Hallo wissende,
Die Rubrik passt vielleicht garnicht, aber habe nix besseres gefunden.
Auf meinem Grundstück entlang eines Bachs stehen einige große Bäume. Eichen/Weiden/Erlen die Erlen haben reichlich Stockausschläge (trotz des Hauptstammes) Die Wiese/Weide darunter bekommt natülich kaum Licht und ich möchte das alles ausdünnen.
Es ist auch eine Gruppe von 3 Eichen die recht dicht beieinander in Dreiecksformation stehen. Zwei dieser Eichen würde ich gerne fällen (lassen). Der Stamm von der einen ist in einem Meter Höhe m im Durchmesser, schön rund, gerade gewachsen und geschätzte m lang bevor die Krone beginnt. Was kann so ein Stamm im Verkauf bringen? Kommt ein Sägewerk für überhaupt für 2 Stämme? Wer wäre in so einem Falle der Anprechpartner, auch in Bezug auf eine Fällgenehmigung.
Gruß Hartmut
Hallo Hartmut,
ein Sägewerk kommt ihn der Regel eh nicht um zu fällen.
Ich würde mir da aber keine zu großen Hoffnungen machen.
Die richtigen Ansprechpartner sind hier Baumdienste.
Je nachdem woher du kommst muss du mal googlen wer in der nähe ist.
Diese können dir auch direkt ein Angebot machen für den Stamm und das Problem der Genehmigung lösen.
Viel Erfolg
Gruß
Marcel
Die müsstest Du ja bei der Gemeinde stellen. Mag ja sein, es ist gar nicht möglich, weil Bäume in Bachnähe unter einem Schutz stehen.
Und wenn man fällen darf (und die Stämme auch vom Grundstück schaffen kann, also schwere Fahrzeuge bis dicht ranfahren können) dann wird man über die Baumdienstfirmen auch Ansprechpartner haben für eine Verwertung, also einen Ankauf des Holzes.
Dreiergruppe von Bäumen, wo man einzeln herausnehmen soll, ist problematisch. Man muss es halt besichtigen ob es geht. Und man im Stück den Baum fällen und umlegen kann , hier auf die richtige Seite, nicht in den Bach !
Und zum Wert eines Holzes kannst Du ja mal den örtlichen Förster ansprechen. Er weiß es, schließlich bewertet er selbst Holz auf jährlichen Auktionen in seinem Forst.
M.E. nach wirst Du für das Fällen mehr ausgeben als Du für das Holz wieder hereinbekommst.
Übrigens, wie dick und lang ist er denn nun ? Die Zahlen fehlen. Was soll das ?
MfG
duck313
Habe gerade mit dem Förster gesprochen, auf den bin erst garnicht gekommen.
Der hat mir eröffnet , dass der Bach 5 m breit öffentliches Gebiet ist und die die Bäume da wohl drauf stehen.
Nur der Dicke der scheint doch auf meinem Grund zu stehen.
Morgen kommt der Leiter des Bauamtes vorbei und schaut sich die Sache an.
Keep U updated.
Ahh
Durchmesser in 1 m Höhe ist >1 m und astfrei isser bis in ca. 6 m Höhe.
Hallo,
falls einer der Bäume eindeutig auf deinem Grundstück steht, trotzdem vorher bei der Gemeindeverwaltung anfragen, ob eine Baumschutzsatzung besteht und was die besagt. Und auch, wenn es keine gibt, bitte mit dem Fällen aus Gründen des Natur- und Tierschutzes (Vogelnester etc.) mindestens bis Oktober warten. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen, die nicht im Wald und nicht auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen, in der Regel aus Gründen des Artenschutzes verboten (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz)!
Freundliche Grüße
myrtillus
Logo!!! Hat auch der Förster schon drum gebeten. Fällen kommt eh erst in Frage bei gefrorenem Boden sonst ruiniere ich mir die Wiese.
Je nach Aufwand fürs Fällen und Transport kann es auch sein, dass Du mit ±0 rausgehst. Also jemand kommt vorbei, nimmt den Stamm mit und wenn Du gut verhandelst auch den ganzen Rest.