Ich verkaufe Dinge und möchte, dass man mir das Geld auf mein Konto überweist. Allerdings möchte ich dem Käufer nicht meine kompletten Daten überlassen (Name und Anschrift oder so)
Was MUSS ich alles dem Käufer angeben, damit er mir Geld überweisen kann?
Hallo,
also Minimum sind die Blz und die Kontonummer.
Es empfiehlt sich jedoch die Bank und den Namen des Kontoinhabers dazu zu schreiben.
Damit ist man auf der sicheren Seite. Adresse wird keinesfalls benötigt.
Vg
Hallo,
also Minimum sind die Blz und die Kontonummer.
das Minimum sind
Name des Zahlungsempfängers,
Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl und Name des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers oder IBAN und BIC,
Währung (sofern nicht vorgedruckt),
Betrag,
Name des Kunden und
eigene Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN.
Es empfiehlt sich jedoch die Bank und den Namen des
Kontoinhabers dazu zu schreiben.
Das empfiehlt sich nicht nur, sondern das sind Pflichtfelder, auch wenn sie bei der Verarbeitung des Auftrages ignoriert werden.
Damit ist man auf der sicheren Seite. Adresse wird keinesfalls
benötigt.
Das wäre die richtige Antwort gewesen.
Gruß
C.
Okay, bezüglich der Summe und Währung gebe ich dir Recht, das habe ich als gegeben angesehen.
Eigene Kontonummer und eigener Name sind irrelevant bei der Fragestellung, welche Daten ich als Empfänger weitergeben muss. Das ist Sache des Absenders.
Die Name der Bank ist kein Pflichtfeld und Überweisungen per Beleg werden auch ohne diese Information angenommen (im OnlineBanking erfolgt diese Bankbenennung meist automatisch auf Basis von Schlüsselverzeichnissen der Bank).
Auch wenn beim Kontoinhaber nur ein Ebay Nickname steht oder gar nichts werden die Überweisungen in der Regel bearbeitet, jedenfalls in der Großsparkasse, in der ich gearbeitet habe. Nur bei größeren Summen kann es hier einen Konflikt geben, da einzelne Plausibilisierungen stattfinden.
Hier mal ein Ausschnitt aus Wikipedia:
Der entsprechende Datensatz, der übertragen wird, enthält
Name und Kontonummer des Absenders, (unabhängig von der Fragestellung)
Bankleitzahl der beauftragten Bank, (wird automatisch übermittelt)
Kontonummer des Empfängers,
Bankleitzahl der Empfängerbank,
Höhe des Betrages,
vom Kunden gemachte Angaben über den Verwendungszweck.
Vielleicht erstmal recherchieren bevor hier Antworten als falsch deklariert werden. Danke.
Vielleicht erstmal recherchieren bevor hier Antworten als
falsch deklariert werden. Danke.
Den Rat gebe ich gern zurück und schlage vor, daß Du mal einen Blick in die Bedingungen für den Überweisungsverkehr eines beliebigen Kreditinstitutes wirfst (Ziffer 2.1 bei den privaten Kreditinstituten und den Sparkassen).
Hier liegt wohl mal wieder so eine Situation vor, in der die die AGBs und die Realität auseinandergehen…
Hier liegt wohl mal wieder so eine Situation vor, in der die
die AGBs und die Realität auseinandergehen…
Nur, weil mitunter etwas durchgeht, das vertraglich eigentlich nicht erlaubt ist, heißt das nicht, daß die Bestimmung unwichtig, entbehrlich oder gar obsolet wäre. Wer seine Belege nicht richtig ausfüllt, riskiert, daß die Zahlung nicht oder nicht pünktlich ausgeführt wird - und zwar ohne Anspruch auf Schadenersatz.
Im übrigen: was heißt denn „mal wieder“?