Was muss ich bei einem privaten Darlehensvertrag mit einem US-Bürger befolgen?

Hallo zusammen. Ein guter Freund will mir aus einer finanziellen Notlage helfen und mir einen zinslosen Kredit gewähren. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich diesen Kredit innerhalb von sechs Jahren zurückzahle. Der Freund befindet sich derzeit in Spanien und hat dort ein Apartment verkauft, daher kann er mir die Kreditsumme ohne Kursverlust in Euro überweisen. Dieser Freund vertraut mir so sehr, dass für ihn nicht einmal ein Darlehensvertrag nötig wäre, doch schon wegen des Finanzamts erschien mir das sehr wichtig. Bei der Ausformulierung des Vertrags ergeben sich drei wesentliche Fragen.

  1. Da mein Freund nur noch eine Woche in Spanien ist: Ist es erforderlich, dass auf beiden Verträgen (je ein Exemplar für mich und für ihn) beide Unterschriften stehen? Ich hatte gelesen, dass eingescannte Unterschriften bei Darlehensverträgen wohl nicht gültig sind, es aber u.U. reicht, wenn jeder einen Vertrag nur mit der Unterschrift des Vertragspartners hat. Ist das so?
  2. Die Rückzahlung des Darlehens wird natürlich in Dollar umgerechnet. Für meinen Freund wäre es sogar in Ordnung, ggf. einen Verlust hinzunehmen, falls der Euro innerhalb der nächsten Jahre noch schwächer werden sollte (wovon er ausgeht). Die Frage ist, wie und ob ich diese Rückzahlung im Vertrag festlege. „Die Raten werden jeweils am X.X. in gleichbleibender Höhe von X EUR überwiesen, unabhängig vom Wechselkurs“?

Vielen Dank für eure / Ihre Hilfe!

Zu klären wäre, welches Recht anzuwenden sein soll, spanisches oder deutsches. Nehmen wir an, es geht nach deutschem Recht und beide Vertragspartner handeln nicht als Unternehmer, dann kommt es nicht auf die Form oder überhaupt das Vorhandensein einer Unterschrift an, sondern darauf, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Es kann sich jedoch als Vorteil erweisen, wenn diese in einem gemeinsam unterzeichneten Dokument enthalten sind, da sich Missverständnisse und Beweisfragen so später besser klären lassen.

Wenn die Fremdkapitalzinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden sollen, kann es sinnvoll sein, alles schriftlich und im Voraus zu vereinbaren (schenkungssteuerliche Implikationen seien mal außen vor). Notwendig wäre eine schriftliche Abfassung aber auch da nur, wenn ein besonderes Näheverhältnis besteht. Aber da das Darlehen ja anscheinend unverzinslich gewährt werden soll, erschließt sich mir nicht ganz, wo die Notwendigkeit hierfür bestehen soll.

Der schriftliche Vertrag sollte dem tatsächlich Vereinbarten entsprechen. Also schreibt man es so auf, wie man es verabredet hat, beispielsweise Rückzahlung in Euro oder Rückzahlung in Dollar bei Umrechnung zum jeweilig tagesaktuellen Kurs (welcher?).