Was muss man als Unternehmen beachten, wenn man den Mitarbeitern Internetzugang über WLan anbieten möchte ?

Meine Frage zielt dahin, ob man als Unternehmen ( kein Serviceprovider ) nachweisen muss, wer wann welche Seiten darüber besucht hat oder kann man sich hier auf die aktuelle Änderung des Telemediengesetzes berufen ?
Wenn ich die Änderung des Telemediengesetzes ( https://netzpolitik.org/2017/die-unendliche-wlan-geschichte-geht-weiter-netzsperren-statt-abmahnindustrie/ )richtig verstanden habe, muss man als Anbieter eines WLAN-Zuganges nur im Falle eines Vergehens der über diesen Anschluss nachgewiesen wurde, eine Wiederholung durch Netzsperren verhindern ( Sperren der Internetseite oder entsprechende Ports ) ?
Welche Kosten könnten im ungünstigsten Fall auf das Unternehmen zukommen ?
Hat jemand schon damit Erfahrungen gesammelt ?
Wie sieht es aus, wenn man in Wohnheimen und Wohngemeinschaften einen entsprechenden Internetzugang bereitstellen möchte ? Gibt es da Unterschiede zur Bereitstellung im Arbeitsleben ?

Gruß, Kaschi

Hallo,

grundsätzlich sollte man durch entsprechende Soft-und Hardware soweit wie möglich sicherstellen, das illegale Aktivitäten nicht so einfach möglich sind.
Als Unternehmer sollte man darüber hinaus arbeitsrechtlich entweder über einen
Zusatz zum Arbeitsvertrag oder sofern ein BR vorhanden ist,über eine Betriebsvereinbarung
entsprechende Anweisungen zur Nutzung des WLAN-Zuganges erteilen einschließlich
der Nennung der enstprechenden Sanktionen bei Mißbrauch.
Wohnheime zählen daher auch zum Arbeitsleben, da die Infrastruktur ja von der betreibenden
Gesellschaft kommt.

Bei privaten Wohngemeinschaften sollte man sowas nur mit wirklich vertrauenswürdigen Personen machen, da hier ein technischer Schutz leicht zu umgehen ist.