Volontärin anfängt, wurde aber immer wieder vertröstet. Habe auch teilweise gesagt, dass ich gerade nciht wei, wie ich alles erledigen soll, mir wurde aber nur gesagt, „ach das hier geht ja schnell, das auch und das auch. Ist doch gar nicht so viel“. Mehr kann ich ja auch nicht tun oder? Aber reicht das als Versuch Und wird mein Chef zu dem Versuch befragt? Er kann ja auch einfach das Gegenteil behaupten.

Wegen der anderen Gründe hatte ich ehrlich gesagt einfach Angst und ich kann ja meinem Chef schlecht sagen, dass er verrückt ist und sein Verhalten ändern soll.

  1. War es möglich, das Beschäftigungsverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beenden und haben Sie dazu einen Versuch unternommen?

Klar hätte ich später kündigen können, aber wie es mir dann kopfmäßig gegangen wäre, ist eine andere Frage. Ja oder nein ankreuzen?

Vielen Dank schon mal für euer Feedback!

Der Idealfall wäre „Eigenkündigung auf ärztliches Anraten“. Hierzu gibt es einen extra Fragebogen beim Arbeitsamt. Dann gibt es kaum Schwierigkeiten. Hier muss aber der Arzt auch dahinterstehen.

Ansonsten Vorfälle schildern, möglichst genau mit Angabe der Häufigkeit der Vorkommnisse. Das sind dann Einzelfallentscheidungen, die zu einer Sperrzeit führen oder nicht. (dagegen kann man aber auch ggf. noch in Widerspruch gehen). Sind wichtige und hinreichende Gründe vorhanden, kommt es nicht zu einer sperrzeit.

Viel Erfolg!

Vielen Dank für deine Antwort Claudia. Was mir noch eingefallen ist: Es gibt im INternet ein Arbeitgeberbewertungsportal, bei dem meine Firma sehr schlecht wegkommt. Meinst du, ich kann ich sowas mit angeben?

Hy

Menschlich kann ich deinen Grund zur Kündigung verstehen. Rechtlich gesehen hast du Falsch gehandelt. Zum einen beschreibst du ein Mobbing das niemals zur Anzeige oder zum Betriebsrat gekommen ist. Sprich es ist nicht Offizielles vorhanden. Zum anderen warst du sehr wahrscheinlich nicht beim Arzt und hast im von deinen „Kopfschmerzen“ durch Mobbing erzählt und daher auch keine Krankmeldung erhalten. Somit hast du nichts in der Hand, rechtlich gesehen um einer Sperrung zu entgehen. Du kannst dies und solltest dies auch so schildern, doch ich glaube kaum das du einer 3monatigen Sperrung entgehen kannst.

LG
Thomas

Hallo,
leider ist es oft so das nur ein ja oder nein auf dem Antrag steht. Auch haben Sie leider kein Psychologe aufgesucht.Das wäre in Ihrem Fall besser gewesen. Es erleichtert alles sehr.
Mein Tipp gehen Sie trotzdem noch zum Psychologen und erklären Sie im Ihr Problem.
Beim Fragebogen machen Sie nicht nur ein Kreuz. .sondern Sie schreiben fast immer ein
zb. Ein nein beim hätte später kündigen können…
Und schreiben klein dahinter.
Weil ich es psychisch nicht mehr geschafft habe.
Diesen Satz und nichts weiter denn die anderen Geschichten interessieren keinen beim Amt.
Sonst gibt es eine Sperre.
Nutzen Sie diesen Satz für alle Fragen die damit zu tun haben.
Hoffe ich konnte helfen.
Alles Gute
Glaub nicht alles

Hallo Thomas, danke für deine Antwort. Beim Arzt war ich, hatte ich ja geschrieben. Hab mit ihm rund 15 Minuten darüber geredet. Er hat mich aus dem Grund nicht krank geschrieben, weil es keine Lösung ist, sondern die Lösung darin besteht, dort wegzugehen. Aber trotzdem muss er es ja in seiner Akte vermerkt haben.

Hintergrund der Fragen der Arbeitsagentur ist die Entscheidung über eine Sperrzeit oder Ruhezeit für das Arbeitslosengeld. Dabei geht es nicht darum, welche Meinung Du zu Deinem Chef hast, sondern ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder ob der Arbeitnehmer durch sein Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.

[Werbelink entfernt vom www Team]

Sei gegrüßt,

Dein Fragetext ist tatsächlich etwas länger. :smile:

Gesagt sei, dass eine Sperrzeit nur dann eintritt, wenn Du Deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hast. Was Du mit Deiner Kündigung defakto getan hast.

Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn zur Eigenkündigung ein wichtiger Grund vorliegt. So wie Du Deinen ExChef beschreibst würde ich den wichtigen Grund vermuten, nur wird der ExChef Deine Aussagen kaum bestätigen. Daher wäre es gut, wenn Du einen Mitarbeiter findest, der Deine Aussagen bestätigt.

Du schreibst, dass Dir Dein Hausarzt zur Kündigung geraten hat. Hier wäre es mgl. dass Dein Arzt eine Bestätigung des Gespräches erstellt und somit der wichtige Grund ohne Anhörung des Arbeitsgebers nachgewiesen werden kann.

Mit freundlichem Gruß
M. Schramm

Würde das bei einem Termin zur Antragsabgabe erwähnen, fall es noch Zweifel für die Agentur gibt.

Es ist immer günstiger für die Antragsabgabe einen termin auszumachen. Da wird der ALGI-Antrag dann gleich bearbeitet und man kann solche Dinge gleich klären. Auf dem Postweg ist das schwieriger. Zudem wird der Antrag zurückgeschickt, wenn iregendetwas fehlt, da dauert es dann auch länger mit dem Geldeingang.

Hallo,

tut mir leid, da kann ich auch nicht helfen. Am besten mit Fam. oder Freunden in Ruhe überlegen und alles ausfüllen. Wichtig ist, dass Du sachlich bleibst. Die Fälle die hier beschrieben werden, sind alle emotional.

Gruß
Crash

Hallo,

schreib deine Begründung doch einfach auf ein Extrablatt wie oben beschrieben. Das ist natürlich problemlos möglich.

Gruß