Was machen die mit den Konfiszierten Messer?
Die Gegenstände dürfen nicht konfisziert werden. Das ist nur Polizisten vorbehalten. Rechtlich gesehen gibt der Passagier nur seinen Besitz auf, dies tut er freiwillig. Die folge wäre, täte er es nicht, dass er nicht in die gesicherten Bereiche darf. (Paragraf 5 LuftSiG)
Verkaufen, verschenken an die Mitarbeiter, vernichten?
Die Gegenstände gehören nach besagter Besitzaufgabe nicht dem Flughafen. Da er damit nicht rechtmäßiger Eigentümer ist, sondern nur vorübergehend Besitzer, kann er sie nicht verschenken. Diese Gegenstände werden vernichtet. Einige Flughäfen haben z. B. Auch abgenommene Gegenstände gespendet.
Letzteres wäre echt schade, aber mich interessiert es halt.
Wie Du siehst ist es rechtlich nicht ganz einfach, auch wenn es moralisch besser wäre die Gegenstände zu versteigern und den Erlös zu spenden.
Achso, falls das je Bundesland unterschiedlich ist:
Das LuftSiG ist Bundesrecht somit genauso bundesweit gültig, wie Besitzrechte.
Ich hoffe das hilft Dir, wenn auch etwas spät
Grüße
Dirk