Was muss man dem Gebäudeeigentümer melden, was nicht und so weiter?

Hallo zusammen,

ich bin Angestellt bei einer Firma und arbeite dort als Gebäudereiniger.

Ich arbeite hauptsächlich in drei Gebäuden. Jedes in einem Anderen Stadtteil.

Zuerst habe ich Schäden den Hausmeistern gemeldet. Dann bekam ich vom Chef der Hausmeister (es sind alles Gebäude der Stadt), über meine Vorgesetzte der Firma die Anweisung, Schäden beim Hochbauamt zu melden.

Das tat ich auch.

Müll wurde in einem Gebäude nicht mitgenommen, obwohl pünktlich rausgestellt, und in einem anderen, war ein Schloss kaputt.

Ich sand diese Mail auch an meine Vorgesetzte.

Sie sagt mir jetzt, das mit dem Müll war ok, das mit dem Schloss hätte ich Ihr sagen sollen. Wie gesagt, meine Firma macht nur die Reinigung. Die Hausmeister sind direkt bei der Stadt angestellt.

Es ist für mich extrem schwierig zu differenzieren, was ich wann und wem melden soll.

Ich bin das sehr verunsichert. Ich arbeite ab nachmittag in den Gebäuden, wenn die Nutzer die Gebäude verlassen. Meine Chefin, fängt morgens um 6Uhr an. Demnach, hat Sie Feierabend, wenn ich arbeite. Darum ist Sie oft nicht zu erreichen.
Es gibt oft Situationen, wenn ich wo zur Vertretung bin, dass ich an dem Gebäude dann nicht weis, wo Schlüssel sind, wer den Müll rausstellt. Eventuell vergesse ich auch was, weil das in den Gebäuden extrem verschieden ist, was wann und wie oft gemacht werden muss.

Gibt es eine Art Merkblatt, was man melden soll und was wie dringend ist? Oder ist das auch bei jeder Stadt / Firma verschieden?
Ich will halt alles gut machen.

das sollte dir deine Vorgesetzte beantworten können

Ich habe Ihr auch eine Nachricht geschickt und darum gebeten.

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Im Zweifelsfall machst du eine Meldung an alle in Frage komenden Stellen mit Vermerk wohin die Meldung überall in Kopie geht. In jedem Fall zur Dokumentation auch zur Chefin.

Am einfachsten geht so was per eMail mit CC.
Ein Smartphone oder Tablet sollte ja inzwischen zur Standardausrüstung gehören.

Diese Frage hast du doch schon einmal gestellt…

Kann sein. Wie kann man seine alten Fragen anschauen?

Meinst du diese Frage?

Das Problem hat sich inzwischen entschärft, allerdings bleibt das Grundproblem bestehen.

Hallo,

nun, simpel und einfach
DU = Arbeitnehmer und damit kleines Licht am Ende von allem.machst genau das , was man dir sagt…oder gründest selbst eine Firma.
So ist nun einmal das Leben…

Hallo Cineast753,

wie schon zu lesen:

Im Zweifelsfall an alle melden - geht per Mail ja flott - mit dem Vermerk: "Ergeht gleichlautend auch an…"
Irgend jemand wird sich dann auf jeden Fall angesprochen fühlen!

Gruß

dafy

Ups: Nicht alles gelesen - odo01 hat diesen Tipp auch schon gegeben.
Doppelt hält besser :smile: