Ist eine Parteiangehörigkeit verpflichtend?
Muss man vorher in politiscchen Ämtern gearbeitet haben?
An wen muss man sich wenden?
Du musst Dich in das Parlament waehlen lassen vom Volk. Und das Parlament muss Dich zum Kanzler/in waehlen. Dann kannst Du gemaess Kanzlerakte handeln, hoert man geruechteweise.
Noch nicht mal das ; der Bundeskanzler muß dem Bundestag nicht angehören…
Moin,
oder simpler: http://www.mitmischen.de/verstehen/wissen/aufgaben/Kanzlerwahl/Kanzlerwahl/
vdmaster
Mindestens 18 sein
•deutsche Staatsbürgerschaft
•muss vom Bundespräsidenten vorgeschlagen werden
•muss mit Mehrheit vom Bundestag gewählt werden
das sind zumindest die rechtlichen Sachen
Moin,
jetzt werde ich noch etwas pingelig und lege https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html oben drauf . „Entmündigte“ können auch nicht gewählt werden.
Gruß
vdmaster
Hallo!
Würde das zutreffen, wären etliche Kanzlerschaften kaum nachvollziehbar.
Gruß
Wolfgang
Nicht jede®, der/die entmündigswürdig wäre, wurde rechtzeitig genug entmündigt .
Dann wird´s Zeit, Merkel betreffend ein Verfahren einzuleiten.
Chan
Da gibt es aber das grundlegende Problem mit der Immunität .
Auf die Immunität kann sich nicht berufen, wer auf frischer Tat ertappt wird…
http://dejure.org/gesetze/GG/46.html
Aber wer möchte ihr Betreuer werden?
Derzeit irgend son Horst!
Ansonsten gäbe es noch die Gruppenbetreuung durch Grüne. Dort schliesst man sie nach eigenem Bekunden bereits längere Zeit in tägliche Gebete. Immer diese religiösen Fundamentalisten.
Außerdem hast Du Absatz (4) nicht ausreichend berücksichtigt .