Ich habe Fonds bei einer Beteiligungstreuhand abgeschlossen im Hinblick auf Rentenalter…as passiert mit den Fonds beo Tod? Fließen diese in die gesetzliche Erbschaftsfolge rein, also kommen diese meiner zwei Kinder zu Gute?
Beteiligungen an geschlossene Fonds werden ganz normal vererbt. Wenn kein Testament vorliegt greift die gesetzliche Erbfolge.