ein Produkt das in einer Werbung beschrieben
wird,ist in wirklichkeit nicht so perfekt,
wie es in wirklichkeit ist.so,was muss ich beachten?
ein Produkt das in einer Werbung beschrieben
wird,ist in wirklichkeit nicht so perfekt,
wie es in wirklichkeit ist.so,was muss ich beachten?
Die Antwort lautet „sehr viel“ (dazu könnte man ein Buch schreiben) und wenn Ihnen diese unbefriedigend erscheint dann liegt das daran, dass die Frage zu unpräzise ist.
mfg
M. Steidl
ein Produkt das in einer Werbung beschrieben
wird,ist in wirklichkeit nicht so perfekt,
wie es in wirklichkeit ist.so,was muss ich beachten?
Leider verstehe ich deine Frage nicht ganz! Bist du auf ein Produkt „hereingefallen“ und möchtest jetzt wissen was du in diesem Fall gegen den Hersteller oder Vertreiber unternehmen kannst oder möchtest du selbst ein nicht ganz „einwandfreies“ Produkt im Markt mittels einer Werbeschummelei plazieren?
Grundsätzlich ist irreführende Werbung laut § 5 UWG verboten. Und das trifft immer zu wenn wesentliche Mängel und Schwächen eines Produktes verschwiegen bzw. Vorzüge und Eigenschaften geschildert werden, die letztendlich auf das beworbenen Produktes nicht oder auch nur teilweise zutreffen. Maßgebend ist auch nicht das Verständnis des werbenden Unternehmers, sondern der jeweilige Eindruck, den die Werbung beim Publikum erweckt. Und das muss nicht die grosse Masse sein. Auch wenn bereits ein kleiner Teil des Publikums die Werbeaussage missversteht ist von irreführender Werbung auszugehen.
Unzulässig sind.
- unwahre Werbeaussagen
- wahre Werbeaussagen, sofern sie von den Angesprochenen falsch verstanden werden
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
(z. B. „Bei uns bekommen Sie zwei Jahre Garantie“– wenn damit nur die gesetzliche Gewährleistungspflicht gemeint ist, so dass die besondere Betonung und Hervorstellung, dass es sich um einen zusätzlichen Vorteil für den Käufer handelt, irreführend ist), - wenn die Werbeaussage drucktechnisch besonders auffallend hervorgehoben ist und die für die Richtigkeit/Zulässigkeit der Aussage erforderliche ergänzende Information nur klein und schwer leserlich erscheint
(z. B. Gewinnspielwerbung, bei der groß und deutlich auf die Teilnahme mittels Mehrwertdiensterufnummer hingewiesen wird – dies allein wäre wegen des Koppelungsverbots Gewinnspiel mit Kauf unzulässig – und die alternative Teilnahmemöglichkeit durch Postkarte oder Email, die für die Zulässigkeit erforderlich ist, nur in kleinsten Buchstaben um 90 Grad gedreht am Rand der Anzeige aufgezeigt wird.)
Es kommt für die Frage, ob eine Werbung irreführend ist, stets auf den konkreten Einzelfall und auf alle ihre Bestandteile an, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über
- die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Test der Waren oder Dienstleistungen;
- den Anlass des Verkaufs – damit sind z. B. Scheininsolvenz-, Scheinräumungs-, Scheinsonderverkäufe gemeint -, das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils – hierzu passen die schon beim Anlass des Verkaufs aufgeführten Beispiele -, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;
- die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
- Aussagen oder Symbole, die im Zusammenhang mit direktem oder indirektem Sponsoring stehen oder sich auf eine Zulassung des Unternehmers oder der Waren oder Dienstleistungen beziehen;
- die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur;
- die Einhaltung eines Verhaltenskodexes, auf den sich der Unternehmer verbindlich verpflichtet hat, wenn er auf diese Bindung hinweist, oder
- Rechte des Verbrauchers, insbesondere solche auf Grund von Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte bei Leistungsstörungen.
Bildliche Darstellungen oder sonstige Aussagen, die ausdrückliche Werbeaussagen ersetzen, sind genauso zu behandeln wie ausdrückliche Werbeangaben.
Zum Beispiel ist die Darstellung von freilaufenden Hühnern auf einem Bauernhof unzulässig, wenn es sich um Eier aus Legehennenbatterien handelt.
Du siehst, dass man sich als Werbender sehr schnell in die Nesseln setzen kann. In der Folge kann das dann auch sehr teuer werden.
Darum sollten Werbeausagen stets vor der Veröffentlichung von einem Fachanwalt (Werberecht) entsprechend geprüft und auf dessen Anraten auch abgeändert werden.
Gruß
ein Produkt das in einer Werbung beschrieben
wird,ist in wirklichkeit nicht so perfekt,
wie es in wirklichkeit ist.so,was muss ich beachten?
Keine Ahnung. Werbung ist Werbung und verspricht häufig meh als das Produkt dann schließlich vermag…
ein Produkt das in einer Werbung beschrieben
wird,ist in wirklichkeit nicht so perfekt,
wie es in wirklichkeit ist.so,was muss ich beachten?
Hallo,
der Satz ergibt doch überhaupt gar keinen Sinn?Abgesehen davon, dass ich nicht wirklich weiß, worauf Sie hinaus möchten?
Ein „Hä?!“ würde es auch treffen.
Gruß
aylaxxxx
Sollst Du das Produkt bewerben?
Hier muss man die Nachteile vernachlässigen und die Vorteile vergewaltigen!
Anders kann ich es nicht ausdrücken. Und Emotionen muss man hier mit einbringen.
Dann klappt das.
ein Produkt das in einer Werbung beschrieben
wird,ist in wirklichkeit nicht so perfekt,
wie es in wirklichkeit ist.so,was muss ich beachten?
Hallo Mcphi,
kein Produkt ist perfekt - und es wäre falsch, in der Werbung das Produkt zu beschreiben! Die Menschen interessieren sich weder für Werbung, noch für Produkte. Sie interessieren sich einzig und alleine für ihren eigenen Vorteil. Schreib über das, was man davon hat und welche Vorteile das Produkt bringt. Ein Beispiel: „Einmal hin - alles drin“ sehr gut - spricht mein Bedarf an, ich verstehe mein Vorteil. Dagegen ist der Spruch „Jeden Tag ein bisschen besser“ das beste Negativbeispiel - Das Unternehmen ist mit sich selbst beschäftigt… und ich soll dort einkaufen weil sie sich (ein bisschen) bemühen?
Für dein Produkt: wenn es nicht perfekt ist, hat womöglich einen gutem Preis-Leistungsverhältnis? Dann sollte diese Eigenschaft kommuniziert werden…