Hallo!!
Ich habe eine Frage zu meinem baldigen Umzug:
Ich ziehe demnächst um und würde gerne meine Möbel in die Wohnung mitnehmen.
Wenn ich also eine vormöblierte Wohnung beziehe aber trotzdem meine Möbel mitnehmen möchte - kann ich die „alten“ Möbel dem Vormieter in diesem zeitraum „zurückgeben“? Oder bin ich selbst für die Entsorgung zuständig?
Servus,
was bedeutet „vormöbliert“?
Werden die Möbel vom Vormieter erworben? Dann kann man als Mieter damit machen, was man möchte.
Sind die Möbel als Zubehör der Wohnung gemietet? Dann müssen sie bei Beendigung des Mietverhältnisses wie die Wohnung auch dem Vermieter zurückgegeben werden.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Du willst Eigentum des Vermieters entsorgen ?
Sag mal, ich glaube es geht los.
Wenn Du leere Wohnung haben willst, dann miete auch eine unmöblierte Wohnung an. Das ist auch der Normalfall.
Oder reden wir hier von Kücheneinbauten ?
Man kann allenfalls die vorh. Möbel irgendwo einlagern und beim Auszug dann wieder in Wohnung aufstellen. Alles auf Kosten des Mieters !
Und wenn Möbel vom Vormieter dringeblieben sind, dann sind die jetzt auch Eigentum des Vermieters geworden. Wenn man die nicht nutzen will, dann sagt man das dem Vermieter und verlangt die Entsorgung von ihm, sonst mietet man nicht an.
So einfach ist das.
Warum soll ein Mieter denn Entsorgungskosten für Restmöbel und womöglich Müll vom Vormieter übernehmen ?
MfG
duck313
Servus,
wie kommt das? Einbauten im Sinn von § 94 BGB sind allenfalls Einbauküchen und Schrankwände, und auch bei denen ist die feste Verbindung nicht „automatisch“ mit dem optischen Eindruck gegeben.
Schöne Grüße
MM
Würde dir empfehlen dich einfach mal direkt an den Vermieter zu wenden und mit ihm das abklären.
Ja, es sind in dieser Wohnung noch Möbel des Vormieters vorhanden (von dem ich nichts weiß). Ich habe nämlich direkt keinen Kontakt mit ihm, sondern nur mit einem Makler und der Hausverwaltung. Kann ich das mit einen von denen vereinbaren?
Servus,
den Makler geht das nichts an und die Hausverwaltung auch nicht.
Mit dem Vermieter muss klar gemacht werden, ob die Möbel mit gemietet sind (steht im Vertrag), wem sie gehören und was damit geschehen soll.
Schöne Grüße
MM