Es handelt sich hierbei um ein Arbeitgeberdarlehen, bei dem ich eine private Lebensversicherung abgetreten habe.
Meine Frage ist,wird diese Bürgschaft durch die Verjährung wieder frei gesetzt?
Vielen Dank!
Es handelt sich hierbei um ein Arbeitgeberdarlehen, bei dem ich eine private Lebensversicherung abgetreten habe.
Meine Frage ist,wird diese Bürgschaft durch die Verjährung wieder frei gesetzt?
Vielen Dank!
Es handelt sich hierbei um ein Arbeitgeberdarlehen, bei dem
ich eine private Lebensversicherung abgetreten habe.
Meine Frage ist,wird diese Bürgschaft durch die Verjährung
wieder frei gesetzt?
Hier scheint etwas durcheinander zu geraten !
Also, es wurde ein Arbeitgeberdarlehen beantragt,
und als Ersatz für die Tilgung eine private Lebensversicherung abgetreten.
Bei Ablauf der Lebensversicherung, wenn der Kredit nicht zurück gezahlt wurde, geht das Kapital aus der Ablaufleistung der Lebensversicherung an den Arbeitgeber.
Was hat das ganze mit einer Bürgschaft zu tun ???
Gruß Merger
Danke für die Antwort.
Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt, sorry.
Das Darlehen hatte ich bereits 1986 bekommen, dafür habe ich eine private Lebensversicherung als Bürgschaft hinterlegt. Bis 2001 zahlte ich die Raten. diese wurden, durch wirtschaftliche Einflüsse mit Zustimmung des damaligen Arbeitgebers ausgesetzt. Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört, weder Mahnung,noch Zahlungsaufforderungen.
Kann ich nun,nachdem ich eine Einrede gemacht habe, diese Abtretung der Versicherung zurückfordern?
Ich glaube,jetzt ist es verständlicher.
Danke.
… mehr auf http://w-w-w.ms/a48nfo
der Text wird immer mehr unverständlich.
Hier handelt es sich um keine Bürgschaft, sondern um eine Abtretung.
Das weitere in meiner 1. Antwort.
Klar,Bürgschaft ist etwas anderes,es handelt sich nur um eine Abtretung. Es ist also richtig, das Diese trotz Verjährung an den Darlehensgeber erhalten bleibt? Damit wäre meine Frage ausreichend beantwortet.
Vielen Dank!
Freundlicher Gruß
ArmerMensch
Hallo, ich denke nicht, dass du die LV frei bekommst. Denn die Sicherheit dient ja der Darlehensrückzahlung. Könnte natürlich sein, dass die Sicherheit schon in Anspruch genommen worden ist und daher keine weiteren Mitteilungen erfolgt sind!?