Was muss man eigentlich tun um seine Zulassung zu verlieren?

NAbend @all,

in letzter Zeit begegnen mir immer wieder ehemalige Rechtsanwälte, die ihre Zulassung als Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer verloren haben.

Da ich nunmal ein neugieriger Mensch bin, aber vermutlich von den Betroffenen keine ehrliche Antwort bekommen werde, stelle ich an Euch die Frage: Welches Vergehen muss man sich zu Schulden kommen lassen um nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen?

Danke für Eure Antworten,

Euer
Ebenezer

Z.B. die Gelder, die Notare oder Rechtsanwälte auf sg. Anderkonten für ihre Mandanten bekommen und dann natürlich weiterleiten sollten, zur Spielbank zu tragen oder für halbseidene Damen ausgeben.

Data

Hallo,

oh… da kann es viele Ursachen geben: eine Insolvenz kann den Entzug der Zulassung nach sich ziehen Klick

Auch der so genannte Rechtsmissbrauch kommt in Frage. Das kommt wohl als Folge von Massenabmahnungen öfter vor. Klick wieder , und nochmal

Es gibt wohl auch Fälle von Untreue und Betrug, die den Anwalt arbeitslos machen. Klick , und noch ein Klick

Auch Parteiverrat kann dem Anwalt den Boden unter den Füßen wegziehen. Klick , Klick

Ich mag nicht mehr weitersuchen.

In der Politikerkaste bilden Juristen eine auffällig große Gruppe, was aber nicht zwingend darauf schließen lässt, dass alle nach Verlust ihrer Zulassung als Rechtsanwalt eine Karriere als Politiker anstreben, statt Hartz IV zu beziehen. Aber immerhin wird man unter Politikern schnell fündig, z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Pretzell. Ungeordnete finanzielle Verhältnisse (Vermögensverfall) können zum Verlust der Advokatenzulassung führen.

Rechtsanwälte, besonders Anfänger, bewegen sich in schwierigem, weil überbesetzten Marktumfeld. Mancher ist froh, um einen verbeulten Kotflügel streiten zu dürfen. Glücklich ist dran, wer in geerbter Immobilie seine Kanzlei betreibt und vielleicht aus Vermietung irgendwie überleben kann. Wer aber in der Stadt in Gerichtsnähe Räume mieten muss und mit Zahlungen in Verdrückung kommt, riskiert seine Anwaltszulassung.

Soll heißen: Überwiegend handelt es sich um Fehleinschätzungen wie bei vielen anderen Existenzgründern. Es müssen nicht unbedingt ehrenrührige Handlungen wie z. B. Zugriff auf anderer Leute Geld, Befummeln der Gegenpartei im Scheidungsverfahren oder Schmuggel verbotener Gegenstände ins Gefängnis vorliegen.

Weil das Geschäft so schwierig ist, versuchen junge Rechtsanwälte i. d. R., In einer alteingesessenen Kanzlei unterzukommen oder wenigstens Mahnwesen und Inkasso einer großen Firma zu übernehmen. Ist zwar ein beliebig öder und letztlich abhängiger Job, der aber Miete, Kühlschrankinhalt und Leasing fürs Auto sichert.

Gruß
Wolfgang

Sicher, dass sie sie verloren haben? Nicht eher, dass sie einfach nichtanwaltlich im Angestelltenverhältnis arbeiten und ihre Bestellung deswegen zurückgegeben haben?

Hi!

Oder zumindest ein „Pflichtverteidiger“-Mandat zu ergattern (deswegen unter Hochkomma, da der Ausdruck z.B. in Österreich etwas anders lautet).

Da ich berufsbedingt mit Rechtsanwälten konfrontiert war, hat es mich aus den Socken gehauen, als ich erfuhr, dass ca. die Hälfte der Rechtsanwälte unter(!) dem Existenzminimum leben, aber in Deutschland dürfte es nicht viel anders sein, wenn man sich das hier mal anschaut.

Selig sind die Anwälte, die in „normalen“ Firmen als Juristen unterkommen - wurde zwar von mit bekannten Jus-Studenten stets abgelehnt, aber alle mir bekannten haben sich dafür entschieden … man muss ja von irgendwas leben.

Grüße,
Tomh

Die Rückgabe kommt vor, ist aber - ebenso wenig wie der Verlust der Zulassung - ein Massenphänomen. Viel in Unternehmen arbeitende Kollegen behalten schon alleine aufgrund der besseren Altersvorsorge über die Versorgungswerke und der eingeschränkten Möglichkeiten, ansonsten die akademische Ausbildung zum Ausdruck bringen zu können (Visitenkarte und Co.), die Zulassung.

Durch die Neuregelung/Klarstellung der Syndikus-Zulassung hat/wird sich dies etwas verlagern. D.h. es gibt jetzt zunehmend Kollegen, die sich auf die Syndikus-Zulassung beschränken, wenn sie im Unternehmen arbeiten/wird die bislang oft auch von Unternehmensseite gewünschte Beibehaltung der Zulassung als RA sich in Richtung der Zulassung als Syndikus verschieben.

z.B. Georg Wilsberg aus Münster. Muss sich nun als Antiquar und Detektiv durchschlagen.

Ups, ist mangels „k“ natürlich komplett sinnentstellt. Es muss natürlich heißen, dass das „kein Massenphänomen“ ist.

Das kann ich so nicht bestätigen. Denn das klingt so danach, als ob man das nur macht, wenn man so gar nichts anderes finden würde. Das trifft sicherlich für einige Juristen zu, die dann in großer Zahl möglichst schmalspurig nach Schema F z. B. Verkehrsunfälle bei Versicherungen machen, oder als einer unter zig in Großkonzernen arbeitsrechtlichen Kleinkram erledigen, … Dabei handelt es sich dann aber in vielen Fällen zwar um Juristen, nicht aber unbedingt um Anwälte. Denn das sind häufig diejenigen, die im zweiten Examen gescheitert sind, und daher gerade keine Anwaltszulassung bekommen können. Oder um diejenigen, die unbedingt in einer Großstadt bleiben wollen, ihr Examen so gerade eben geschafft haben, und auch sonst nichts zu bieten haben, was sie für eine interessantere Tätigkeit qualifizieren würde.

Wenn ich aber so mit den Juristen spreche, mit denen ich üblicherweise in Unternehmen zu tun habe, dann sind das Leute, die heute genau da sind, wo sie auch hin wollten, Management-Verantwortung tragen, sich angesichts sehr ordentlicher Gehaltspakete und netter Dienstwagen ganz sicher keine sauren Trauben süß reden müssen, und über die Studienkollegen, die z.B. als Richter am Amtsgericht mit Mitte dreißig das Ende der Karriereleiter bereits erreicht hatten, nur milde lächeln können.